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Solarkollektoren hinter Pflanzen mit Biogasanlagen im Hintergrund
Positionspapier

Erfolgreicher Klimaschutz mit Erneuerbaren Energien

29. Mai 2019

Erfolgreicher Klimaschutz ist nur mit einem schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien möglich. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD erkennt dies an und spricht sich daher zu Recht sektorenübergreifend für eine Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien aus. Im Stromsektor soll der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung bis 2030 auf 65 Prozent erhöht werden.
Auch andere wichtige Aussagen des Koalitionsvertrages zum Klimaschutz und der Energiewende sind richtig, harren jedoch bis heute ihrer Umsetzung.

Der BEE spricht sich für einen ambitionierten Klimaschutz mit schnellstmöglicher Treibhausgasneutralität (allerspätestens bis 2050) mit beschleunigter Energiewende aus. Dazu braucht es neben einem Ausbau Erneuerbarer Energien über alle Technologien hinweg auch ein ambitioniertes übergreifendes Klimaschutzgesetz sowie eine Vielzahl wichtiger Maßnahmen wie eine wirksame -CO2Bepreisung, ein ambitioniertes Gebäudeenergiegesetz und eine Anhebung der Treibhausgasminderungsquote im Mobilitätssektor. Auch die Förderbedingungen für Erneuerbare Energien im Wärmesektor gilt es zu verbessern (sowohl über das Marktanreizprogramm als auch über steuerliche Förderung). Für den Klimaschutz wird es wichtig sein, dass 2030 Elektromobilität, Wärmepumpen und PtX eine wichtige Rolle spielen werden, was bei allen erforderlichen Effizienzmaßnahmen zu deutlich höherem Stromverbrauch führen wird. Dieser Strom muss zu einem möglichst hohen Anteil sauber mit Erneuerbaren Energien erzeugt werden. Damit die im Koalitionsvertrag vorgesehenen 65 Prozent erreicht werden können, ist ein jährlicher Ausbau von 4,7 GW Wind-Onshore, 10 GW Photovoltaik, 600 MW Bioenergie und 50 MW Wasserkraft erforderlich. Für Wind-Offshore muss das 2030-Ausbauziel auf 20 GW angehoben werden.

Bei der Bioenergie ist ein Stabilisierungspfad erforderlich, um den Rückbau von Biogasanlagen abzubremsen. Hierzu ist es notwendig das EEG-Ausschreibungsdesign anzupassen: Es bedarf einer Reihe von Korrekturen, um der Heterogenität der verschiedenen Bioenergie-Formen im Rahmen des wettbewerblichen Ausschreibungssystems gerecht zu werden und Rest- und Abfallstoffe zu mobilisieren. Bei Wind-Onshore muss mit zeitlicher Priorität der Genehmigungsstau gelöst werden. Auf Bundesebene mussunterstützend zum einen ein zwei Prozent Ziel im Raumordnungsgesetz verankern und zum anderen eine wirksame Planungsbeschleunigung ermöglichen.

Die Kosten für Solarstrom sind stark gesunken, gleichzeitig ist der weitere Ausbau von verbrauchsnah an Gebäuden installierten Solarstromanlagen in Deutschland jedoch aufgrund des 52-GW-Solardeckels (§ 49 Absatz 5 EEG) stark gefährdet, da dieser voraussichtlich bereits im nächsten Jahr erreicht wird. Daher muss bei der Photovoltaik der 52-GW-Deckel gestrichen werden.

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