Logo des BEE e.V.

Webseitensuche

Filteroptionen:

Stromtrasse mit Windrädern vor Sonnenuntergang im Hintergrund
Positionspapier

Vorschlag für eine Weiterentwicklung der Festlegung der BNetzA zu Sekundärregelung & für Minutenreserve

19. Februar 2019

Präambel

Mit großer Sorge hat der BEE die Fehlentwicklungen infolge des geänderten Rechtsrahmens für die Bereitstellung von Regelenergie durch die BNetzA zur Kenntnis genommen. Die Märkte zeigen eindeutig, dass die Änderungen

  • das System verteuern (ca. 250.000.000,- Euro pro Jahr),
  • den Regelenergiebedarf steigen lassen,
  • Anlagen wie Biogasanlagen, die für niedrige Regelenergiekosten gesorgt haben, zugunsten von fossilen Regelenergieanbietern und Windfall-Profits von Akteuren, die sich mit billiger Regelenergie optimieren, aus dem Markt drängen.

Die neuen Regeln wurden eingeführt, um das singuläre Marktereignis eines hohen Preisausschlages am 17. Oktober 2017 zu adressieren. Es erscheint allein schon fraglich, ob überhaupt Regelungen über Preisgrenzen hinaus notwendig waren. Zum einen handelte es sich um ein Einzelfallereignis. Bis zu diesem Ereignis und danach haben die Märkte auf Basis der bestehenden Regeln funktioniert und für eine weit kostengünstigere Regelenergiebereitstellung gesorgt. Zum anderen werden die Marktregeln für Regelenergie ohnehin bald durch die Einführung von Regelarbeitsmärkten grundlegend überarbeitet.

Mit der angepassten Regelung ist festzustellen, dass sich die Problematik, dass an einem einzigen Tag sehr hohe Arbeitspreise zu verzeichnen waren, hin zu einer Problematik dauerhaft hoher Leistungspreise mit höheren Gesamtkosten verschoben hat. Dies bedeutet, aus dem Umgang mit einem singulären Ereignis wurde ein strukturelles Problem, dessen Konsequenzen weit über den eigentlichen Regelungshintergrund hinauswirken. Die neue Regelung führt neben erhöhten Kosten auch dazu, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen aus den Regelenergiemärkten gedrängt werden. Gerade diese Akteure, wie die Biogasanlagenbetreiber, haben in der Vergangenheit für eine Belebung der Regelenergiemärkte und ein effizientes und günstiges Regelener giesystem gesorgt. An ihre Stelle treten, was als Rückschritt in der Energiewende zu werten ist, vor allem fossile Akteure, die erhebliche Gewinne verzeichnen können. Zudem dass die neuen Regelungen nicht nur das Ziel verfehlen, könnten sie auch die kurzfristige Versorgungssicherheit des Energy-Only-Marktes potenziell gefährden. Aufgrund geringerer Ausgleichsenergiepreise könnten Bilanzkreisverantwortliche das Risiko eher eingehen, ihre ungenau bewirtschafteten Bilanzkreise durch Regelenergie ausgleichen zu lassen. Die neuen Regeln könnten daher zu signifikant größeren Bilanzdifferenzen führen und den Regelenergiebedarf erhöhen. Für konventionelle Regelenergieerbringer entstehen so Windfall-Profits. Die Kosten tragen dabei die Netznutzer. Zur Lösung dieser neu geschaffenen Problemstellungen finden Sie folgend zwei verschiedene
Vorschläge, mittels derer sich die negativen Folgen durch eine Austarierung der neuen Regelungen der BNetzA auf einfache Weise zumindest eindämmen lassen. Idealerweise sollten in das Mischpreissystem Zonen eingeführt werden. Mindestens sollte aber der Faktor des Mischpreissystems geändert werden.

Portraitbild von Dr. Matthias Stark
Ansprechpartner*in

Dr. Matthias Stark
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Leiter Fachbereich Erneuerbare Energiesysteme


E-Mail an Dr. Matthias Stark schreiben
0151 17123012


weitere Beiträge dieses Autors ansehen

Verwandte Artikel

10.03.2021
Strommasten auf einem gelben Feld. Blau rötlicher Himmel.
BEE-Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan: Ausbau der Stromnetze auf der Grundlage Erneuerbarer Energien voranbringen

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation eines Entwurfs der Übertragungsnetzbetreiber zum…

Mehr lesen
07.10.2019
Stromtrasse mit Windrädern vor Sonnenuntergang im Hintergrund
BNetzA-Bericht zur Mindesterzeugung: Konventionelle Kraftwerke blockieren Energiewende

„Es ist energiewirtschaftlich und unter dem Gesichtspunkt der finanziellen Belastungen nicht weiter hinnehmbar, dass konventionelle Kraftwerke und…

Mehr lesen
14.08.2018
Stromtrasse mit Windrädern vor Sonnenuntergang im Hintergrund
Aktionsplan Stromnetz beinhaltet überfällige Regelungen

„Der am heutigen Dienstag veröffentlichte Aktionsplan Stromnetz beinhaltet gute Vorschläge, die aber auch zeitnah umgesetzt werden sollten“, fasst Dr.…

Mehr lesen

Logo des BEE e.V.
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 30 275 8170 0
Telefax: +49 30 275 8170 20
E-Mail: info(at)bee-ev.de

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.

Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab.

Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteur:innen der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität.

Cookies