Das Energiesammelgesetz, in wenigen Wochen im Eilverfahren durch die parlamentarischen Instanzen gebracht, wurde am 30. November 2018 vom Bundestag beschlossen. Die Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaikanlagen in Höhe von 4.000 MW in den Jahren 2019 bis 2021 sind ein
wichtiges Signal für die Erneuerbare-Energien-Branche. Eine weitere wichtige Neuerung ist auch die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung für Windkraftanlagen. Windräder sollen künftig nur dann blinken, wenn ein Flugzeug naht.
Auf der anderen Seite lässt das Sammelgesetz wichtige Potenziale für die Energiewende ungenutzt: So wurde die Umsetzung des 65-Prozent-Ziels für Erneuerbare Energien im Jahr 2030 vertagt und es bleibt unklar, wie die Ausbaupfade für Erneuerbare Energien konkret aussehen sollen. Die Koalition verpasst damit die Chance, Planungssicherheit für alle Beteiligten herzustellen und ein klares Zeit- und Mengengerüst für den technologiespezifischen Ausbau der Erneuerbaren Energien vorzusehen. Wichtig ist deshalb, dass die Koalition dies zügig in der angekündigten Arbeitsgruppe sowie in weiteren Schritten nachholt.
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