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Bundestag mit deutscher Flagge und blauem wolkenlosem Himmel
Pressemitteilung

Parlament stellt auf den letzten Metern der Legislatur noch energiepolitische Weichen

28. Januar 2025

Die Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU und Grünen haben sich am Wochenende auf ein Energiepaket verständigt, das in dieser Woche noch im Ausschuss und im Bundestagsplenum in 2. und 3. Lesung beraten werden soll. Es enthält die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), ein Biomassepaket, ein Gesetz zur Steuerung des Windenergieausbaus, die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sowie die Umsetzung des Emissionshandels. Die Branche der Erneuerbaren zeigt sich insgesamt erleichtert über die Weichenstellungen, die teils aber nur der Anfang für weitergehende Regelungen sein können, wie z. B. bei der Bioenergie oder der KWK.
 

“Die Legislatur der Erneuerbaren wird mit wichtigen Ergänzungen, gerade mit Blick auf Flexibilität und Steuerbarkeit beendet. Es ist ein gutes politisches Signal, dass dies unter den demokratischen Parteien SPD, CDU/CSU und Grünen auch im Wahlkampf der Sache wegen noch möglich war. Die neue Bundesregierung ist nun gefordert, andere in der Legislatur nicht mehr finalisierte Vorhaben umzusetzen, vom neuen Strommarktdesign im Rahmen einer umfassenden Flexibilitätsstrategie bis hin zu weiteren Maßnahmen für die Wärme- und Antriebswende (Geothermiebeschleunigungsgesetz, Ladeinfrastruktur etc.) sowie die weitere Absicherung von Verbrauchern (Haushalte und Industrie) vor hohen Energiepreisen durch die bessere Nutzbarmachung der günstigen Erneuerbaren”, so BEE-Präsidentin Simone Peter.

Mit den geplanten Änderungen im Energierecht werden Hemmnisse für den Ausbau der Photovoltaik und von Speichern beseitigt und Systemintegration und Flexibilität gestärkt. Hierzu gehören u. a. die Erleichterungen für eine flexiblere Fahrweise von Speichern und Vereinfachungen bei der Direktvermarktung von Solarstrom über der Leistungsschwelle von 100 Kilowattpeak sowie die Verpflichtung der Netzbetreiber zur sicheren Steuerung von Solaranlagen. Zu begrüßen sei auch, dass der Wegfall der Einspeisevergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise größtenteils kompensiert werde, was der BEE bereits 2021 in seiner Studie Klimaneutrales Stromsystem gefordert hatte. Die Anhebung der Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme (Smart Meter) belaste allerdings den Betrieb kleiner Solarstromanlagen, obwohl davon Netzbetreiber und die Allgemeinheit profitierten. Daher müsse die Stärkung der Verbraucherflexibilität jetzt zügig weiter vorangetrieben werden, vom Smart-Meter-Rollout über dynamische Stromtarife und variable Netzentgelte bis hin zu bidirektionalem Laden. Der BEE verweist auch auf die Pressemitteilung der BSW-Solar.

Durch die Neuregelungen im EnWG wird auch der Anschluss mehrerer Erneuerbare-Energien-Anlagen an einem Netzanschlusspunkt möglich, was notwendige Beschleunigungseffekte beim Netzanschluss sowie Anreize für Speichertechnologien und flexible Biogaskraftwerke bringt. Auch hier bedarf es in der kommenden Legislaturperiode aber an einigen wenigen Stellen noch der Überarbeitung – von der Begriffsdefinition des „Cable Pooling” über die Einführung eines klaren Messkonzepts, das die Strommengen der einzelnen Technologien transparent voneinander abgrenzt, bis hin zum Recht für den Anlagenbetreiber, Anschlusskapazitäten flexibel und technologieübergreifend zu nutzen, solange die maximal genehmigte Anschlussleistung nicht überschritten wird. 

Der Kompromiss beim Biomasse-Paket sieht eine stärkere Förderung von Bioenergie vor. In diesem Jahr sollen Biomasseanlagen in einem Volumen von 1300 Megawatt (MW), 2026 von 1126 MW, 2027 von 326 MW und 2028 von 76 MW Leistung ausgeschrieben werden, sodass die Ausschreibungsmenge insgesamt auf 2,8 Gigawatt (GW) steigt. Das ist deutlich mehr als mit dem ursprünglichen Entwurf vorgesehen. Der förderfähige Zeitraum wurde ebenfalls nach oben korrigiert, eine Einigung auf 11.680 Betriebsviertelstunden (bei Anlagen kleiner/gleich 350 KW bis zu 16.000 Betriebsstunden) erzielt und eine dreifache Überbauung für eine bessere Flexibilisierung der Anlagen vereinbart. Die Branche sieht hier weiteren Verbesserungsbedarf, der von der neuen Regierung angegangen werden muss, begrüßt aber den Fokus auf mehr Flexibilität, die den Erneuerbaren Quellen Wind und Solar auch hiermit eine bessere Systemintegration bietet und gleichzeitig der Bioenergie als nachhaltig verlässlichem Lieferant von Strom, Wärme und Molekülen Perspektiven bietet. 

Auch der Kraft-Wärme-Kopplung wurde erfreulicherweise eine Perspektive gegeben. Hier muss in der nächsten Legislatur der Schwerpunkt auf grüne, klimaneutrale KWK gelegt werden.

Bei der Windenergie soll mit dem Kompromiss zur Steuerung des Windenergieausbaus eine Korrektur im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und damit nicht, wie ursprünglich vorgesehen, im EEG erfolgen. Damit wird dem Anliegen von NRW (Sauerland) Rechnung getragen, ohne bundesweit Planungen nennenswert aufzuhalten. Die Branche verweist allerdings auf die Herausforderung, dass mit der geplanten Novelle des BImSchG nach 6 Monaten der Rechtsrahmen erneut geändert werden soll. Aus Sicht der Branche haben die Länder bereits ausreichende Möglichkeiten, um den Ausbau der Windenergie zu steuern, es hätte eigentlich keiner Gesetzesänderung bedurft. Der BEE verweist hier zudem auf die PM des BWE.

Insgesamt zeigten die Kompromisse, dass ein Einigungswille der Fraktionen für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien bestand, der nach der Wahl nicht aufgekündigt werden sollte. “Die Energiewende braucht die volle Unterstützung der demokratischen Parteien. Es sind weitere Herausforderungen beim Ausbau und bei der Infrastruktur zu stemmen, die nur gemeinsam in Bund und Ländern angegangen werden können”, so Peter abschließend.

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Ansprechpartner*in

Adrian Röhrig
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Pressesprecher


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030 275817016


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