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Elektrische Drähte und Fernwärmerohre bei Sonnenaufgang
Stellungnahme

Stellungnahme zum Bericht „Evaluierung der Kraft-Wärme-Kopplung“

17. Juli 2019

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt das im Evaluierungsbericht gezeichnete Leitbild für die weitere Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK). KWK-Anlagen und Wärmenetze können nur dann eine Rolle im zukünftigen Energieversorgungssystem übernehmen, wenn sie zunehmend mit Erneuerbaren Brennstoffen bzw. Wärmequellen gespeist werden und sich der fluktuierenden Strom- bzw. und ggf. Wärmeerzeugung anpassen. Die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie weitere rechtliche Rahmenbedingungen müssen so ausgestaltet werden, dass neue und bestehende KWK-Anlagen in diese Richtung weiterentwickelt werden.
  • Eine Ergänzung der Gesetzesziele um ein zweites Hauptziel, das sich auf den Erneuerbaren Teil an der Fernwärme bezieht, sowie die Nebenziele „Flexibilität“ und „Systemintegration“ ist sinnvoll. Nach Ansicht des BEE ist jedoch ein Zielwert in einer Größenordnung von 40 Prozent Erneuerbarer Energien in der Fernwärme bis 2030 und perspektiv von 60 Prozent bis 2040 – ohne Berücksichtigung industrieller Abwärme – erforderlich.
  • Beim Austausch von Kohle-KWK sollte nicht nur Erdgas-KWK adressiert werden, sondern zumindest auch der Einsatz Erneuerbarer Energien.
  • Der BEE unterstützt stärkerer Vorgaben zur Flexibilisierung von KWK-Anlagen in der regulären Förderung, insbesondere die Begrenzung förderfähiger Volllaststunden, ist zu begrüßen.
  • Auch die Einführung eines „Erneuerbare Wärme Bonus“ wäre zu begrüßen. Dabei sollten alle Erneuerbare Technologien einbezogen werden. Zudem sind mögliche Wechselwirkungen mit Anreizen zur Flexibilisierung und zum Fördersegment für „innovative KWK-Systeme“ zu beachten.
  • Der BEE schlägt die Einführung eines „Klimaschutzfaktors“ vor, der die KWK-Zuschläge in Abhängigkeit der Treibhausgasbilanz des KWK-Systems (KWK-Anlage + Wärmenetz) erhöht bzw. absenkt.
  • Im Fördersegment für „innovative KWK-Systeme“ sollten die Gebotshöchstwerte, Ausschreibungsvolumina und Mindestanteile für Erneuerbare Wärme angehoben und die Förderung auf weitere Leistungsklassen ausgedehnt werden. Zudem sollte Wärme aus Erneuerbaren Brennstoffen auf den Mindestanteil anrechenbar sein. Um unverhältnismäßige Härten für die Solarthermie abzubauen sollten die Pönalen abgesenkt und eine mehrjährige Berechnung der Wärmeerträge ermöglicht werden.
  • Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind neben einer Weiterentwicklung der Flexibilitätsprämie Maßnahmen notwendig, um die heutige Strom- und Wärmeerzeugungaus biogener KWK sowie die Biogasaufbereitung zu stabilisieren. Dazu gehören eine Fortführung der EEG-Ausschreibungsvolumina sowie eine Verlängerung der vermiedenen Netznutzungsentgelte für Biogaseinspeiseanlagen.Neben einer Reform des KWKG sind neue Rahmenbedingungen außerhalb des KWKG notwendig. Dazu gehören die Einführung einer ambitionierten CO2-Bepreisung im Strom- und Wärmesektor, die Weiterentwicklung des Ordnungsrechts für Gebäude sowie eine Einstellung der Förderung rein fossiler Heizsysteme.
Portraitbild von Carlotta Gerlach
Ansprechpartner*in

Carlotta Gerlach
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Referentin für Erneuerbare Wärmepolitik und Energiewirtschaft


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