Mit großer Sorge hat der BEE die Fehlentwicklungen infolge des geänderten Rechtsrahmens für die Bereitstellung von Regelenergie durch die BNetzA zur Kenntnis genommen. Die Märkte zeigen eindeutig, dass die Änderungen
Die neuen Regeln wurden eingeführt, um das singuläre Marktereignis eines hohen Preisausschlages am 17. Oktober 2017 zu adressieren. Es erscheint allein schon fraglich, ob überhaupt Regelungen über Preisgrenzen hinaus notwendig waren. Zum einen handelte es sich um ein Einzelfallereignis. Bis zu diesem Ereignis und danach haben die Märkte auf Basis der bestehenden Regeln funktioniert und für eine weit kostengünstigere Regelenergiebereitstellung gesorgt. Zum anderen werden die Marktregeln für Regelenergie ohnehin bald durch die Einführung von Regelarbeitsmärkten grundlegend überarbeitet.
Mit der angepassten Regelung ist festzustellen, dass sich die Problematik, dass an einem einzigen Tag sehr hohe Arbeitspreise zu verzeichnen waren, hin zu einer Problematik dauerhaft hoher Leistungspreise mit höheren Gesamtkosten verschoben hat. Dies bedeutet, aus dem Umgang mit einem singulären Ereignis wurde ein strukturelles Problem, dessen Konsequenzen weit über den eigentlichen Regelungshintergrund hinauswirken. Die neue Regelung führt neben erhöhten Kosten auch dazu, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen aus den Regelenergiemärkten gedrängt werden. Gerade diese Akteure, wie die Biogasanlagenbetreiber, haben in der Vergangenheit für eine Belebung der Regelenergiemärkte und ein effizientes und günstiges Regelener giesystem gesorgt. An ihre Stelle treten, was als Rückschritt in der Energiewende zu werten ist, vor allem fossile Akteure, die erhebliche Gewinne verzeichnen können. Zudem dass die neuen Regelungen nicht nur das Ziel verfehlen, könnten sie auch die kurzfristige Versorgungssicherheit des Energy-Only-Marktes potenziell gefährden. Aufgrund geringerer Ausgleichsenergiepreise könnten Bilanzkreisverantwortliche das Risiko eher eingehen, ihre ungenau bewirtschafteten Bilanzkreise durch Regelenergie ausgleichen zu lassen. Die neuen Regeln könnten daher zu signifikant größeren Bilanzdifferenzen führen und den Regelenergiebedarf erhöhen. Für konventionelle Regelenergieerbringer entstehen so Windfall-Profits. Die Kosten tragen dabei die Netznutzer. Zur Lösung dieser neu geschaffenen Problemstellungen finden Sie folgend zwei verschiedene
Vorschläge, mittels derer sich die negativen Folgen durch eine Austarierung der neuen Regelungen der BNetzA auf einfache Weise zumindest eindämmen lassen. Idealerweise sollten in das Mischpreissystem Zonen eingeführt werden. Mindestens sollte aber der Faktor des Mischpreissystems geändert werden.
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