Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zum Bundes-Klimaschutzgesetz…
4. Oktober 2019
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) nimmt hiermit Stellung zum Referentenentwurf des Bundes-Klimaschutzgesetz, möchte aber zugleich anmerken, dass für die Prüfung und Bewertung von Aussagen und Änderungen die angesetzte Frist von gut zwei Tagen für die Länder- und Verbändeanhörung viel zu kurz ausfällt. Das läuft einem geordneten demokratischen Prozess zuwider. Im vorliegenden Entwurf des Klimaschutzgesetzes fehlt die Verpflichtung zur Klimaneutralität bis 2050. Auch ein nationales Ziel zur CO2-Einsparung für das Jahr 2040 ist nicht mehr vorgesehen. Selbst der Kontrollmechanismus für die Einhaltung der Klimaziele wird nach Ansicht des BEEs gegenüber den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 abgeschwächt. Wenn die Bundesregierung ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Jahresemissionsmengen der Sektoren zum Beginn des jeweils nächsten Kalenderjahres zu ändern, hat dies eine andere Qualität als wenn dies im parlamentarischen Prozess erfolgt. Wenn einzusparende Menge an CO2 zwischen den Sektoren beliebig hin- und hergeschoben werden und die einzelnen Ministerien nicht mehr die Verantwortung für die Einhaltung der Ziele in ihren Sektoren übernehmen müssen, wird Klimaschutz weiter als Verhandlungsmasse behandelt. Dies gefährdet nicht nur die Erreichung der Klimaziele, sondern auch die Planungssicherheit von Unternehmen und Haushalten. Wirksamen Klimaschutz wird es mit einer Manifestierung des aktuellen gesetzlichen Ausbaukorridors nicht geben können (s. Klimaschutzprogramm, Fassung 2.10.2019). Die Erneuerbare Energien-Branche braucht ein Zeit- und Mengengerüst für den Ausbau um das 65-%-Ziel im Jahr 2030 erreichen zu können und zusätzlich sauberen Strom für die Sektorenkopplung bereitstellen. Auch im Bereich Wärme und Mobilität bedarf es eines massiven Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Sie braucht aber auch die nötigen Rahmenbedingungen, dass dieser Ausbau stattfinden kann.
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