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Stellungnahme

Stellungnahme zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

10. Oktober 2019

Vorbemerkung und Zusammenfassung

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 10.10.2019 und möchte anmerken, dass für die Prüfung und Bewertung von Aussagen und Änderungen die angesetzte Frist von weniger als 24 Stunden für die Länder- und Verbändeanhörung viel zu kurz ausfällt. Eine Detailbewertung der Auswirkungen der gegeben Vorschläge ist daher nur teilweise möglich.

  • Der BEE begrüßt die Einführung einer energetischen Gebäudeförderung als zusätzliches Förderinstrument. Allerdings ist auf Basis des vorliegenden Gesetzentwurfes zu befürchten, dass die steuerliche Förderung im Gebäudebereich keine ausreichenden Anreize setzt, um die Energieeffizienz zu erhöhen und Investitionen in Erneuerbare Energien anzureizen.
  • Die steuerliche Förderung für den Einbau von fossilen Öl- und Gasheizungen steht im Widerspruch zu den Klimazielen im Gebäudesektor und ist weder fiskalisch noch energiepolitisch zurechtfertigen. Bei der Modernisierung von Wohngebäuden führen anspruchsvollere Effizienzhausstandards zu höheren Kosten. Daher sollte eine Staffelung der Förderhöchstbeträge in Erwägung gezogen werden. Für zusätzliche Handlungsoptionen verweist der BEE auf sein detailliertes Positionspapier zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung.
  • Der BEE erachtet die im Klimaschutzprogramm 2030 enthaltenen Vorschläge zur CO2 Bepreisung im Mobilitätssektor als unzureichend und ungeeignet. Auch die vorgeschlagene Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung im Mobilitätssektor ist intransparent und führt zu Fehlanzeigen.
  • Der BEE unterstützt die Vergünstigung von ÖPNV und SPNV durch die Anwendung des geringeren Umsatzsteuersatzes. Allerdings werden keinerlei Anforderungen an Klimafreundlichkeit dieser Verkehrsmittel gestellt, was zu kritisieren ist.
  • Der BEE verweist auf die detaillierte Stellungnahme das Bundesverband Windenergie e.V. bezüglich der Artikel 5 und 6 des Gesetzentwurfs und unterstützt diese vollumfänglich.
Portraitbild von Dr. Matthias Stark
Ansprechpartner*in

Dr. Matthias Stark
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Leiter Fachbereich Erneuerbare Energiesysteme


E-Mail an Dr. Matthias Stark schreiben
0151 17123012


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