Weiterhin sei zu kritisieren, dass das Programm Betreiber kleiner Wärmenetzprojekte benachteilige. „Die Inanspruchnahme der MAP-Förderung für Wärmenetze in den letzten Jahren hat gezeigt, dass der Markt vor allem von kleinen Wärmenetzprojekten geprägt war. Diese werden durch die neue Förderrichtlinie gefährdet“, so Peter. Das BEW verweise für die Förderung kleiner Wärmenetzprojekte auf die Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese sei bisher aber auf die Errichtung oder Erweiterung sogenannter „Gebäudenetze“ beschränkt, die ausschließlich der Versorgung von Gebäuden des Anlagenbetreibers dienen. Kleine Projekte, die der Versorgung von Gebäuden anderer Eigentümer dienen, werden in der BEG bisher – anders als im BEW-Förderrichtlinienentwurf dargestellt – eben gerade nicht gefördert. „Der kategorische Ausschluss der Förderung von kleinen Wärmenetzen aus dem Anwendungsbereich der BEW führt zu einer problematischen Förderlücke und benachteiligt sie stark gegenüber größeren Projekten. Der informellen, unverbindlichen Ankündigung, diese Lücke im Rahmen der BEG zu schließen, muss so schnell wie möglich Rechtssicherheit folgen. Die Förderung kleiner Wärmenetze bis 15 Gebäude bzw. bis zu 99 Anschlüsse muss in die BEG aufgenommen werden“, so Peter. Andernfalls sei diese Förderung noch in die BEW-Förderrichtlinie aufzunehmen. Außerdem werde die Biomasse durch die BEW zu stark reglementiert, sei es durch die Betriebsstundendauer oder die Regelungen zum Einsatz der Biomasse. Während zu begrüßen sei, dass Netze unter 20 km von den Regelungen der Biomassebegrenzung ausgenommen wurden, müsse dies nun noch konkret formuliert werden. „Für die Energiewende im Wärmebereich sind jetzt alle Hebel umzulegen. Es braucht konsequentes Handeln für den Klimaschutz und Innovationen auf allen Ebenen, gerade auch im Rahmen der Förderprogramme“, so Peter abschließend.
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