Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) spricht sich dafür aus, dass Sektorenkopplungsanlagen und Speicher immer bevorzugt von Marktteilnehmern errichtet werden. Für Netzbetreiber müssen klare Regeln bezüglich der Errichtung und des Betriebs von Speichern und Energiekopplungsanlagen vorgesehen werden. Da sich durch Netzbetreiber errichtete und/oder betriebene Anlagen nicht dem Markt stellen müssen, jedoch sowohl den Strom- als auch den Gasmarkt beeinflussen würden, sind strenge Transparenzvorgaben bei Errichtung und Betrieb sowie klare Marktregeln zwingend notwendig.
Welche Kosten können Netzbetreiber den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern im Zusammenhang mit dem Netzanschluss in Rechnung stellen?
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Konsultation der Übertragungsnetzbetreiber…
„Die Energiewende auf Basis Erneuerbarer Energien ist die kostengünstigste Form der Energieerzeugung und die wirksamste Form des Klimaschutzes. Der…