1. Entgegen des Antrags ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht der entscheidende Kostentreiber für den Wohnungsbau. Zu diesem Ergebnis kommen − unabhängig voneinander − zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen im Auftrag von Bund, Ländern und Gemeinden.
2. Weder der Vorschlag des Antrags mithilfe einer Bundesratsinitiative ein dreijähriges Aussetzen zu erreichen, noch das Einfrieren der EnEV machen das Bauen günstiger, führen zu einer Vereinfachung der rechtlichen Anforderungen bzw. stellen eine konstruktive politische Lösung für ein bezahlbares Bauen und Wohnen dar.
3. Sowohl ein Aussetzen als auch ein Einfrieren der EnEV verhindern zudem für weitere drei Jahre die (zusätzliche) Reduktion von Treibhausgasemissionen und den für die Energiewende notwendigen Beitrag des Wärme- bzw. Gebäudesektors zum Klimaschutz. Aussetzen und Einfrieren schaden dem Wirtschaftsstandort Deutschland (und Nordrhein-Westfalen) und schaffen Verunsicherung unter den Marktakteuren.
4. Vielmehr sollte sich das Land Nordrhein-Westfalen für eine kurzfristige Novelle im Jahr 2018 einsetzen. Mithilfe Erneuerbarer Energien sowie differenzierteren Anforderungen kann das Bauen so bereits in diesem Jahr einfacher, flexibler, kosteneffizienter und klimaneutral gestaltet werden.
5. Entgegen dem Antrag zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, dass gerade im geförderten Mietwohnungsbau höherwertige Gebäudeenergiestandards bis hin zum KfW-Effizienzhaus 40 je nach gewählter Maßnahmenkombination günstiger sein können als eine Ausführung nach EnEV 2016. Hohe KfW-Standards können somit sogar im Mittel günstiger als der EnEV-Standard sein.
6. Die im Antrag geforderte gründliche Evaluierung wurde bereits in der Legislaturperiode von 2013 bis 2017 vorgenommen und wird derzeit vom zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ausreichend fortgeführt. Ergebnisse sind im Frühjahr dieses Jahres zu erwarten.
7. Die Forderung anstelle von Einzelfallbetrachtungen eine Bilanzierung auf Quartiersebene vorzunehmen, können Einzelanforderungen nur begrenzt ersetzen. Eine Substituierung von fossilen zugunsten Erneuerbarer Energieträgern ist sinnvoll. Die Senkung des Energiebedarfs im Einzelfall ist aber auf Dauer eine Notwendigkeit, um die Klimaschutzziele im Gebäudesektor erreichen zu können.
8. Der zielgerichtete Einsatz von Fördermitteln sollte erwogen werden. Dabei sollten Steuergelder technologie-, aber nicht brennstoffoffen eingesetzt werden. Ein künftiges Förderregime sollte sich an den Klimaschutzbeiträgen sowie den Deckungsfehlbeträgen der Maßnahmen orientieren.
9. Ein Erlass zur Befreiung nach § 25 EnEV nach hessischem Vorbild kann dazu beitragen, Klarheit zu schaffen, wann Ausnahmen zum Einhalten von Anforderungen gerechtfertigt sind.
10. Fossil betriebene „moderne Brennwertheizungen“ sind leider in vielen Fällen ungeeignet, die erwünschten Energieeffizienzsteigerungen von 25 Prozent und mehr zu erreichen und damit den oft versprochenen Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudesektor zu leisten.
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