Heute endet die Konsultationsfrist für die neue Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.…
18. Juli 2025
“Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Entwurf der EnWG-Novelle gleich zu Anfang der Legislaturperiode die europäischen Vorgaben zur Förderung des Energy Sharings adressiert. Energy Sharing leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Akteursvielfalt und unterstützt die aktive Teilnahme von privaten Haushalten und KMUs am Energiemarkt. Damit stärkt es die regionale Wertschöpfung und leistet der Akzeptanz für die Energiewende weiteren Vorschub“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.
Unerlässlich für den Erfolg des Energy Sharings sei aus Sicht des BEE, dass die relevanten Akteure nicht benachteiligt werden. „Dafür regen wir zum einen an, das Gebiet für die gemeinsame Nutzung von erzeugter Energie als einen fixen Radius um die erzeugende Anlage herum zu definieren. Somit können Ungleichbehandlungen aufgrund von unterschiedlichen Netzgebietsgrößen oder an deren Rändern vermieden werden. Zum anderen sieht der Entwurf eine Einschränkung beim Energy Sharing vor, die größere Projektierungsunternehmen und Grünstromhändler mit eigenem Portfolio ausschließen würde. Da aber gerade diese Akteure die Energiewende seit langem maßgeblich voranbringen, plädieren wir für eine Streichung dieser Einschränkung. Zusätzlich muss das Energy Sharing über die Anwendungsmöglichkeit für PV-Projekte hinausgehen und auch die Windenergie miteinbeziehen. Hier muss im parlamentarischen Verfahren noch nachgearbeitet werden“, fordert Peter.
Dass Errichtung und Betrieb von Energiespeicheranlagen nun ebenso wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen sollen, begrüßt der BEE ausdrücklich. „Energiespeicheranlagen sind ein elementarer Baustein für eine flexible Stromeinspeisung, den Hochlauf der Sektorenkopplung und damit eine entscheidende Entlastung der Netze, die die Kosten des gesamten Energiesystems senken können. Hier wird der dringend benötigten Flexibilität konkret Vorschub geleistet”, so Peter.
Der BEE plädiert zudem für faire Wettbewerbsbedingungen an der Messstelle, um den Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) voranzubringen. Hierfür müsse das Auswahlrecht der Anschlussnutzer gestärkt werden. Die im Entwurf vorgeschlagene Haltefrist von zwei Jahren lehnt der Verband daher ab. Peter: “Eine derart lange Haltefrist würde das gesetzlich verbriefte Auswahlrecht der Anschlussnutzer empfindlich beschneiden. Auch die geplante Kürzung der Frist für die Informationspflicht des Messstellenbetreibers auf sechs Wochen ist nicht praxisnah. Die bisher gültige Frist von drei Monaten sollte daher beibehalten werden.”
Im Rahmen des Bürokratieabbaus empfiehlt der BEE, beim Redispatch 2.0 keine komplexeren Neuregelungen einzuführen. Mit dem Entwurf drohe hier die ohnehin schon komplexe Umsetzung durch die Schaffung von Rechtsunsicherheiten zum Stillstand zu kommen.
Die EnWG-Novelle sieht eine Übergangsregelung für die Ende 2025 auslaufende Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vor, die bereits in Betrieb befindlichen Biomethanprojekten Investitionsschutz bietet. Dies sieht der BEE als einen guten ersten Schritt, dennoch brauche es eine echte Nachfolgeregelung für die GasNZV, erklärt Peter: “Mit dem Auslaufen der GasNZV würden sich gerade für Biomethananlagen die Anschlussbedingungen radikal verschlechtern. Es braucht eine echte Nachfolgeregelung, die den vorrangigen Gasnetzanschluss von Biogasanlagen sichert und diese bei den Netzanschlusskosten privilegiert.”
Neben der auslaufenden GasNZV führen auch die noch ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigungen des Biomassepakets und des Solarpakets I zu Rechtsunsicherheiten. “Die Bundesregierung muss sich schnellstens darum bemühen, dass das Biomassepaket von der EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erhält. Gleiches gilt für das Solarpaket I. Die schwarz-rote Koalition hat hier die Chance, Bioenergie und Solarenergie auf einen Streich deutlich zu stärken und das Gesamtsystem mit Blick auf Flexibilisierung und Systemdienlichkeit weiter zu modernisieren. Die Regierung ist auch gefordert, nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs Klarheit mit Blick auf Kundenanlagen durch eine europarechtskonforme Neuregelung im EnWG zu schaffen“, so Peter abschließend.