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Pressemitteilung

BEE fordert schnellere Dekarbonisierung des Mobilitätssektors

3. Februar 2021

Das Bundeskabinett beschließt heute den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor. Danach soll diese fortgeschrieben und bis 2030 auf 22 Prozent THG-Einsparungen angehoben werden. Für den Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) ist die Steigerung gegenüber dem unzureichenden ersten Entwurf zwar eine Verbesserung, aber bei weitem nicht ausreichend. „Die THG-Quote wurde zwar von 14 auf 22 Prozent für das Jahr 2030 im Gesetzgebungsprozess erhöht, aber das reicht nicht aus, um den Anteil Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor relevant zu steigern. Hierfür hätte ein Mindestanteil von 50 Prozent bis 2030 festgelegt werden müssen“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Auch steige die THG-Quote von heute 6 Prozent mit dem Zwischenziel von 8 Prozent in 2024 deutlich zu langsam an. Erst ab 2026 sei eine beschleunigte Steigerung auf 22 Prozent im Jahr 2030 vorgesehen. „Die klimafreundliche Neuausrichtung des Verkehrs ist in der Breite nur durch eine Kombination aus der Reduzierung des Einsatzes fossiler Kraftstoffe, dem Wechsel auf neue Antriebstechnologien und der verstärkten Nutzung von Erneuerbarem Strom, Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen möglich. Dafür leistet dieses Gesetz nicht genug, denn der Verkehrssektor hinkt beim Klimaschutz deutlich hinterher. Zudem sind im Rahmen einer umfassenden Mobilitätswende weitere Weichen zu stellen, die alle Mobilitätsbedürfnisse abdecken“, so Peter.

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote hatte der BEE bereits im letzten Jahr gefordert, die THG-Einsparungen deutlich anzuheben. „Die Bundesregierung muss ihre eigenen Klimaziele ernst nehmen und einhalten. Erneuerbare Energien sind auch im Verkehrssektor der Schlüssel. Die direkte Elektrifizierung von Fahrzeugen schafft schnelle Effizienzerfolge“, so Peter. Der Strom für die Elektromobilität müsse auch im Übergang mindestens bilanziell vollständig aus Erneuerbaren Energien kommen. „Diese Elektrifizierung muss mit der klimafreundlichen Umgestaltung des Bestandsverkehrs einhergehen. Dazu gehört die Dekarbonisierung der Kraftstoffe ebenso wie konkrete Lösungen für nur schwer zu elektrifizierende Verkehre wie Flug-, Schiffs- und Schwerlastverkehr“, so Peter. Die Nutzung von Biokraftstoffen, die heute für CO2-Einsparungen im Verkehr hauptverantwortlich sind, sowie strombasierten Kraftstoffen als klimafreundlicher Ersatz fossiler Kraftstoffe ist deshalb ebenfalls unverzichtbar.

„Wir erwarten, dass im weiteren parlamentarischen Verfahren noch einmal nachgebessert wird. Unter Berücksichtigung der Mehrfachanrechnung für bestimmte Technologien muss der Mindestanteil Erneuerbarer Energien gemäß Klimaschutzgesetz im Verkehrssektor bei 50 Prozent liegen. Hier ist noch viel Luft nach oben“, so Peter abschließend.

 

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