Das Schlüsselinstrument zur Erreichung der Mindestanteile an Erneuerbaren Energien im Verkehrssektor sei die Treibhausgasminderungs(THG)-Quote, mit der Unternehmen, die Kraftstoff in den Verkehr bringen, verpflichtet werden, ihre Emissionen zu senken. „Wenn es bei der Ausgestaltung dieser Quote bei den vorgeschlagenen 7,25 Prozent bleibt, würde das nach BEE-Berechnung einen Anteil an Erneuerbaren Energien im Verkehr bis 2030 von lediglich 7 bis 8 Prozent bedeuten, also deutlich unter dem im Entwurf festgelegten Mindesziel von 14 Prozent. Das gleicht einem Offenbarungseid für die Nichterreichung der Klimaziele im Verkehrssektor. Will man den notwendigen Erneuerbaren Energien-Mindestanteil von 50 Prozent erreichen, bedarf es einer THG-Minderungs-Quote von mindestens 40 Prozent,“ so Peter.
Zusätzlich würden die Mindestanteile für fortschrittliche Biokraftstoffe im Entwurf auf einem sehr niedrigen Niveau von lediglich 1,75 Prozent ab 2030 festgesetzt. „Damit werden die Vorgaben der europäischen RED II-Richtlinie deutlich unterschritten“, bemängelte Peter. Dies behindere den für fortschrittliche Biokraftstoffe dringend notwendigen Markthochlauf massiv. „Wir brauchen eine Eins-zu-Eins-Umsetzung des Mindestanteils von 3,5 Prozent bis 2030 gemäß der RED II-Richtlinie“, so Peter. „Ein dynamisch wachsender Markt für Elektromobilität auf Basis von Ökostrom, aber auch Grüner Wasserstoff, Sunfuels und Biokraftstoffe können die Bedarfe im PKW-, Schwerlast-, Zug- und Flugverkehr zunehmend decken, wenn eine umfassende Mobilitätswende endlich angegangen und der Ausbau der Erneuerbaren Energien wieder beschleunigt wird. Die Bioenergie ist bereits heute unverzichtbarer Bestandteil für Klimaschutz im Verkehr. Jetzt gilt es, die Erneuerbaren umfassend und effizient in den Verkehrssektor einzubringen“, so Peter abschließend.
Weiterführende Informationen:
Die gesamte BEE-Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote finden Sie hier.
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