Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (Kohlekommission) hat der Bundesregierung im Januar 2019 grundlegende Empfehlungen zum Ausstieg aus der Verstromung von Kohle vorgelegt. Der im Rahmen der Strukturkommission ausgearbeitete Kompromiss sieht im Kern vor, die am Markt verfügbaren Leistung von Stein- und Braunkohlekraftwerken (aktuell 21 bzw. 19 Gigawatt (GW) elektrisch) bis Ende 2022 zunächst auf jeweils 15 GW zu reduzieren und im Anschluss daran auf einem möglichst kontinuierlichen Reduktionspfad die Kohleverstromung spätestens zum Ende des Jahres 2038 zu beenden.
Ein nicht unwesentlicher Teil der durch den Kohleausstieg betroffenen Anlagen erzeugt unter Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nicht nur Strom, sondern speist die über den KWK Prozess erzeugte Wärme zusätzlich in die lokalen, oftmals städtischen Fernwärmenetze ein.
Laut Bundesumweltamt1 werden p.a. ca. 50 Terawattstunden (TWh) Wärme aus den Kohle Anlagen ausgekoppelt. Nach Auswertungen vom ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung entfallen davon 31 TWh auf Steinkohle- und 18 TWh auf Braunkohle-KWK-Anlagen2. Damit stellt sich die Frage, wie im Rahmen des Kohleausstiegs die bislang aus Kohle bereitgestellte Fernwärme durch klimafreundliche Optionen erzeugt werden kann. Die gesetzliche Umsetzung der o.g. Empfehlungen der Kohlekommission stellt eine wesentliche Grundlage zur Minderung der Emissionslast in der Fernwärme dar. Vor dem Hintergrund der sich wandelnden Rahmenbedingungen des Energiesystems, welches perspektivisch durch ein hohes Maß an fluktuierender Stromerzeugung auf Basis von Photovoltaik und Wind sowie der Kopplung verschiedener Sektoren, wie z.B. Strom/Wärme oder Strom/Mobilität, gekennzeichnet sein wird, ist die Rolle der KWK zu diskutieren. Die Strukturkommission schlägt hierzu die „Weiterentwicklung von KWK-Anlagen hin zu modernen, flexiblen Strom-Wärme-System“ vor, zu denen neben stromgeführten KWK-Anlagen auch Speicher, Fernwärmenetze sowie Erneuerbare Energien gehören (Abschlussbericht der Kohlekommission, S. 71) vor. Damit nimmt die KWK perspektivisch die Rolle eines flexiblen Mittel- und Spitzenlasterzeugers ein. Die Bundesregierung trägt dieser Zielsetzung über das Klimaschutzprogramm 2030 Rechnung, in dem u.a. die KWK kompatibel zum Ausbau der Erneuerbaren Energien auf der Wärmeseitegefördert werden soll.
Der aktuell in der Fernwärme genutzte Erzeugungs- und Brennstoffmix – mit einer Grundlasterzeugung auf Basis von KWK sowie einer unzureichenden Einbindung von Erneuerbaren Energien – deutet allerdings auf eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem zuvor benannten Zielund dem Status Quo hin. Laut AG Energiebilanzen e.V.3 wurden im Jahr 2016 ca. 27 Prozent der Fernwärme auf Basis von Stein- und Braunkohle und 41 Prozent auf Basis von Erdgas erzeugt. Der Anteil Erneuerbarer Energien betrug hingegen nur 18 Prozent, wobei davon ein nicht unwesentlicher Anteil auf biogene Siedlungsabfälle entfiel. Die Bereitstellung von Fernwärme auf Basis von Solarthermie, Erd- und Umweltwärme spielt mit regionalen Ausnahmenallerdings bislang leider nur eine marginale Rolle. Auch gilt es, die noch ungenutzten Potenziale der festen bzw. gasförmigen Biomasse auszuschöpfen. Nach Ansicht des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) ist für die Transformation der Wärmenetze ein breiter Instrumentenmix notwendig, der ordnungsrechtliche Maßnahmen, finanzielle Anreize sowie eine ambitionierte Bepreisung von CO2-Emissionen beinhalten muss. Der BEE hat hierzu, u.a. in seiner Stellungnahme zum KWK-Evaluierungsbericht, seinem Konzeptpapier zur CO2-Bepreisung in den Sektoren Strom und Wärme sowie in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes, bereits konkrete Vorschläge unterbreitet.
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