Problematisch ist an dem offenbar in großer Hektik erarbeiteten Entwurf insbesondere, dass die Bundesregierung unbegrenzt Zertifikate zu festgelegten Preisen vergibt. Die über der EU-Quote liegenden Mengen sollen dann von Deutschland von anderen EU-Ländern, die Quotenüberschüsse erzeugen, zugekauft werden. Peter dazu: "Das ist so, als wenn die Bundesregierung selbst Geld drucken würde. Das ist ein schlechter Taschenspielertrick und hat mit seriöser und ehrlicher Politik wenig zu tun.“
Ob ein Emissionshandel mit Fixpreis überhaupt verfassungsrechtlich möglich ist, wurde bereits im Vorfeld vom BEE und von weiteren Experten bezweifelt. Eine Antwort darauf bleibt das Bundesumweltministerium schuldig und begnügt sich im Referentenentwurf mit der lapidaren Feststellung, dass dies kein Problem darstelle. „Weil die beschlossene CO2-Bepreisung aus politischen Gründen nicht Steuer heißen darf, begibt sich die Bundesregierung sehenden Auges in eine ausgesprochen heikle verfassungsrechtliche Situation, die eine CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor erheblich gefährden und so den Klimaschutz in diesen Sektoren um Jahre zurückwerfen kann. Auch die Rückverteilung der CO2-Bepreisungseinnahmen über den EEG-Wälzungsmechanismus gefährdet den politischen Gestaltungsspielraum, da das EEG zur Beihilfe würde“, so Peter. Die Stiftung Umweltenergierecht hat zurecht auf eine konkrete Gefahr der Verfassungswidrigkeit hingewiesen.
Eine zentrale Schwachstelle ist außerdem, dass der CO2-Preis in seiner jetzigen Form sozial ungerecht gestaltet ist, wie die Institute DIW und MCC erst kürzlich in zwei Gutachten aufzeigten. Mit den BEE-Vorschlägen – einer Verlagerung der Industrieprivilegien in den Bundeshaushalt und eine direkte, vollständige Rückvergütung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürgerinnen und Bürger über eine Klimaprämie – ließe sich hingegen ein rechtssicherer, sozial gerechter und ökologisch wirksamer Mechanismus bei der CO2-Bepreisung herstellen.
„Anstatt eines großen Wurfs bei der CO2-Bepreisung in allen Sektoren bleibt das Emissionshandelsgesetz im Klein-Klein stecken und produziert mehr Bürokratie als Treibhausgasminderung. In vielen Details wird deutlich, dass das Gesetz nicht umfassend durchdacht ist, was die angestrebte europäische Harmonisierung zum Ding der Unmöglichkeit machen dürfte. Zudem stellt sich die Frage der Verfassungskonformität. Es wäre eine Katastrophe, wenn die CO2-Bepreisung durch solche Fehler scheitern würde“, resümiert Peter.
Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab. Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteur:innen der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft.
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