„Das Klimaschutzgesetz der Europäischen Kommission ist der überfällige gesetzliche Rahmen, um die EU-Länder auf Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu verpflichten. Leider fehlt aber ein wichtiger Meilenstein bis dahin: eine ambitionierte Zielsetzung für 2030, die für das Erreichen der Paris-Klimaziele unabdingbar ist und für die Verhandlungen auf dem UN-Klimagipfel in Glasgow im November gebraucht wird. Deshalb ist es gut, dass ein Dutzend EU-Mitgliedstaaten auf eine zeitnahe Zielsetzung für 2030 drängen. Hier muss sich die Bundesregierung anschließen und darf sich nicht länger wegducken. Das gilt auch für die Festlegung der Zielhöhe, die auf mindestens 55 Prozent bis 2030 festgelegt werden muss, wobei zu berücksichtigen ist, dass Forderungen von 65 Prozent auf dem Tisch liegen. Es reicht bei weitem nicht aus, das derzeitige 40%-Ziel bis September 2020 zu überprüfen. Hier muss Butter bei die Fische, sonst ist das Gesetz zahnlos “, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) e.V.