Im Bereich der Photovoltaik sei eine umfassende Klarstellung für Dachanlagen im Segment zwischen 300 kWp und 750 kWp notwendig. „Diese Anlagen erhalten entweder nur für 50 Prozent der erzeugten Strommenge eine Vergütung oder müssen alternativ an einer Ausschreibung teilnehmen. Hier bedarf es sowohl einer rechtlichen als auch einer technischen Klarstellung, auf welchen Zeitraum sich der Vergütungsanspruch im ersten Fall bezieht“, so Peter. Außerdem müsse korrigiert werden, dass nach Paragraph 51a PV-Anlagen von 500 bis 750 kWp keine Verlängerung des Vergütungszeitraums für die auftretenden negativen Stunden erhalten. „Auch wenn der eingeführte Mechanismus die bestehenden Risiken nicht ausreichend adressiert und sich vielmehr auf den Ausgleich der Energiemengen und nicht der zeitlichen Stunden beziehen sollte, muss die Regelung zumindest für alle betroffenen Betreiber gelten“, fordert Peter.
Im Bereich Windenergie seien zahlreiche Anpassungen im Bereich der Ausschreibungen nötig. „Die drei Ausschreibungsrunden sollten gleichmäßig über das Jahr verteilt werden, so dass Genehmigungen auch noch im letzten Quartal erteilt werden können“, so Peter. Außerdem seien Nachbesserungen in Bezug auf die Volumina notwendig. „Der viel zu niedrige derzeitige Zubau gefährdet die Zielerreichung für das Jahr 2030. Die fehlenden Mengen müssen also in den Folgejahren ausgeglichen werden. Da diese Nachholung durch das EEG 2021 auf 2024 verschoben wurde, würden Mengen in Höhe von knapp 3000 MW aus den letzten Jahren verfallen. Das ist ökologisch wie ökonomisch kontraproduktiv“, so Peter weiter. Auch müsse die durch die neue endogene Mengensteuerung verursachte Abwärtsspirale der Ausschreibungsmengen wieder beseitigt sowie die Ausschreibungsvolumina bereits unmittelbar nach der Meldefrist durch die Bundesnetzagentur festgelegt werden.
Bei der Bioenergie müsse der Flexibilitätszuschlag im zweiten Vergütungszeitraum auch für Bestandsanlagen, die im ersten Zeitraum die Flexibilitätsprämie erhalten, wieder möglich sein. „Bei der Kombination der beiden Förderungen handelt es sich explizit nicht um eine Doppelförderung, sondern vielmehr um eine Finanzierung der Investitionen, die bei einem Wechsel in den zweiten Vergütungszeitraum anfallen. Dieser offensichtlich handwerkliche Fehler ist zu korrigieren“, fordert Peter. Weiterhin bedürfe es einer Klarstellung der bereits 2014 eingeführten Übergangsbestimmung für Biogasaufbereitungsanlagen, Biomethan in anderen BHKWs zu verwerten. Dass diese Regelung nun fehle, führe zu Unsicherheit bei den betroffenen Anlagenbetreibern. „Hier ist dringend Vertrauensschutz wiederherzustellen“, so Peter abschließend.
Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab. Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteur:innen der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft.
Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität.
Seit 27 Jahren wird der Tag der Erneuerbaren Energien aus Anlass der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl im Jahr 1986 begangen und den zigtausenden…
Das Bundeskabinett hat heute das von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck vorgelegte Osterpaket wie erwartet beschlossen. Aus Sicht des…
Am 25. Februar 2000 beschloss der Deutsche Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 1. April 2000 in Kraft trat. Die darin verankerte…