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Positionspapier

BEE-Konzeptpapier zur CO2-Bepreisung

15. Juli 2019

Eine CO₂-Bepreisung ist eine gut wirksame ökonomische Maßnahme, die gewährleistet, dass sich Preissignale für saubere Technologien entfalten können. Ohne CO₂-Bepreisung oder mit einer zu niedrigen CO₂-Bepreisung findet eine Marktverzerrung zugunsten klimaschädigender Technologien mit negativen wirtschaftlichen und klimapolitischen Auswirkungen statt. Eine CO₂-Bepreisung ist daher sowohl ein geeignetes Instrument, um für zukunftsfähige Klimaschutztechnologien einen fairen Markt zu schaffen, wie auch die gesetzlichen Regelungen im Rahmen des Kohleausstiegs zu ergänzen. Darüber hinaus erachten wir neben den Bestrebungen zur Einführung eines nationalen CO₂-Preises eine europäische Regelung als sinnvoll. Die CO₂-Bepreisung darf aber auf keinen Fall von einer europäischen Umsetzung abhängig gemacht werden, sondern muss auch als nationale Maßnahme umgesetzt werden, bis eine europäische Lösung gefunden ist.

Hintergrund zur CO₂-Bepreisung

Im November 2018 hat das Umweltbundesamt eine Aktualisierung der „Methodenkonvention
3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten“ vorgelegt. Diese bildet eine Basis, um die Kosten von Umweltbelastungen zu berechnen, die bei der Strom-, Wärmeerzeugung sowie im Verkehr entstehen. Umweltbelastungen haben nicht unbedingt direkte finanzielle Auswirkungen. Sie sind in den öffentlichen Haushalten nicht direkt sichtbar. Allerdings sind die Schäden quantifizierbar und verursachen tatsächliche volkswirtschaftliche Kosten. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass allein die Emission einer Tonne Kohlendioxid (CO2) global zu Schäden von rund 180 Euro führt.

Deshalb ist eine Bepreisung des klimaschädlichen CO₂ dringend notwendig, um diese Kosten zu adressieren. Eine ganze Reihe europäischer Staaten zeigt, dass sich eine solche Bepreisung ohne volkswirtschaftliche und soziale Verwerfungen auch im nationalen Rahmen umsetzen lässt. Daher schlägt der BEE auch für Deutschland eine schrittweise Einführung und regelmäßige sowie geordnete Anhebung der CO₂-Bepreisung vor. Dies macht es möglich, dass sich private, staatliche und wirtschaftliche Akteure darauf einstellen können und ihnen Entscheidungsspielräume erhalten bleiben.

1. Die Bepreisung von klimaschädlichem CO₂ startet jetzt

Der BEE schlägt vor, noch 2020 einen Einstieg mit folgenden Werten zu beginnen:

  • im Gebäudebereich: 60 Euro je Tonne CO₂: die CO₂-Bepreisung erfolgt über eine Anpassung der vorhandenen Energiesteuer um die energieträgerspezifischen CO₂-Kosten.
  • bei Strom (Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen mit einer Leistung größer als 2 MW): 60 Euro je Tonne CO₂ (Mindestpreis), sowie rechnerisch der ETS-Preis zzgl. 20 Euro je Tonne (wird aufgrund des Mindestpreises erst ab einem ETS-Zertifikatspreis oberhalb von 40 Euro relevant).
  • im Verkehrsbereich: Erhöhung der Treibhausgasminderungsquote. Diese ist ein wirksames Instrument, das bereits einen CO₂-Preis zur Folge hat. Um diese Entwicklung zu stabilisieren und zu stärken, muss die THG-Minderungsquote kontinuierlich erhöht werden.

Entwicklungspfad des CO₂-Preises sowie der THG Minderungsquoten:

  • Der CO₂-Preisanstieg im ETS-Sektor orientiert sich an der ETS-Entwicklung und führt ab einem ETS-Preis von oberhalb 40 Euro zu einem Gesamt-CO2-Preis in Höhe von über 60 Euro je Tonne. Beispiel: ETS-Preis: 50 Euro je Tonne zzgl. 20 Euro = 70 Euro/ Tonne
  • Im Wärmesektor steigt der CO2-Preis solange alle 4 Jahre um 25 Euro/ Tonne an, bis die Klimaschutzziele erreicht werden. Im Jahr 2024 beträgt der CO2-Preis dann 85 Euro; im Jahr 2028 beträgt er 110 Euro. Werden die Ziele zur CO2-Einsparung erreicht, kann die stufenweise Anhebung des CO2-Preises ausgesetzt oder abgeschwächt werden.
  • Im Verkehrssektor ist dafür der Zielwert der THG-Quote kontinuierlich von 6 Prozent im Jahr 2020 auf 16 Prozent Treibhausgasminderung im Jahr 2030 anzuheben, sowie die Erhöhung des Erneuerbare Energien-Anteils im Kraftstoffsektor auf 20 Prozent vorzunehmen. Darüber hinaus ist eine dynamisch ansteigende Quote für grünes Kerosin im Inlandsflugverkehr, dynamisch ansteigend auf bis hin zu 100 Prozent im Jahr 2035, festzulegen.

2. Rückerstattung: Die Einnahmen werden vollständig zurückgegeben

Die durch eine CO₂-Bepreisung erzielten Einnahmen werden vollständig an Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen zurückgegeben. Dabei sieht das BEE-Konzept die Rückerstattung innerhalb der Sektoren vor.

Für die Wirtschaft bzw. Industrie sollte geprüft werden, ob eine Rückerstattung innerhalb der einzelnen Branchen zu einer gerechteren Verteilung der CO₂-Kosten führt und größere Anreize für Investitionen setzt.

Ein wichtiger Bestandteil des BEE-Konzeptes ist es, dass die Rückerstattung nach Sektoren getrennt, jeweils den Sektoren zugutekommt, in dem die zusätzlichen Einnahmen durch eine CO₂-Bepreisung anfallen.

Im Wärmesektor schlägt der BEE vor, eine für die Bürgerinnen und Bürger sichtbare Pro-Kopf-Rückerstattung vorzunehmen. Wir schlagen vor, diese nicht wie beispielsweise in der Schweiz über Versicherungen abzuwickeln, sondern als direkten Bonus einmal jährlich über die Finanzämter auszuzahlen.

Im Stromsektor schlägt der BEE vor, die Stromsteuer in Höhe der zusätzlichen CO2-Bepreisungseinnahmen abzusenken. Steigen die Einnahmen über die Höhe der Stromsteuer hinaus, wird mit den zusätzlichen Mitteln die ‚Besondere Ausgleichsregelung‘ des EEG finanziert. Dies entlastet das EEG-Konto und senkt die EEG-Umlage.

Da die energieintensive Industrie bereits von der Stromsteuer sowie der EEG-Umlage befreit ist, würde diese nicht in den Genuss der genannten Rückerstattungsinstrumente kommen. Folglich wäre hier eine Rückerstattung vergleichbar dem aktuellen Instrumentarium bei der CO₂-Bepreisung über den ETS eine Möglichkeit, Zusatzbelastungen zu vermeiden, welche zu Wettbewerbsnachteilen führen könnten. Dies könnte mit einem branchenspezifischen Top-Runner-Ansatz verknüpft werden, der besondere Anreize zur CO₂-Einsparung leisten würde.

3. Flankierung der CO₂-Bepreisung sichert soziale Verträglichkeit und gibt Investitionsanreiz

Um sämtliche erforderlichen CO₂-Einsparungen allein über eine CO₂-Bepreisung erzielen zu können, müsste dieser Preis in den jeweiligen Sektoren absehbar sehr hoch sein. Um große Verwerfungen zu vermeiden, wird die schrittweise Einführung empfohlen.
 
Daneben ist eine Reihe begleitender steuerund förderpolitischer Maßnahmen mit einem starken Fokus auf privaten Haushalten und KMU erforderlich, um Innovationen und Investitionen kurzfristig anzureizen. Hierzu gehört die gezielte Unterstützung von Innovationen ebenso wie die CO2-freier Technologien (z.B. Speicher). Die Erfolgsgeschichte der sogenannten Abwrackprämie im Jahr 2009 zeigt, dass der Staatshaushalt durch hochwirksame Programme kaum belastet wird.

Auch das Ordnungsrecht hat sich immer wieder bewährt und muss die CO₂-Bepreisung zusätzlich flankieren, vor allem im Wärme und Verkehrssektor. Deshalb braucht es klare Vorgaben für eine Treibhausgasminderungsquote sowie die vorgeschlagene Quote für grünes Kerosin.

Im Gebäudebereich gilt es, zwischen Mietern und Eigentümern zu unterscheiden und für beide Gruppen wirksame Entlastungs- wie Unterstützungsinstrumente zu etablieren.

Mieter können nur zum Teil im Rahmen ihres Verbrauchverhaltens beeinflussen, wie viel Wärme sie verbrauchen und haben im Normalfall keinen Einfluss darauf, aus welchen Quellen diese Wärmeenergie stammt. Deshalb muss sichergestellt werden, dass die durch eine CO2- Bepreisung bedingten Kostensteigerungen keine Belastung für die Mieter darstellen bzw. Belastungen an anderer Stelle kompensiert werden.

Parallel sollte die Förderung für Erneuerbare Wärme und für Energieeffizienz im Gebäudesektor nicht nur für selbstnutzende, sondern auch für vermietende Gebäudeeigentümer so attraktiv ausgestaltet werden, dass diese in erheblich höherem Maße als bisher heizkostensenkend in Anspruch genommen werden.

Für Wohnungsgesellschaften und Vermieter von mehr als 10 Einheiten sollten Quartierslösungen zur Wärmeversorgung und die Eigenerzeugung von Erneuerbaren Energien im Fokus von Förderanreizen stehen.

Im Stromsektor hat sich die „gleitende Marktprämie“ des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bewährt. Die gleitende Marktprämie sinkt automatisch mit einem steigenden Marktwert von Erneuerbaren Energien an der Strombörse. Je höher der Marktwert in Folge höherer CO2-Preise ist, desto niedriger die Marktprämie und desto niedriger die EEG-Umlage. Dieser Mechanismus schützt von einem Strompreisanstieg für Verbraucher.

Über eine adäquate CO₂-Bepreisung wird es gelingen, die EEG-Umlage auch bei dem beschlossenen Ausbau der Erneuerbaren Energien auf 65 Prozent im Jahr 2030 deutlich abzusenken. Auch hier sind weitere Maßnahmen erforderlich, wozu die Streichung von Hemmnissen und Deckeln ebenso gehören wie, die Erhöhung der Ausbaukorridore und die Erleichterung von Genehmigungen Erneuerbarer Energie-Anlagen.

Zusätzlich schlagen wir vor, die Absenkung der Stromsteuer und der EEG-Umlage allein auf Erneuerbare Strommengen zu begrenzen. Digitale Prozesse ermöglichen auch über mehrere Bilanzkreise hinweg eine genau nachprüfbare Nachverfolgung vom Erzeuger bis zum Verbraucher. Die Beschränkung entlastender Instrumente auf Erneuerbare Strommengen wird einen zusätzlichen Anreiz zum Ausbau der dringend erforderlichen Erneuerbaren Kapazitäten schaffen.

In der Mobilität soll die rasche Umstellung auf Erneuerbare Energien und alternative Mobilitätskonzepte vorangetrieben werden. Hierfür wird von der Politik ein klares Bekenntnis für höhere Beimischungen alternativer Kraftstoffe gefordert. Damit einhergehend ist die THG-Minderungsquote bis 2030 kontinuierlich auf 16 Prozent, gepaart mit einer Mengenquote von 20 Prozent EE-Anteil am Endenergieverbrauch anzuheben. Flankierend soll weiter auf Anreizsysteme für Elektromobilität einschließlich der erforderlichen Ladeinfrastruktur gesetzt werden. Im ÖPNV und im nicht elektrifizierten Schienenverkehr braucht es einen technologieoffenen Ansatz, der eine schnelle Umstellung auf Erneuerbare Energieträger sicherstellt. Für den Inlandsflugverkehr sprechen wir uns für eine dynamisch ansteigende Quote für grünes Kerosin aus, die bis zum Jahr 2035 auf 100 Prozent steigt. Etwaige Engpässe sind kein entgegenstehendes Argument, da es zum Inlandsflugverkehr gute Alternativen im Schienenverkehr gibt, welche es weiter auszubauen gilt.

Des Weiteren sind Förderprogramme für Forschung und Entwicklung erforderlich, um über weitere Innovationen und Effizienzgewinne die Wirtschaft bei der Transformation zu unterstützen. So bleibt Deutschland auch weiterhin eine starke exportorientierte Industrienation, die den Wohlstand seiner Bewohner nachhaltig gewährleistet.

Neben diesen skizzierten Maßnahmen ist die Rücknahme der Belastung des Eigenstromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien mit Umlagen und Abgaben erforderlich. Insbesondere im urbanen Raum wird die Energieproduktion aus Erneuerbaren Energien für den Eigenverbrauch den Ausbau der Elektromobilität und dem Einsatz Erneuerbarer Wärme unterstützen. Auch in der Industrie kann dies die Transformation beschleunigen.

Die Energiewende gelingt!

Erneuerbare Energien haben in den zurückliegenden Jahren deutliche Effizienzund Kostendegressionsschritte vollzogen. Heute ist die Wettbewerbsfähigkeit gegeben. Erneuerbare Energien leisten deshalb einen wichtigen Beitrag zur Dämpfung der Energiekosten bei privaten Haushalten, Gewerbe, Handel und Industrie. Ein breiter Technologiemix der Erneuerbaren Energiewirtschaft, den die Bundesnetzagentur im genehmigten Szenariorahmen 2019 für die Jahre bis 2030 zugrunde legt, ist volkswirtschaftlich und sozialpolitisch richtig. Die Erneuerbaren Energien leisten über alle Technologien hinweg einen unerlässlichen Beitrag zum Klimaschutz und einen wichtigen Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.

Um die Energiewende erfolgreich fortzuführen und die Dekarbonisierung aller Sektoren sicherzustellen, braucht es über alle Technologien hinweg einen hohen Zubau Erneuerbarer Energien. Darauf haben sowohl die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung im Februar 2019 als auch die Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ Anfang Juni hingewiesen.

Die Politik muss jetzt handeln. Sie muss Entscheidungen treffen und Weichen stellen, um für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen Klarheit und zukunftsfähige Perspektiven zu schaffen und den Klimaschutz ambitioniert voranzutreiben.

Abb. 3: BEE-CO2–Bepreisungskonzept im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor

Abb. 4: CO2–Bepreisung als ein Element des Systemumbaus auf 100 % Erneuerbare Energien

 

 

 

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