Schon in der Vergangenheit hat der BEE auf die Hürden im BImSchG bei Genehmigungsverfahren hingewiesen, zuletzt in seinem umfassenden Beschleunigungspaket.
„Es ist erfreulich, dass sich einige Branchenvorschläge im Reformvorschlag der Bundesregierung wiederfinden, wie zum Beispiel die Begrenzung der Verlängerungsmöglichkeiten für Genehmigungsverfahren oder die Übernahme von Zeit- und Abstandsvorgaben beim Repowering aus dem Bundesnaturschutzgesetz“, so Peter. „Fehlende Befristungen werden schnell zu einem Einfallstor, um Verfahren in die Länge zu ziehen. Hier steckt der Teufel im Detail. Viele Rädchen müssen ineinandergreifen, die nun neu zu justieren sind.“
Neben der Begrenzung von Verlängerungsmöglichkeiten würden unter anderem auch noch ergänzende Fristen für die Nachforderung von Unterlagen und die Bestätigung der Vollständigkeit benötigt. Bei der Anwendung der neuen Regelungen seien die Bundes- und Landesministerien in der Pflicht, die Behörden durch Informationen oder Vollzugshilfen zu unterstützen. Neben der Windenergie müsse auch bei der Bioenergie und der Geothermie der Sand aus dem Getriebe entfernt werden, um BImSch-Genehmigungen zu verkürzen. Die laufende Novelle sollte ihren Fokus daher auf andere Technologien ausweiten, so Peter abschließend.
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) hat sich zum Referentenentwurf ausführlich in seiner Stellungnahme positioniert.
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