Einzelne Verfahrensschritte im Planungs- und Planfeststellungsprozess können nach dem NABEG zeitlich überlappend durchgeführt werden, wobei die Beteiligung von Anwohnern weiterhin gesichert bleibe. Zudem können mit vereinfachten und beschleunigten Verfahren sowohl notwendige Netzausbauvorhaben als auch die verbesserte Nutzung von Bestandstrassen zügiger auf den Weg gebracht werden. Das erhöhe die Transportkapazität im Netz. Zudem sei es Netzbetreibern nun stärker als bisher möglich, vorausschauend zu planen. Sehr zu begrüßen sei auch die Möglichkeit, bei Netzausbauvorhaben zusätzliche Leerrohre für die Zukunft vorzusehen, ergänzt Peter. Dadurch könne das Netz zukünftig schnell und kosteneffizient an einen wachsenden Transportbedarf angepasst werden. Auch die Offshore-Anbindungsleitungen für die Erschließung von Testfeldern für Windenergie auf See, die in den Netzentwicklungsplan aufgenommen werden sollen, sei sinnvoll.
Der BEE begrüßt, dass mit dem NABEG nun eine Schwäche des Energiesammelgesetzes korrigiert wurde. „Das NABEG stellt klar, dass in allen Ausschreibungen für Windenergie an Land bis zum 01.06.2020, also auch für in den Sonderausschreibungen teilnehmende Bürgerenergie-Projekte, eine BImSchG-Genehmigung benötigt wird. Zusätzlich wird im NABEG die ebenfalls im Rahmen des Energiesammelgesetz diskutierten, aber nicht beschlossenen neuen Regelungen zu Redispatch und Einspeisemanagement auf den Weg gebracht, die am 1. Oktober 2021 in Kraft treten werden,“ betont Peter. Zu begrüßen sei auch, dass der bilanzielle und finanzielle Ausgleich von Erzeugungsanpassungen erhalten geblieben sei. „Dies ist eine wichtige Verbesserung gegenüber dem heutigen Einspeisemanagement.“
Andere Aspekte seien jedoch problematisch, zum Beispiel die immer noch vorhandene Ungleichbehandlung von Erneuerbaren und konventionellen Anlagen bei der Entschädigung von Redispatch-Maßnahmen. Es sei fraglich, ob diese Benachteiligung Erneuerbarer Energien kompatibel zur eben beschlossenen EU-Strommarktverordnung ist. Zudem bedürfen maßgebliche Parameter noch einer konkreten Ausgestaltung. „Im neuen Redispatch-Regime muss der Einspeisungsvorrang für Erneuerbare Energien gewährleistet bleiben. Wie auch schon in der BEE-Stellungnahme zum Gesetzentwurf empfehlen wir, einen geordneten und transparenten Prozess vorzusehen, um bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln die Parameter für den Einbezug der Erneuerbaren Energien im Redispatch festzulegen.“
Peter mahnt zudem an: „Prozessbeschleunigungen sind nicht nur beim Netzausbau nötig, sondern auch beim Ausbau von Erneuerbaren Energien sowie bei Speichern. Es ist jetzt Zeit, das Erneuerbare-Energien-Ziel von 65 Prozent für das Jahr 2030 festzuschreiben und die Geschwindigkeit der Genehmigungsprozesse für Erneuerbare Energien zu erhöhen.“ Zudem müssen auch die Rahmenbedingungen für Speicher verbessert werden.
Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab. Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteur:innen der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft.
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