Am 11. Mai 2017 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) seine „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“ mit Handlungsempfehlungen zur Fortentwicklung der Beratungs- und Investitionsförderprogramme vorgestellt, die bis 2020 umgesetzt werden soll. Sie dient u.a. der Umsetzung des Klimaschutzplans 2050, der folgende Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Förderung formuliert:
„Werden Heizungen in bestehenden Gebäuden neu installiert beziehungsweise ausgetauscht, sind entsprechende Anreize dafür zu setzen, dass möglichst hohe Anteile der Wärme durch erneuerbare Energien bereitgestellt werden. (...) Die Bundesregierung wird daher die Austauschförderung für ausschließlich auf fossilen
Energieträgern basierende Heiztechniken zum Jahr 2020 auslaufen lassen und gleichzeitig die Förderung für erneuerbare Wärmetechnologien verbessern, mit dem Ziel, dass erneuerbare Heizsysteme deutlich attraktiver als fossile sind. Diesen Beschluss der Bundesregierung will das BMWi gemäß Förderstrategie umsetzen: „Die Austauschförderung für ausschließlich auf fossilen Energieträgern basierende Heiztechniken wird spätestens bis zum Jahr 2020 beendet. Weiter gefördert werden Hybridsysteme bestehend aus Anlagen zur Nutzung fossiler Brennstoffe und Erneuerbarer Energien.“
In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD zudem vereinbart:
„Wir setzen das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den Klimaschutzplan 2050 mit den für alle Sektoren vereinbarten Maßnahmenparketen und Zielen vollständig um und werden Ergänzungen vornehmen, um die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaschutzziels 2020 so schnell wie möglich zu schließen.“
Der BEE begrüßt das Ziel der Förderstrategie, die Gebäudeenergie-Förderung neu zu ordnen und an den Anforderungen der Energiewende auszurichten. Die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages von 2018 begreifen wir als Selbstverpflichtung der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien, die ambitionierten Klimaziele des Klimaschutzplnes 2050 auch tatsächlich zu erreichen. Der BEE teilt das Ziel, mit der Zusammenlegung den Anteil Erneuerbarer Energien bei Wärmeerzeugern zu steigern (siehe BEE-Position zur Einstellung der Förderung für fossil befeuerte Heizungen im Rahmen eines Fördersystems im Einklang mit den Energie- und Klimazielen). Ohne eine solche Steigerung ist das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 nicht zu erreichen. Aus Sicht des BEE muss die Förderstrategie daher so umgesetzt werden, dass die Förderung für Erneuerbare Wärmetechnologien tatsächlich - wie im Klimaschutzplan formuliert - verbessert wird und Anreize bestehen, hohe Anteile der Wärme durch Erneuerbare Energien bereitzustellen.
Im folgenden macht der BEE detaillierte Vorschläge zur Umsetzung der Förderstrategie im Bereich des BAFA-Teils des MAP und des CO2-Gebäudessanierungsprogramms. Dies betrifft
Wärmeerzeugungsanlagen, die überwiegend zur Bereitstellung von Gebäudewärme dienen, und Investitionen in den Neubau und die Modernisierung von Bestandsgebäuden. Behandelt werden auch die Fördermaßnahmen für „Große Biomasseanlagen des KfW-Teils des MAP, sofern es sich um Anlagen handelt, die überwiegend zur Erzeugung von Gebäudewärme eingesetzt werden. Ausgenommen von diesem Förderkonzept bleiben demgegenüber die anderen Förderbereiche des KfW-Teils des MAP. Dies betrifft konkret die Förderung von großen Biomasseanlagen, die in ein Wärmenetz einspeisen, von großen Wärmepumpen, großen Solarkollektoranlagen und Tiefengeothermieanlagen, Nahwärmenetzen, großen Wärmespeichern und Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas. Diese müssen durchgängig ebenfalls wesentlich besser als bisher gefördert werden, damit die seit 2014 in fast allen Förderbereichen des KfW-Teils des MAP sehr stark rückläufige Tendenz bei der Inanspruchnahme des Förderprogramms umgekehrt werden kann. Von den Aussagen dieses Positionspapiers ausgeklammert bleibt auch die Förderung von Anlagen, die überwiegend der Erzeugung von Prozesswärme dienen. Der Grund ist, dass hier die Unterscheidung der Förderung von Neuanlagen und Anlagenmodernisierung nicht in der Weise möglich ist wie bei Anlagen im Gebäudebestand und im Neubau bei der Gebäudewärme. Die Förderung von Prozesswärme muss daher anders ausgestaltet werden als die Förderung von Anlagen, die überwiegend der Erzeugung von Gebäudewärme dienen. Hinzu kommt, dass der Nachholbedarf für die Wärmeerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien bei der Prozesswärme besonders groß ist. Das BMWi sieht für die Prozesswärmeerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien daher auch einen eigenen Fördersektor vor. Wir verweisen auf die ergänzenden Positionspapiere der Fachverbände mit spezifischen Vorschlägen für Wärmenetze und Prozesswärme.
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Studie des Fraunhofer IEE im Auftrag des BEE