Veröffentlichung des Roundtables Wärmewende, gezeichnet durch den BEE
5. Februar 2025
Der Roundtable Wärmewende plädiert für einen Paradigmenwechsel in der deutschen Wärmepolitik hin zu leistbaren und sozialverträglichen Lösungen. Statt sich auf eine Sanierung der Gebäude in Deutschland auf hohe Effizienzhausstandards zu fokussieren, sollte die goldene Regel der Wärmewende angewendet werden: Wärmenetze mit Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme wo möglich, Einzelhauslösungen mit Wärmepumpe wo nötig und unter Berücksichtigung der Kapazitäten des Stromnetzes möglich. Dies impliziert alle technisch sinnvollen Lösungen unterschiedlicher Größenordnungen, von Quartierslösungen mit Nahwärmenetzen bis hin zu großen Fernwärmesystemen. Dabei gilt ein Vorrang für die Nutzung von erneuerbaren Energien im System, weshalb eine Sanierung der Gebäude auf Wärmepumpentauglichkeit und flächendeckende Hebung aller Energieeinsparung mit geringinvestiven Mitteln ausreichend für das Erreichen der nationalen und europäischen Klimaziele ist. Auch die Umsetzung der der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) muss an diesem realistischen Ansatz orientiert werden.
Es gilt so viel Sanierung wie nötig, um die Wärmepumpenfähigkeit zu erreichen, Ziel ist ein sinnvoller Dreiklang aus Wärmenetzen, Haustechnik und Gebäudehülle. Die prognostizierten gebäudeseitigen Kosten (notwendigen Investitionen) der Wärmewende allein für Wohngebäude reduzieren sich so von rund 5 Billionen Euro auf 1,9 Billionen. So können auch die für Deutschland geltenden EU-Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien und den Klimaschutz in den Sektoren Verkehr und Wärme nach der Lastenteilungsverordnung erreicht und hohe Ausgleichszahlungen vermieden werden. Damit dieser Paradigmenwechsel gelingen kann, sind folgende Schritte nötig:
Für das Gelingen der Wärmewende ist außerdem ein überparteilicher „Wärmekonsens“ mit langfristigen, verlässlichen politischen Rahmenbedingungen anzustreben, damit Investitionen in Infrastruktur gelingen und die Klimaziele eingehalten werden. Dabei ist es wichtig, soziale Gerechtigkeit zu wahren, öffentliche Mittel gezielt einzusetzen, vulnerable Gruppen zu schützen und ihnen nicht-stigmatisierende Hilfen zu bieten, um eine gerechte und nachhaltige Wärmewende sicherzustellen.
Der Roundtable Wärmewende hat sich zusammengefunden, um die wesentlichen Pfeiler des Gemeinschaftsprojektes Wärmewende aufzuzeigen. Initiiert und begleitet wurde der Roundtable Wärmewende von Klaus Mindrup und der Beratung Johanssen + Kretschmer Strategische Kommunikation.
Wir vereinen Kompetenzen und Erfahrungen in Großstädten über Mittelstädte bis hin zu kleinen Dörfern, wir kennen und setzen Lösungen von und für kleine, mittlere und große Unternehmen um und vernetzen sowohl kommunale als auch private Akteure.
Seit den ersten Empfehlungen des Roundtable Wärmewende hat sich das politische und gesellschaftliche Umfeld in Deutschland weiterentwickelt. Die anstehende Bundestagswahl markiert dabei einen entscheidenden Wendepunkt für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Modernisierung des Wärmesektors. Studien des Sozialklimarats1 sowie das wissenschaftliche Manifest für eine Neuausrichtung der Klimapolitik im Gebäudesektor2 zeigen: Viele bisherige Maßnahmen im Wärmesektor sind ineffizient und sozial unausgewogen, da sie vor allem auf hohe Effizienzhausstandards abzielen und so auf Haushalte mit höheren Einkommen zielen.
Die Initiative „Praxispfad CO₂-Reduktion im Gebäudesektor“ prognostiziert für Wohngebäude, dass die umfassende Sanierung auf Effizienzhaus-Niveau bis 2045 gebäudebezogene Investitionskosten in Höhe von 5,2 Billionen Euro verursacht. Ein Umstieg auf moderate Energieeffizienz, flächendeckend geringinvestive Energieeinsparung und netzbasierte Lösungen wie Großwärmepumpen und Wärmenetze könnte diese Kosten auf 1,9 Billionen Euro senken und dadurch die Klimaziele realistischer erreichbar machen. Diese Studien, die vom Roundtable Wärmewende grundsätzlich geteilt werden, zeigen, dass ein Paradigmenwechsel mit Fokus auf CO2-Minderung, hin zu effizienten Wärmenetzen und dem Ausbau der erneuerbaren Energien der Schlüssel zu einer volkswirtschaftlich effizienteren und nachhaltigeren Wärmewende ist. Der Roundtable Wärmewende hatte dementsprechend bereits die Goldene Regel der Wärmewende entwickelt, welche handlungsleitend für die gesamte deutsche Wärmepolitik werden sollte:
Wärmenetze mit Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme wo möglich, Einzelhauslösungen mit Wärmepumpe wo nötig und unter Berücksichtigung der Kapazitäten des Stromnetzes möglich.
Klare regulatorische und durch die Politik justierbare zentrale Aufgaben wurden in den bisherigen Papieren des Roundtable Wärmewende aufgezeigt und nicht ausreichend politisch adressiert. Dazu gehören:
Regulatorische Hürden für innovative Wärmelösungen: Die bestehende Wärmelieferverordnung und das Mietrecht erschweren den Einsatz von Fern- und Nahwärmelösungen in Bestandsgebäuden. Die zukünftige Wärmeversorgung wird weitgehend durch Wärmenetze und Wärmepumpen abgedeckt. Für Nischenanwendungen, in denen es keine praktikablen fossilfreien Alternativen gibt und erneuerbarer Wasserstoff die einzige verbleibende Lösung darstellt, fehlen jedoch noch geeignete regulatorische Vorgaben.
Unsichere Förderung von Wärmenetzen und Großwärmepumpen: Die finanziellen und regulatorischen Rahmenbedingungen sind nicht verlässlich genug ausgestaltet, um den notwendigen Ausbau dieser zentralen Technologien voranzutreiben. Es fehlt Verlässlichkeit, da zentrale Vorhaben wie das BEW keine gesetzliche Grundlage haben und die angebotenen Förderkredite durch zu geringe Höchstsummen und zu kurze Laufzeiten die Bedarfe nicht ausreichend adressieren. Dies betrifft vor allem Vorhaben in Großstädten, in denen Lösungen unterschiedlicher Größenordnungen, von Quartierslösungen mit Nahwärmenetzen bis hin zu großen Fernwärmesystemen, genutzt werden können.
Hohe Stromkosten: Strombasierte Technologien wie Wärmepumpen mit Anschluss an das öffentliche Stromnetz werden durch hohe Kosten belastet, was ihre Wettbewerbsfähigkeit einschränkt.
Ungenutzte Potenziale der Geothermie: Geothermie bietet in vielen deutschen Regionen – insbesondere im Süden mit kalten Wintern und begrenzter Verfügbarkeit anderer erneuerbarer Energien – ein hohes Potenzial für eine zuverlässige und stromsparende Wärmeversorgung. Sie lässt sich gut in Wärmenetze integrieren und entlastet vor allem in der kalten Jahreszeit das Stromsystem (Übertragungs- und Verteilnetze). Die Nutzung vor allem der tiefen Geothermie wurde im Wesentlichen durch hohe Anfangsinvestitionen und das unabgesicherte Fündigkeitsrisiko eingeschränkt. Um diese Ressource besser zu nutzen, müssen Fördermöglichkeiten, Forschungs- und Projektbedingungen sowie insbesondere die Rahmenbedingungen für Tiefengeothermie verbessert werden. Das GeoWG, das diese Probleme adressieren sollte, sollte zügig verabschiedet werden.
Unzureichende Nutzung von abgeregeltem Wind- und PV-Strom in der Wärme: Wind und PV werden in Deutschland stark ausgebaut. Die PV-Ausbauziele wurden in den letzten zwei Jahren übererfüllt. Die Ausbauziele für Wind an Land wurden nicht erreicht, aber die Genehmigungen und die Beteiligungen an den Ausschreibungen sind stark angestiegen. Technisch und wirtschaftlich ergibt es in vielen Fällen Sinn, die Erzeugungsspitzen von Wind und PV vor Einspeisung in das öffentliche Netz für die Erzeugung von Wärme für neue Wärmenetze, verbunden mit Wärmespeichern, zu nutzen. Erste Projekte zeigen die hohe gesellschaftliche Akzeptanz dieser Lösungen, aber auch noch bestehende regulatorische Hemmnisse. Dabei kommen durch diesen Ansatz die Vorteile des Ausbaues der erneuerbaren Energien vor Ort an, wo die Windkraft- und PV-Anlagen in Betrieb gehen. Klimaschutz und bezahlbare Wärmeversorgung werden durch diesen Ansatz sinnvoll verbunden.
Mangelnde Flexibilität regionaler Bioenergiepotentiale: Biogas wird derzeit hauptsächlich für die Grundlast-Stromerzeugung genutzt und verliert dadurch seine potenzielle Flexibilität. Ein sinnvoller Ansatz wäre, Biogas-KWK-Anlagen flexibel zusammen mit Wärmenetzen und Wärmespeichern oder durch Aufbereitung zu Biomethan (ggf. unter Nutzung von grünem Wasserstoff) in stromgeführten KWK-Anlagen einzusetzen. Dies nutzt bestehende Infrastrukturen und erhöht die Effizienz. Regionale Biomasse könnte zudem weiterhin in der direkten Bereitstellung von Wärme genutzt werden.
Deutschland ist durch europäische Vorgaben verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch von 21,5 Prozent (Ende 2023) auf mindestens 42,5 Prozent bis 2030 deutlich zu steigern, den Primär- und Endenergieverbrauch um 11,7 Prozent bis 2030 zu senken. Weiterhin müssen die CO2-Emissionen in den Sektoren Verkehr und Wärme gegenüber 2005 um 50% nach der Lastenteilungsverordnung gesenkt werden. Bei Nichterfüllung der Klimaschutzziele müssen CO2-Emissionsrechte teuer bei Mitgliedsstaaten der EU gekauft werden, die ihre Ziele einhalten. Deswegen ist ein kostenoptimaler und umsetzbarer Weg zur Erreichung der Ziele zu wählen: Hohe und teure Standards für Gebäudedämmung und der Einzelhausansatz haben sich als nicht umsetzbar und damit volkswirtschaftlich nicht sinnvoll erwiesen und tragen nicht ausreichend zur Zielerreichung bei. Stattdessen sollten erneuerbare Technologien wie Wind, PV, Wärmepumpen unterschiedlicher Art, Geothermie und Energiespeicher sektorübergreifend und unter Einsatz von Wärmenetzen genutzt werden, um die Ziele zu erreichen. Bei diesen Technologien ist in den nächsten Jahren mit einer weiteren deutlichen Kostensenkung zu rechnen. Ein sinnvoller, weil effizienter, kostengünstiger und damit sozialfreundlicher Ansatz zur Wärmewende verknüpft daher diese Entwicklungen. In diesem System müssen dort, wo der Ausbau von Wärmenetzen nicht möglich ist, Gebäude soweit umgerüstet werden, dass sie für Wärmepumpen geeignet sind. Nicht zuletzt müssen die politischen Rahmenbedingungen erlauben, das vorhandene Eigenkapital bei Energie- und Wohnungswirtschaft und die Finanzierungsinstrumente auf die beste Effizienz zur Treibhausgasminderung hin auszurichten.
Im Kern steht dabei wie vom Roundtable Wärmewende vorgeschlagen das System des Least Cost Planning. Dies wurde im Energiebereich entwickelt, um Investitions- und Betriebsentscheidungen zu optimieren und bezieht Kosten über Sektorengrenzen hinweg ein. Dies steht im Einklang mit den Forderungen der EU zur Durchführung von Kosten-Nutzen-Analysen, um den günstigsten Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele anzusteuern.
Für die Wärmewende bedeutet dies, dass innerhalb der Kommunen die Wärmeplanung als Least Cost Planning begriffen wird. Dazu werden Strategien entwickelt, die nicht nur auf die Bereitstellung von Wärme ausgerichtet sind, sondern auch darauf, den Energiebedarf sektorübergreifend effizient zu decken. Dabei werden sowohl angebots- als auch bedarfsseitige Optionen in die Betrachtung einbezogen. Auch die Umsetzung der EPBD muss an diesem realistischen Ansatz orientiert werden. Mit diesem Vorgehen kann Deutschland seine Klimaziele erreichen, ohne soziale Spannungen zu verschärfen oder überproportional hohe Kosten zu verursachen und gleichzeitig substanzielle Strafzahlungen an die EU vermeiden.
Um die hier aufgezeigten Problemfelder zu lösen, schlagen wir folgende Maßnahmen vor:
1. Kommunale Wärmeplanung als Energieleitplanung etablieren
Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.
2. Förderung von Wärmenetzen, Wärmepumpen und hocheffizienter KWK
Der Ausbau von Wärmenetzen, Wärmepumpen und KWK-Technologien ist zentral für eine sozialverträgliche Defossilisierung. Wärmepumpen senken den Primär- und Endenergieverbrauch, da nach EU-Vorgaben die genutzte Umgebungsenergie nicht in die Berechnung des Energieverbrauchs einfließt. Auch die hocheffiziente KWK wird von der EU weiterhin als Schlüsselelement im Energiesystem gesehen, die schrittweise auf erneuerbare Gase, vor allem erneuerbarer Wasserstoff und auch Biomethan, umgestellt werden muss. Der Roundtable fordert:
3. Langfristige Finanzierung sichern
Die Wärmewende erfordert innovative und nachhaltige Finanzierungsansätze, welche nicht unter die Schuldenbremse fallen. Insbesondere gilt es langfristige Finanzierungsmodelle aufzustellen, die den langlaufenden Amortisierungszeitraum von Wärmenetzen mit in Betracht ziehen und durch verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen unterstützt werden. Der Roundtable schlägt deswegen folgendes vor:
In diesem neuen Fördersystem wird durch die Etablierung der Förderkredite in Form von Investitionskrediten, die unabhängig von der Schuldenbremse wirken, die Finanzierung von Infrastrukturprojekten langfristig sichergestellt
4. Die jetzige Taxonomie zielgenauer ausgestalten
Die Förderung der besten Gebäude ist konträr zum Ziel der EPBD, den energetisch schlechtesten Gebäudebestand zu renovieren. Die Anforderung, noch einmal 10 % besser als der nationale Standard zu sein, weist ein besonders ungünstiges Kosten-/Nutzen-Verhältnis auf und sollte zugunsten einer besseren Breitenwirkung von Klimaschutzmaßnahmen aufgegeben werden. Da voraussichtlich in 2025 eine Konsultation zur Taxonomierevision der EU-Kommission (Omnibus-Verordnung) beginnen wird, sollten diese Punkte auch durch die Bundesregierung eingebracht werden.
5. Integration von Geothermie fördern und Einbindung von Solarthermie prüfen
Die Geothermie – sowohl tiefen- als auch oberflächennah – wird bislang kaum genutzt, obwohl sie den Strombedarf senken und damit Netzausbaukosten reduzieren kann. Hohe Anfangsinvestitionen und das Fündigkeitsrisiko sind heute noch zentrale Hemmnisse, unabhängig der verwendeten Technologien. Wir schlagen deswegen die Erarbeitung einer bundesweiten Geothermie-Strategie und deren gesetzliche Umsetzung vor. Diese soll Potenziale identifizieren, kartieren und mit Daten zum Stromsystem, zum erneuerbaren Energieangebot und zum Wärmebedarf verknüpfen. Dabei sollen künftig auch neuartige und innovative Technologien berücksichtigt werden, die zusätzliche unterirdische Wärmequellen erschließen. Über dieses Vorgehen könnten kommunale Wärmeplanungen und regional abgestimmte Förderprogramme nach dem Prinzip des Least Cost Planning entwickelt und die Geothermie sektorübergreifend ausgebaut werden. Das GeoWG, als Ausgangspunkt für diese Strategie, gehört dringend in ein 100 Tageprogramm der neuen Bundesregierung.
Wie die Geothermie sorgt auch die Solarthermie als brennstofffreie Technologie mit minimalem Strombedarf für eine Entlastung der Stromnetze sowie eine maximal effiziente Nutzung wertvoller Ressourcen wie etwa Biomasse. Große Solarthermieanlagen, ggf. in Verbindung mit Großwärmespeichern, sollten im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung immer geprüft werden, insbesondere im Hinblick auf geeignete Flächen für deren Errichtung.
6. Wind und PV verstärkt für die Wärmewende im ländlichen Raum nutzen
Direktleitungen und Einspeisenetze von Windkraftanlagen und PV-Freiflächenanlagen im ländlichen Raum sind sinnvoll, um Erzeugungsspitzen auch für Power-to-Heat-Anlagen (in der Regel in Kopplung mit Wärmepumpen) zu nutzen und damit kostengünstig Wärmenetze zu betreiben und angebundene Speicher zu füllen. Dadurch, dass die Erzeugungsspitzen so sinnvoll genutzt und nicht abgeregelt werden, sinkt auch der Ausbaubedarf für die öffentlichen Stromnetze, sowohl in den Verteilnetzen als auch in den Übertragungsnetzen. Im Regelfall müssen für dieses Konzept neue Wärmenetze im ländlichen Raum gebaut werden, was sinnvoll mit anderen Investitionen wie dem Ausbau von Glasfasernetzen verbunden werden kann.
7. Bioenergie effizient einsetzen
Biogas wird derzeit überwiegend für Grundlast-Strom nach EEG-Regeln eingesetzt. Ein effizienterer Weg ist jedoch die Aufbereitung zu Biomethan (ggf. mit grünem Wasserstoff) und dessen Nutzung in stromgeführter, flexibler KWK, wodurch die bestehende Infrastruktur erhalten bleiben kann. In ländlichen Regionen mit verfügbarer und als nachhaltig zertifizierter Biomasse (z. B. Restholz) ist auch ein Einsatz in zentralen Biomassekesseln für Wärmenetze sinnvoll, da dort vorhandene Gas- und Ölkessel direkt ersetzt werden können, ohne dass eine Umrüstung auf Niedertemperatursysteme nötig ist. Der unterstützende Einsatz von Solarthermieanlagen sorgt dabei für maximale Ressourceneffizienz im Sommer.
1. Ein erforderlicher „Wärmekonsens“ über Parteigrenzen hinweg
Um den notwendigen Umbau des Energiesystems voranzutreiben, ist ein breiter Konsens erforderlich, der über die Parteigrenzen und die Ressortpolitik hinausgeht. Dieser Konsens muss nicht nur die politische Ebene einbeziehen, sondern auch Länder und Kommunen einbinden, die eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung auf lokaler Ebene spielen. Ein Vorbild könnte die Arbeit der „Kohlekommission“ in 2018/2019 sein, die als beispielhafte Lösung für den Strukturwandel in der Kohleindustrie dient und zeigt, wie ein Dialog zwischen verschiedenen Akteuren zur erfolgreichen Transformation führen kann.
2. Hohe Verlässlichkeit, über Wahlperioden hinaus
Der Umbau des Energiesystems erfordert Verlässlichkeit und Planbarkeit, auch über Wahlperioden hinaus. Nur durch langfristige und nachhaltige politische Entscheidungen können die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur erfolgen. Es ist unerlässlich, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft nicht nur ein kurzfristiges Ziel darstellt, sondern als langfristige Aufgabe verstanden wird, die über die Amtszeiten einzelner Regierungen hinausgeht. Die beschlossene CO2-Bespreisung auf EU-Ebene (ETS 2) ist ein wichtiger, aber nicht allein ausreichender Schritt. Sie muss von den hier dargestellten Maßnahmen zur Umsetzung der sinnvollen fossilfreien Alternativen begleitet werden, um im ETS 2 unverhältnismäßig hohe Preisspitzen zu vermeiden.
3. Regeln für vulnerable Gruppen und soziale Gerechtigkeit
Die Klimawende darf nicht auf Kosten der sozial Schwächeren erfolgen. Für vulnerable Gruppen sind klare, nicht stigmatisierende Regeln notwendig, die keine Armut oder Verdrängung zur Folge haben. Klimaschutz darf nicht dazu führen, dass Menschen ihr Zuhause oder ihre Existenzgrundlage verlieren müssen. Anstatt „staatliche Almosen“ bereitzustellen, ist es wichtig, die Eigenständigkeit dieser Gruppen zu fördern, etwa durch die Unterstützung von Anpassungsmaßnahmen, ohne dass sie durch den Klimaschutz in eine prekäre Lage geraten. Die öffentlichen Mittel sind gezielt für einen sozialen Klimaschutz einzusetzen.
1 Sozial-Klimarat, (2024). Auf dem Weg zu einem klimapolitischen Lagebild.https://9ce1d06c-a5dc-48e7-bf64-a9e0642fb83c.usrfiles.com/ugd/9ce1d0_744c655aae464e0597a082979defdc44.pdf
2 Initiative „Praxispfad CO₂-Reduktion im Gebäudesektor“, (2024). Manifest für einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor. https://www.initiativepraxispfad.de/wp-content/uploads/2024/12/manifest-wissenschaftler.pdf