Der Fahrplan für die Modernisierung des Mobilitätssektors ergibt sich aus dem Klimaschutzabkommen von Paris. Dabei ist die Nutzungsdauer von Fahrzeugen und Infrastrukturen zu beachten. Dementsprechend sollten ab dem Jahr 2030 nur noch Fahrzeuge neu zugelassen werden, die CO2-frei oder CO2-neutral betrieben werden. Soweit technisch möglich, sollte dies für alle Fahrzeugtypen gelten.
CO2-freier und CO2-neutraler Betrieb von neuzugelassenen Fahrzeugen
CO2-freier Betrieb: Batterieelektrische Fahrzeuge oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge, die mit Erneuerbarer Energie betrieben werden.
CO2-neutraler Betrieb: Konventionelle und hybride Fahrzeuge, die zu 100% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
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