Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer…
9. Juli 2019
Mit dem Verordnungsentwurf zur Innovationsausschreibung wird die Chance, echte Innovationen im Bereich der Erneuerbaren Energien gezielt zu unterstützen und zu erproben, nicht genutzt. Die vorgesehene „Erprobung von neuen Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren“ ist weder innovativ noch geeignet, die Funktionsweise des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG) zu verbessern. Es ist zudem bemerkenswert, dass technische Innovationen nicht das Ziel einer Innovationsausschreibung sind. Die Vorgabe einer technologieneutralen fixen Marktprämie ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Sie führt zu höheren Risiken und zu
höheren Kosten im EEG.
Der BEE empfiehlt eine ambitionierte, konsistent ausgestaltete Innovationsausschreibung mit jeweils eigenen Spielräumen für möglichst unterschiedliche Anwendungsbereiche. Wir haben erhebliche Bedenken, dass mit der im Entwurf vorgeschlagenen Ausgestaltung der Innovationsausschreibung weder technologische noch marktliche Innovationen angereizt werden.
Der BEE appelliert an die Bundesregierung, einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf den Elektrizitäts- und Gasmärkten zu gewährleisten.…
„Die neue Verordnung für Innovationsausschreibungen, die heute vom Kabinett beschlossen wurde, beinhaltet einige Verbesserungen gegenüber dem Entwurf…
"Der vorliegende Verordnungsentwurf zur Innovationsausschreibung (InnAusVuÄndV) bleibt deutlich hinter den Möglichkeiten zurück und vertut so die…