Die Anzahl negativer Strompreise ist über die letzten 10 Jahre deutlich gestiegen. Zudem ist eine Verschiebung der Häufigkeit negativer Strompreise über den Tagesverlauf hin zu den Mittag- und Nachmittagsstunden klar erkennbar. Aufgrund der fehlenden Vergütung in Zeitfenstern negativer Strompreise (§51 EEG 2021) würde es in Folge einer Ausweitung negativer Strompreiszeitfenster zu einer fehlenden betriebswirtschaftlichen Grundlage der fluktuierenden Erneuerbaren Energien kommen, was den dringend benötigten Ausbau Erneuerbarer Energien begrenzt.
Abb.: Übersicht über die Verteilung negativer Strompreise über den Tagesverlauf (eigene Darstellung)
Der BEE fordert darum eine Umstellung des Fördermechanismus von einer Zeit- hin zu einer Mengenförderung. Mehr dazu finden Sie in unserem Positionspapier zur Mengenförderung.
BEE-Positionspapier: Umstellung des Fördermechanismus von einer Zeit- in eine Mengenförderung
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