Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) haben am 10. Juni 2022 einen gemeinsamen Entwurf der Formulierungshilfe des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vorgelegt. Der BEE begrüßt den Gestaltungswillen beider Häuser, eine bundeseinheitliche Regelung im Artenschutzrecht zu erarbeiten. Jedoch basiert der Entwurf auf fachlich falschen oder nicht nachvollziehbaren Grundannahmen und manifestiert gesetzlich einen nicht grundsätzlich gegebenen Konflikt. Statt Planungs- und Rechtssicherheit schafft der Gesetzgeber neue Hürden und Ausbaublockaden in Bezug auf den Artenschutz. Der BEE fordert daher eine Entschleunigung des Prozesses oder aber mindestens eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs im laufenden Gesetzgebungsprozess.
Zum Hintergrund: Mit der vorliegenden Formulierungshilfe konkretisiert die Bundesregierung den gesetzlichen Rahmen zum naturverträglichen Ausbau Erneuerbarer Energien. Dies ist insbesondere für die Windenergie relevant. Der Ausbau von Wind-an-Land soll gemäß der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) formulierten Ziele auf 10 GW für die Windenergie pro Jahr gesteigert werden. Dafür bedarf es neben Flächen und Verfahrensbeschleunigung Rechts- und Planungssicherheit im Zusammenhang mit Artenschutz und Windenergie in Form einer bundesweiten Standardisierung der artenschutzrechtlichen Prüfung. Der vorliegende Entwurf des BMWK und des BMUV baut auf dem im April veröffentlichten Eckpunktepapier „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“ auf, der eine solche bundesweite Vereinheitlichung zu erzielen ersucht. Dieses Papier hat der Bundesverband WindEnergie (BWE) bereits ausführlich kommentiert und dringenden Änderungsbedarf angemahnt.1 Im Vergleich zum Eckpunktepapier verbessert der Entwurf des BnAtSchG zwar einige wenige Punkte. Er liefert jedoch in keiner Weise die für den massiven Ausbau der Windenergie erforderlichen Klarstellungen hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Prüfungsfragen. Im Gegenteil: Es steht zu befürchten, dass neue Blockademöglichkeiten für Windenergieanlagen geschaffen werden. Damit die BNatschG-Novelle doch noch zu dem Ziel beschleunigter und vereinfachter Genehmigungsverfahren beiträgt, müssen daher dringend Änderungen vorgenommen werden.
Der Entwurf der Formulierungshilfe des BNatSchG wurde am Abend des Freitags, 10. Juni an die Verbände versandt, mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bis Montag, den 13. Juni, Dienstschluss. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) kritisiert die äußerst kurze Frist zur Stellungnahme. Eine inhaltliche Kommentierung eines für die Energiewende so wichtigen Gesetzes kann und sollte nicht innerhalb weniger Stunden über das Wochenende hinweg geleistet werden. Außerdem kritisiert der BEE die direkte Einbringung des Gesetzes in den Bundestag über eine Formulierungshilfe, die eine geordnete Beteiligung von Verbänden umgeht. Der BEE mahnt die Bundesregierung daher nochmals an, ein geordnetes Verfahren zur inhaltlichen Beteiligung der Verbände mit einhaltbaren Fristen sicherzustellen.
Der BEE kommentiert im Folgenden den Entwurf zur Formulierungshilfe in Kürze vorbehaltlich einer ausführlichen Bewertung. Für eine detaillierte Darstellung verweisen wir auf die Stellungnahme des Bundesverband WindEnergie (BWE) bzw. die Stellungnahme des BWE zum Eckpunktepapier.2
Zwar begrüßt der BEE grundsätzlich, dass der Gesetzgeber wie im Koalitionsvertrag verankert eine bundeseinheitliche Bewertungsmethode in artenschutzrechtlichen Belangen erarbeitet. Jedoch ist die Umsetzung wie im Folgenden dargelegt nicht zielführend:
Fazit: Vor dem Hintergrund der unwissenschaftlichen Fehlannahmen und der mangelhaften Ausarbeitung des rechtlichen Rahmens im vorliegenden Entwurf werden Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit nicht gewährleistet. Im Gegenteil: Es drohen neue Hemmnisse und Ausbaublockaden. Nur eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs vermag es, eine substantielle Verschlechterung für den Ausbau der Windenergie zu vermeiden. Der BEE empfiehlt dem Gesetzgeber daher dringend folgende Anpassungen im BNatSchG vorzunehmen4:
Der BEE macht deutlich: Sofern diese Änderungen nicht erfolgen, ist in Gänze keine Verbesserung zu erwarten. Die gesteckten Ausbauziele sind damit nicht erreichbar. Zudem droht, dass laufende Genehmigungs- und Klageverfahren massiv mit weiteren Unsicherheiten belastet werden.
1 Siehe BWE Stellungnahme zum Eckpunktepapier der Bundesregierung: Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land.
2 Siehe BWE Stellungnahme zum BNatSchG und die BWE Stellungnahme zum Eckpunktepapier.
3 Siehe BWE Faktencheck Windenergieanlagen und Vogelpopulation.
4 Für eine detaillierte Ausarbeitung der Forderungen siehe BWE Stellungnahme vom 13.06.22.
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