„Wir begrüßen es aus Sicht der Erneuerbaren Energien grundsätzlich, dass die Bundesregierung sich mit Maßnahmen zur Einsparung von Erdgas befasst. In den vergangenen Jahren ist diesem Thema nicht ausreichend Aufmerksamkeit zuteilgeworden. Spätestens mit dem russischen Angriff auf die Ukraine hat sich auch die Mär vom Erdgas als Brückentechnologie zerschlagen. Der Weg voran kann angesichts der Versorgungs- und Kostenkrise der fossilen Energien und der sich zuspitzenden Klimakrise aber nur über einen Ausbau der Erneuerbaren Energien führen. Im Gegensatz zu der im Gesetzesentwurf behaupteten Alternativlosigkeit zur Substitution der Erdgasstromerzeugung durch Kohle- und Ölkraftwerke, die sich in der Netzreserve befinden, sehen wir klare, erneuerbare Alternativen – die flexibel steuerbaren Quellen Bioenergie, Wasserkraft und klimafreundliche KWK“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des BEE.
„Ein gutes Ertragsjahr 2021 hat dazu geführt, dass die Lager der Bioenergieanlagen aktuell gut gefüllt sind. Eine kurzfristige, zusätzliche Stromerzeugung kann damit ohne eine Erhöhung des Flächenbedarfs der Bioenergie erfolgen. Mit nur einigen wenigen, einfachen regulatorischen Anpassungen ließe sich zudem die Stromerzeugung aus Bioenergieanlagen sehr kurzfristig um rund 20 Prozent erhöhen. Diese Erhöhung entspricht einer elektrischen Leistung im Gigawattbereich. Wir sehen hier ein Steigerungspotenzial von 7 TWh Strom. Durch die Nutzung der Bioenergie könnten somit der Erdgasverbrauch reduziert und die Gasspeicher geschont werden. Auch bei der Wasserkraft besteht ungenutztes Flexibilisierungspotenzial, das jetzt gehoben werden sollte, statt der kleinen Wasserkraft mit der EEG-Novelle den Garaus zu machen“, erläutert Simone Peter.
Der BEE verweist in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich auf die Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie und die Stellungnahme des Bundesverbands Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) zum Referentenentwurf der EEG-Novelle.
Gerade im Zusammenhang mit diesem Gesetzesentwurf weist der BEE auch eindringlich darauf hin, dass zu einer guten Zusammenarbeit im Rahmen der Verbändeanhörung auch das Einräumen ausreichender Fristen zur Stellungnahme gehört. „Leider erleben wir es in der letzten Zeit vermehrt, dass den Verbänden teilweise nur zwei Werktage Vorlauf gegeben wird. Eine detaillierte und fachlich fundierte Stellungnahme ist unter diesen Umständen nicht fristgerecht zu leisten. Wir sehen hier die deutliche Gefahr einer Beeinträchtigung des Gesetzgebungsprozesses und möchten daher dringend darum bitten, dass beteiligten Verbänden ausreichende Fristen zur Stellungnahme gesetzt werden“, so Peter abschließend.
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