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Stellungnahme

Stellungnahme zum Gesetz über nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (BEHG)

21. Oktober 2019

Vorbemerkung und Zusammenfassung

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) nimmt Stellung zum Entwurf eines Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (BEHG) in der am 19.10.2019 versendeten Version. Der BEE kritisiert, dass für die Länder- und Verbändeanhö rung zum Gesetzentwurf eine Frist zur Prüfung weniger als zwei Tagen viel zu kurz ausfällt, zumal aufgrund des Versandes am Wochenende nur ein Werktag zur Verfügung steht. Dies entspricht in keiner Weise den zeitlichen Maßgaben, die für die Beteiligung innerhalb der Bundesregierung sowie von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen sind.

Eine angemessene und frühzeitige Beteiligung ist nicht zuletzt mit Blick auf eine umfassende Würdigung der Gesetzesfolgen notwendig. Die Vorgehensweise entspricht bei diesem Vorhaben aus Sicht des BEE nicht den Prinzipien der besseren Rechtsetzung. Eine Detailbewertung der Auswirkungen des Gesetzentwurfs ist folglich nicht in angemessener Weise möglich. Daher beschränkt sich die vorliegende Stellungnahme auf die Äußerung wesentlicher Kritikpunkte, und weniger auf Anmerkungen zu den einzelnen Paragraphen im vorliegenden Gesetzentwurf. Zusammenfassung der Stellungnahme:

  • Der BEE weist erneut darauf hin, dass verfassungsrechtlichen Probleme bei der Einführung einer CO2-Bepreisung vermeiden werden müssen und auch vermieden werden können. Nach erster Einschätzung kann das BEHG die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht vollumfänglich ausräumen.
  • Im Gesetzentwurf wird benannt, dass es zum nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) keine Alternative gäbe. Dies ist nicht korrekt. Durch die Anpassung der Energiesteuern kann eine verfassungsrechtlich unbedenkliche CO2-Bepreisung im Wärmesektor umgesetzt werden. Für den Verkehrssektor empfiehlt der BEE eine Verbesserung der bestehenden Treibhausgasminderungsquote. Für detaillierte Ausgestaltungsempfehlungen auf das BEE-Konzeptpapier zur CO2-Bepreisung verwiesen.BEE – Stellugnnahme zum Entwurf eines Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (BEHG) vom 19.Oktober 2019
  • Der BEE begrüßt die Einführung einer CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr, möchte jedoch deutlich kritisieren, dass mit der vorgeschlagenen Umsetzung in Form eines nationalen Emissionshandles mit zunächst sehr geringen Fixpreisen keine wesentliche Lenkungswirkung zu erwarten ist.
  • Mit einem Einstiegspfad von 10 € / t CO2 und einem schrittweisen Aufstiegspfad bis 35 € / t CO2 im Jahr 2025 sowie einem Preiskorridor zwischen 35 € / t CO2 und 60 € € / t CO2 wurde ein äußerst niedriger Entwicklungspfad gewählt, der zunächst vor allem Symbolcharakter und kaum eine ökonomische Bedeutung haben dürfte. Hier wären mutigere Schritte möglich und sinnvoll.
  • Der BEE kritisiert, dass der „Non-ETS-Teil des Stromsektors“ durch die vorgeschlagenen Maßnahmen im Klimaschutzprogramm 2030 nicht adressiert wird. Dadurch ist keine vollumfängliche Bepreisung von CO2-Emissionen gegeben. Für Jahre 2021 und 2022 soll das nationale Brennstoff-Emissionshandelssystem für die vom EU ETS nicht erfassten CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe Stein- und Braunkohle nicht erfassen (ca. 20 Mio. t CO2). Der BEE empfiehlt auch für den Stromsektor eine vollumfängliche Bepreisung von fossilen CO2-Emissionen.
  • Im Gesetzentwurf fehlt eine einfache und eindeutige Klarstellung, dass die Emissionen von biogenen festen, flüssigen und gasförmigen Brenn-, Kraftstoffe oder Heizstoffe vom nationalen Emissionshandel ausgenommen sind. Wir bitten um eine Klarstellung, dass Emissionen aller Formen biogener Brenn-, Kraft- oder Heizstoffen, also festen, flüssigen und gasförmigen nicht durch den nationalen Emissionshandel mit CO2-Kosten belegt werden.
  • Eine eindeutige Klarstellung fehlt, wie das geplante nationale Emissionshandel im Verkehrssektor mit der dort bereits eingeführten und bewährten Treibhausgasminderungsquote zusammenwirken soll. Diese ist in ihrer Funktionsweise dem geplanten System ähnlich, greift bereits seit den Jahr 2015 und sorgt im Verkehrssektor seither ebenso effektiv wie effizient für THG-Einsparungen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Portraitbild von Dr. Matthias Stark
Ansprechpartner*in

Dr. Matthias Stark
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Leiter Fachbereich Erneuerbare Energiesysteme


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0151 17123012


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