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Stellungnahme

Stellungnahme zum Konsultationsentwurf zur Vergabe von Frequenzen im Bereich 450-MHz

28. August 2020

Vorbemerkung

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme zum „Konsultationsentwurf zur Vergabe von Frequenzen im Bereich 450 MHz “ der BNetzA vom 29. Juli 2020.

Der BEE nimmt wie folgt zu dem von der BNetzA zur Verfügung gestellten Dokument Stellung.

 

1. Allgemeine Einordnung

Mit der Energiewende verändert sich unser Stromsystem grundlegend. Der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch liegt heute bereits bei circa 50 Prozent. Nach dem Willen der Bundesregierung soll er bis zum Jahr 2030 auf 65 Prozent anwachsen. Die immer dezentraler stattfindende Stromerzeugung und der steigende Digitalisierungsgrad stellen die Unternehmen im Energiesektor vor große Herausforderungen. Der Druck auf die Stromnetze nimmt deutlich zu. Gleichzeitig ist die Bedeutung einer sicheren und zuverlässigen Stromversorgung so hoch wie nie, sowohl für Wirtschaft als auch für Verbraucher.

Damit die Energiewirtschaft dieser großen Verantwortung gerecht werden kann und die Digitalisierung der Energiewende gelingt, braucht die Energiebranche eine Kommunikationslösung, mit der sie Stromerzeugung, -transport und -verbrauch effektiv kontrollieren und steuern kann. Die technischen Anforderungen an eine solche Kommunikationslösung sind hoch. Sie muss leistungsfähig, sicher und flächendeckend verfügbar sein und auch im Schwarzfall absolut zuverlässig funktionieren.

 

2. Eignung des 450-MHz-Frequenzbands für die Energiewirtschaft und andere kritische Infrastrukturen

Um seine wichtigen Funktionen wahrnehmen zu können, ist es notwendig, der Energiebranche ein exklusives, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Funknetz zur Verfügung zu stellen. Aufgrund ihrer speziellen physikalischen Eigenschaften bieten sich insbesondere die 450-MHz- Frequenzen für den Aufbau eines solchen Funknetzes an.

Die besondere Eignung des 450-MHz-Frequenzbands für die Energiewirtschaft und andere kritische Infrastrukturen resultiert aus mehreren Gründen:

  • Die hervorragenden Ausbreitungseigenschaften machen einen flächendeckenden Funknetzbausbau bei relativ wenigen Antennenanlagen und damit verhältnismäßig geringen Kosten möglich.
  • Die hohe Gebäudedurchdringung sorgt für die gute Erreichbarkeit von Anlagen z.B. in Gebäudekellern.
  • Die geringe Anzahl an Funkstandorten stellt sicher, dass die Schwarzfallfestigkeit durch Notstromversorgungen mit hoher Zuverlässigkeit gewährleistet ist.
  • Ein alternatives Frequenzband, das die Anforderungen der Energiewirtschaft und der kritischen Infrastrukturen ebenfalls in Gänze erfüllt, steht mittelfristig nicht zur Verfügung.

Der BDEW und VKU haben in ihrem gemeinsamen Positionspapier vom April 2019 die obenstehenden Punkte eingehend beschrieben. Der BEE schließt sich den entsprechenden Ausführungen vollumfänglich an.

 

3. Ein zügiger Abschluss der Vergabeentscheidung ist notwendig

Neben der Energiewirtschaft haben auch die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Interesse an einer Nutzung der 450-MHz-Frequenzen bekundet. Den BOS wurden jedoch bereits im 380-MHz-Bereich und im 700-MHz-Bereich Frequenzen zugeteilt. Die Energiewirtschaft hingegen kann für breitbandige Anwendungen bisher auf keine exklusiven Frequenzbereiche zurückgreifen.

Die 450-MHz-Frequenz muss der Energiewirtschaft und anderen kritischen Infrastrukturen aufgrund des dringenden Bedarfs und mangelnder Alternativen deshalb zügig exklusiv zur Verfügung gestellt werden. Der BEE ersucht die Bundesnetzagentur, die Vergabeentscheidung im Sinne der Energiewirtschaft so bald wie möglich zu treffen.

Anschließend sollte die Frequenzzuteilung im Rahmen eines transparenten, offenen und diskriminierungsfreien Zuteilungsverfahrens rasch umgesetzt werden.

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