Zentraler Treiber für die Energiewende, den Netzausbau und die Bemühungen zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen ist das Ziel, die Erderwärmung auf ein verkraftbares Maß zu begrenzen. In § 12a EnWG „Szenariorahmen für die Netzentwicklungsplanung“ heißt es, dass der Szenariorahmen die Bandbreite wahrscheinlicher Entwicklungen im Rahmen der mittel- und langfristigen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung abdeckt. Die deutsche Politik hat sich mehrfach zum Pariser Klimaschutzabkommen bekannt. Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es: „Wir bekennen uns zu den national, europäisch und im Rahmen
des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbarten Klimazielen 2020, 2030 und 2050 für alle Sektoren. Deutschland setzt sich gemäß dem Pariser Klimaschutzabkommen dafür ein, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und spätestens in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts weltweit weitgehende Treibhausgasneutralität zu erreichen.“
Vor diesem Hintergrund ist es mehr als verwunderlich, dass keines der vorgelegten Szenarien geeignet ist, die Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens zur erfüllen. Da auch Verzögerungen im Netzausbau die Erreichung von Klimaschutzzielen verhindern können, ist es empfehlenswert bei der Gestaltung des Szenariorahmens dafür Sorge zu tragen, dass der Politik alle Handlungsoptionen erhalten bleiben. Ein im Jahr 2030 leicht überdemensioniertes Netz wäre trotzdem robust, da es in den folgenden Jahren auf jeden Fall gebraucht würde. Daher sollten alle Szenarien deutlich hin zu mehr Erneuerbare Energien-Ausbau korrigiert
werden. Insbesondere Szenario A bildet vor diesem Hintergrund keine warscheinliche Entwicklung ab.
Der BEE schlägt folgende Spreizung der Szenarien vor:
Der Grad der Erderwärmung hängt nicht von der Höhe des Treibhausgasausstoßes in einem Jahr ab, sondern von der kumulierten Gesamtemission. Aus diesem Grund müssen Abschätzungen zur Erreichung von Klimaschutzzielen über den Bugetansatz und nicht über prozentuale Minderungen des Treibhausgasausstoßes erfolgen, um aussagekräftig zu sein.
Es ist zu erwarten, dass in Zukunft errichtete Erneuerbare Energien Anlagen (EE-Anlagen) systemdienlicher ausgelegt werden als bisher. Das EE-Portfolio im Zielzeitraum ist daher nur bedingt mit dem heutigen vergleichbar, u. a. weil ältere, wenig systemdienliche EE-Anlagen durch neue ersetzt werden.
Anhand der Leitfragen des Begleitdokuments werden die oben genannten Gedanken in der Stellungnahme wieder aufgegriffen und konkretisiert. Ein Aspekt, der im Begleitdokument nicht explizit abgefragt wurde, aber große Relevanz hat, ist die Erweiterung des NOVA Prinzips. Onwohl die Anwendung des NOVA Prinzips seit längerem bestandteil der Netzplanung ist, wie sie beispielsweise in der Agora Energiewende Studie "Toolbox für die Stromnetze"2 diskutiert wird.
Anlässlich des durch die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichten Entwurfs des „Szenariorahmen 2023-2027 zum Netzentwicklungsplan Strom 2023“ hat…
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Konsultation der Übertragungsnetzbetreiber…
Stellungnahme zum Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Strom 2035, Version 2021