Simone Peter: "Ein wichtiger Pfeiler eines 100 Prozent Erneuerbaren Energiesystems ist unmittelbar verfügbar: die Bioenergie. Sauber, lokal und günstig flankiert sie Sonne und Wind im Stromsystem, liefert Wärme und Moleküle – ein Tausendsassa. Der BEE hat schon in verschiedenen Szenarien die Potenziale – von Biogas und Biomethan über Holz bis Biokraftstoffe – in den verschiedenen Sektoren verdeutlicht.
Flexibilität ist die neue Leitwährung im Energiesystem. Hier kommt die Bioenergie als flexibel steuerbare Quelle ins Spiel. Die BEE-Studie ‘Klimaneutrales Stromsystem’ hat gezeigt, wie ein wirtschaftlich und ökologisch optimales Strommarktdesign unter Berücksichtigung der erneuerbaren Flexibilitätspotenziale gelingen kann. Deshalb muss die Kraftwerksstrategie als Flexibilitätsstrategie ausgestaltet werden und um die erneuerbaren Flexibilitätsoptionen ergänzt werden.
Durch den Ausbau flexibilisierter Biogasanlagen kann die derzeitige Leistung von 6 Gigawatt (GW) bis 2030 um weitere 6 GW erhöht werden. Mittelfristig und langfristig können bis 2045 sogar bis zu 24 GW erschlossen werden, ohne dass zusätzlich Biomasse eingesetzt werden muss. Eine schnelle Anpassung des EEG ist außerdem notwendig, um den Abbau des Biogasanlagenparks zu verhindern und nicht noch mehr gesicherte Leistung zu verlieren.
Viele Bioenergieanlagen laufen auf das Ende ihres EEG-Vergütungszeitraums und haben keine echte Anschlussperspektive. Auch springt der Fokus auf Spitzenlastkraftwerke (Peaker) zu kurz, er muss auf Kraft-Wärme-Kopplung gerichtet werden, um auch den Bedarfen für die Wärmeversorgung gerecht zu werden. Gerade im ländlichen Raum ist das eine echte Chance.
Um die Potenziale des Anlagenbestands für die Bereitstellung gesicherter flexibler Leistung und regionale Wärmekonzepte zu nutzen, sollten insbesondere folgende Änderungen im EEG vorgenommen werden: Die Anhebung des Biomasse-Ausschreibungsvolumens auf 1.800 MW pro Jahr ab 2025, die Anpassung des Flexibilitätszuschlags an Inflation und gestiegene Zinsen auf 120 Euro/kW und die Anhebung der vergütungsfähigen Volllaststunden in den Biomethan-Ausschreibungen.”
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