Logo des BEE e.V.

Webseitensuche

Filteroptionen:

Weiße Wärmepumpe mit Rohren im Keller eines Gebäudes
Positionspapier

BEE-Positionspapier zu Steueranreizen zum Ausbau Erneuerbarer Wärme und zur energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes

14. Mai 2019

Zusammenfassung

  • Der BEE fordert eine Steuerförderung zur energetischen Gebäudemodernisierung einzuführen, mit der die bestehenden Investitionsförderungen (in Form von Zuschüssen oder Darlehen) ergänzt wird. Ziel dieses Förderinstrumentes ist es, die Energieeffizienz und de Umstieg auf Erneuerbare Energien in Gebäuden voranzubringen.
  • Diese Steuerförderung muss gewährleisten, dass alle Maßnahmen für die Wärmeerzeugung auf Basis von Erneuerbaren Energien besser gefördert werden als bisher. Von der Steuerförderung sollten alle Heizungssysteme auf Basis von Erneuerbaren Energien profitieren.
  • Mit fossilen Energieträgern befeuerte Heizungen müssen demgegenüber von der Steuerförderung ausgenommen sein, um dem Klimaschutzplan 2050 gerecht zu werden (s. auch BEE-Position zur Ausgestaltung der Förderstrategie Energieeffizienz und Erneuerbare Wärme). Bei Heizungen, bei denen gleichzeitig in einen erneuerbaren und einen fossilen Anlagenteil investiert wird, sollte der erneuerbare Anlagenteil eine Steuerförderung erhalten, der fossile Anlagenteil aber nicht.
  • Auf keinen Fall darf der Förderabstand zwischen Investitionen in die Wärmeerzeugung durch Erneuerbare Energien und durch fossile Energien durch die Einführung der Steuerförderung geringer werden, sondern er muss größer werden. Die Marktstellung der Erneuerbaren Wärme gegenüber dem Heizen mit klimaschädlichen fossilen Energien ist daher zu verbessern.
  • Außerdem muss die Steuerförderung gewährleisten, dass ambitioniertere Investitionen besser gefördert werden als weniger ambitionierte. Das muss demnach nicht nur bei Effizienzhäusern, sondern auch bei der Heizungsmodernisierung gelten.
  • Um die Inanspruchnahme der Förderung für die Gebäudemodernisierer möglichst einfach zu halten, sollte nach Möglichkeit die Wahl zwischen Steuerförderung und Investitionsförderung bestehen, so wie es die Koalitionsparteien in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt haben.
  • Wenn der Förderabstand zwischen fossilen und Erneuerbaren Energien ansonsten nicht gewahrt wird, sollten Steuer- und Investitionsförderung stattdessen kumulierbar werden.
  • Die Steuerförderung kann angesichts der langen Investitionszyklen im Gebäudesektor nur langfristig seine Wirkung für die Erreichung der ambitionierten Klimaziele im Gebäudesektor entfalten. Sie wird daher voraussichtlich deutlich länger als zehn Jahre lang benötigt. Eine Degression der steuerlichen Förderung ist vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll.
  • Die Steuerförderung sollte in Form eines Abzugs von der Steuerschuld gewährt werden, und nicht in Form einer Absetzbarkeit der Kosten vom zu versteuernden Einkommen. So wird garantiert, dass alle Gebäudebesitzer, sofern sie Einkommensteuer zahlen, gleichermaßen profitieren.
  • Der in früheren Entwürfen vorgesehene lange Zeitraum für die Streckung der Gewährung der Steuerförderung von zehn Jahren muss deutlich vermindert werden. Der BEE spricht sich für drei Steuerjahre aus.
  • Die Steuerförderung allein wird nicht ausreichen, um die Gebäudeenergiewende hin zu mehr Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt einzuleiten. Es bedarf dazu weiterer Maßnahmen.
Portraitbild von Carlotta Gerlach
Ansprechpartner*in

Carlotta Gerlach
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Referentin für Erneuerbare Wärmepolitik und Energiewirtschaft


E-Mail an Carlotta Gerlach schreiben


weitere Beiträge dieses Autors ansehen

Verwandte Artikel

04.05.2022
Goldenes Stahlrohrnetz in der Rohölraffinerie bei goldenem Sonnenlicht
Kommunale Wärmeplanung als Schlüsselinstrument für die Wärmewende

Die Bundesregierung plant die flächendeckende Einführung der Kommunalen Wärmeplanung. Hierzu soll gemeinsam mit den Bundesländern ein gesetzlicher…

Mehr lesen
27.01.2022
Sonnenkollektoren auf dem Ziegeldach des Gebäudes in der Sonne. Draufsicht durch Weinblätter. Bild zur Veranschaulichung zu Energie, Eigenständigkeit, Autonomie und Sicherheit. Selektiver Fokus. Blur Effekt
BEE-Maßnahmenvorschläge zur Beschleunigung der Wärmewende und des Klimaschutzes im Gebäudesektor

Der BEE unterstützt die im Koalitionsvertrag genannten Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetztes (GEG),

Mehr lesen
19.05.2020
Gemeinsame PM vom VKU, AGFW und BEE: Kommunale Wärmewende jetzt!

Die Umstellung der kommunalen Wärmenetze auf Erneuerbare Energien und unvermeidbarer Abwärme trägt zum Klimaschutz bei und bietet dazu erhebliche…

Mehr lesen

Logo des BEE e.V.
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 30 275 8170 0
Telefax: +49 30 275 8170 20
E-Mail: info(at)bee-ev.de

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.

Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab.

Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteur:innen der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität.

Cookies