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Positionspapier

Erneuerbares Beschleunigungspaket (Kurzversion)

14. November 2022

VORBEMERKUNG

Seit Beginn der Legislatur hat die Bundesregierung mehrere wichtige Gesetzgebungspakete zum Ausbau der Erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht. Mit ambitionierten Ausbauzielen und einigen regulatorischen Verbesserungen setzten das Osterpaket und allen voran die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2023) den Startschuss für die geplante energiepolitische Kehrtwende. Inmitten der Reformagenda verschärfte der russische Angriffskrieg auf die Ukraine eine bereits zuvor schwelende fossile Energiekrise, welche seither die Bestrebungen der Bundesregierung maßgeblich beeinflusst hat. Als Folge brachte der Gesetzgeber kurzfristige Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit auf den Weg und nutzte das Energiesicherungsgesetz (EnSiG), um einige Hemmnisse aus dem Weg zu räumen.

Als Interessensvertretung der Erneuerbaren-Energien-Branche begrüßt der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) die ambitionierte Zielsetzung und den erkennbaren Reformwillen der Bundesregierung seit Beginn der Legislatur. Allerdings greifen die bisher angestoßenen Maßnahmen noch deutlich zu kurz, um den Ausbau der Erneuerbaren wie zur Zielerreichung notwendig zu beschleunigen.1 Vielmehr droht aktuell gar ein „Lock-In“ fossiler Infrastrukturen. Angesichts der Diskrepanz zwischen ambitionierter Zielsetzung einerseits und unzureichender Instrumente zur Zielerreichung andererseits könnte bei den Erneuerbaren eine gefährliche Umsetzungslücke entstehen. Diese manifestierte sich zuletzt in den deutlich unterzeichneten EEG-Ausschreibungen für Wind und Bioenergie. Die enormen Kostensteigerungen für Materialien, Komponenten und Finanzierung erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf Erneuerbare-Energie(EE)-Anlagen. Andauernde Diskussionen um Strom- und Gaspreisbremsen sowie Erlösabschöpfungen und deren potenzielle Auswirkungen auf die Erneuerbaren tragen zusätzlich zur Verunsicherung bei. Trotz allem Verständnis für den aktuellen Krisenmodus: Sollte die Bundesregierung hier nicht entschieden gegensteuern und die Ausbaugeschwindigkeit der Erneuerbaren Energien tatsächlich beschleunigen, drohen die Ausbauziele für diese Legislatur nicht mehr erreichbar zu werden. Es bedarf nun eines wahren „Befreiungsschlags“.

Ein zentrales Hemmnis für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien in diesem Kontext sind zu langsame und komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Bundesregierung erkennt dies und sieht deshalb im Koalitionsvertrag (KoaV) vor, „Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich [zu] beschleunigen” und verspricht u.a. kürzere Fristen, höhere Kapazitäten in den Behörden (KoaV 2021, S. 44). Solche Verfahren betreffen in der Regel die Planung, Genehmigung und den Bau von EE-Anlagen, dem Energienetz ebenso wie andere zentrale Voraussetzungen, wie z.B. die Ausweisung von Flächen, umwelt- und baurechtlichen Auflagen und steuerrechtliche Aspekte. Diesen „Sand im Getriebe” der Energiewende gilt es nun mit einem Erneuerbaren Beschleunigungspaket schnellstmöglich auszuräumen.

In dem vorliegenden Papier Maßnahmenvorschläge für die Beschleunigung von Genehmigung und Ausbau Erneuerbarer Energien in der Legislaturperiode, (kurz, „Beschleunigungspaket”) bündelt der BEE Vorschläge aus allen Erneuerbaren Branchen aus den Sektoren Strom und Wärme. Das Papier bietet somit einen umfassenden Überblick über die zahlreichen Maßnahmenvorschläge aus Sicht der EE-Technologien, welche Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich entschlacken und beschleunigen sowie weitere Ausbauhemmnisse beseitigen würden. Die Sammlung ist nicht abschließend und wird von den Spartenverbänden im weiteren Prozess fortlaufend ergänzt.

 

GENERELLE VORSCHLÄGE ZUR BESCHLEUNIGUNG VON GENEHMIGUNGSVERFAHREN

» Handlungsbedarf auf Länderebene: Bei vielen bereits in diesem Jahr beschlossenen Gesetzen liegt es an den Ländern, diese schnell umzusetzen. Die Länder können so wesentlich zur Beschleunigung der Energiewende beitragen.

» Einbeziehung und Kompetenzerweiterung von Sachverständigen: Zur Entlastung von Behörden könnte die Möglichkeit geschaffen werden, einen Sachverständigen mit der Prüfung eines Antrags auf technische Machbarkeit oder Vollständigkeit von Unterlagen zu beauftragen.

» Entlastung der Zulassungsbehörden durch externe Projektteams: Wie im KoaV (S.44) vorgeschlagen, sollten externe Projektteams den zuständigen Behörden flexibel aushelfen (z.B. “Energiewende Taskforce” auf Landesebene).

» Beschränkung des Zeitfensters für die Prüfung bzw. Nachforderung von Unterlagen: Theoretisch hat die Genehmigungsbehörde nach Eingang der Antragsunterlagen diese unverzüglich, in der Regel innerhalb eines Monats, auf Vollständigkeit zu prüfen. Diese Frist kann eigentlich nur in begründeten Ausnahmefällen einmalig um zwei Wochen verlängert werden. De facto sind aber deutlich längere Zeiträume für die Nachforderung von Unterlagen üblich oder das Verfahren wird durch stückweise Nachforderung immer weiter in die Länge gezogen. Es bedarf daher einer verbindlichen Beschränkung des Zeitfensters für die Prüfung bzw. Nachforderung von Unterlagen.

» Erstellung eines einheitlichen und verbindlichen Katalogs für Antragsunterlagen: Die Vorstellungen über die beizubringenden Unterlagen - insbesondere Gutachten - variieren selbst innerhalb desselben Bundeslandes erheblich. Es ist daher ein einheitlicher und für Vorhabensträger wie Behörden verbindlicher Katalog der grundsätzlich beizubringenden Unterlagen einschließlich der zu treffenden wesentlichen Kernaussagen zu einzelnen Sachverhalten zu erstellen. Anknüpfungspunkt könnte hier das Verfahrenshandbuch nach § 10 Abs. 5a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sein. Es bedarf zudem einer einheitlichen Bewertung dessen, welche Änderungen an Anlagen i.d.R. im Rahmen eines Anzeigeverfahrens abgearbeitet werden können und welche einer Änderungsgenehmigung bedürfen.

» Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren: Über ein digitales Fachplanungsportal, das die Kommunikation zwischen den verschiedenen Stakeholder*innen erleichtert, kann der Planungs- und Genehmigungsprozess zukünftig gestrafft werden.

» Erstellung von möglichst einheitlichen behördlichen Leitfäden: Auf kommunaler und Landesebene können Leitfäden zur schnellen Entscheidung von Planung und Genehmigung von Erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung des Abwägungsvorrangs nach § 2 EEG 2023 beitragen.

» Festschreibung des Abwägungsvorrangs in Fachgesetzen: Zwar strahlt der im § 2 EEG 2023 verankerte Schutzgütervorrang bereits jetzt unmittelbar in sämtliche Fachgesetze. Eine zusätzliche Verankerung ist zur Stärkung der Durchsetzungskraft sinnvoll, um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen mit Behörden, die die Wirkung verkennen, zu vermeiden; Die Gesetzgebung sollte hierbei in jedem Fall in der jeweiligen Gesetzesbegründung auch klarstellen, dass weiter von einer umfassenden Geltung des § 2 EEG auszugehen ist.

» Schnellere Bekanntmachung von neuen Rahmenbedingungen: Zwar gibt es stellenweise bereits regulatorische Erleichterungen, die beispielsweise mit der Formulierung von LAI-Vollzugsempfehlungen einhergehen. Allerdings sollten die Prozesse bis zur Veröffentlichung bzw. flächendeckenden Verbreitung solcher Anpassungen gestrafft werden.

 

KURZZUSAMMENFASSUNG EINIGER RELEVANTER MASSNAHMENVORSCHLÄGE

Wind

Zwar wurden bei der Windenergie im Sommer mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen einige Weichen für den Ausbau gestellt. Jedoch werden die Gesetzesänderungen erst langfristig Wirksamkeit entfalten. Wesentliche Hemmnisse auf dem Zielpfad zur Nutzung von 2 Prozent der Landesfläche bleiben bestehen. Um den Ausbau der Windenergie in dieser Legislatur nicht zum Erliegen kommen zu lassen, muss die Bundesregierung weitere Gesetzesänderungen im Sinne einer tatsächlichen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren nun dringend auf den Weg bringen. Aktuell kann die Errichtung einer Windenergieanlage noch bis zu sieben Jahre dauern. Die Dauer soll nach Aussage von Bundesminister Habeck auf zwei Jahre reduziert werden. Die Realität ist eine andere: Aufgrund des Genehmigungsstaus liegen bei der Windenergie erhebliche Potentiale brach. 8,7 GW fertig geplante Windenergieprojekte hängen aktuell in Genehmigungsverfahren.2 Diese müssen schnellstmöglich ans Netz gehen. Rechtliche Auflagen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind daher zu entschlacken und drastisch zu verringern. Dies gilt insbesondere für Repowering, wo ein Potential von 45 GW über die nächsten drei Jahre liegt. Weitere Bauplanungsund naturschutzrechtliche Erleichterungen sind hier nötig, um eine schnellere Ausweisung von Flächen zu ermöglichen. Das Nadelöhr der fehlenden Transportgenehmigungen für Windenergieanlagen muss ebenfalls angegangen werden. Bei den bereits verabschiedeten Gesetzesänderungen sind nun die Bundesländer gefragt, die neuen Regelungen zügig in die Praxis umzusetzen und mit Leben zu füllen. Die Bundesländer können und müssen einen wesentlichen Beitrag zur Beschleunigung leisten, um die Ausbaugeschwindigkeit zu erhöhen. Zentrale Maßnahmenvorschläge für die Windkraft sind (für weitere Vorschläge und Details siehe die ausführliche Version des BEE-Positionspapiers und die Stellungnahmen des Bundesverband Windenergie e.V):

» Genehmigungs- und Planungsverfahren vereinfachen und beschleunigen, z.B. im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):

  • Repowering von Windenergieanlagen ohne Prüfaufwand ermöglichen. So kann mit schlanken Genehmigungsverfahren auf bereits bestehenden Standorte schnell zusätzliche Leistung ans Netz gebracht werden.
  • Bei Planung und Genehmigung: Fristen und Anforderungen für Unterlagen straffen; einheitliche Kataloge erstellen und Nachforderungsmöglichkeiten beschränken; kurzfristig einheitliche behördliche Leitfäden (im Sinne von §2 EEG 2023) erstellen; externe Projektteams einsetzen.

» Flächenausweisung beschleunigen, z.B. durch Veränderungen im Baugesetzbuch (BauGB):

  • Länderabstandsklauseln sofort abschaffen. Hier sind aktuell v.a. die Bundesländer gefragt, um den Ausbau schon vorher mit entsprechenden Ausweisungen zu beschleunigen.
  • Sofortiger Wegfall der Ausschlusswirkung bei unter 2 Prozent Windfläche, d.h. so lange nicht das 2 Prozent Flächenziel auf Landesebene erreicht worden ist. Der bisherige Rahmen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) und BauGB bis 2027 greift viel zu spät.

» Artenschutzauflagen standardisieren im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):

  • Standardisierung zur Vereinfachung von Artenschutzauflagen zur Vereinfachung von Genehmigungen.

» Denkmalschutz abschließend auf raumordnerischer bzw. bauleitplanerischer Ebene abwägen:

  • Denkmalrechtliche Belange auf planerischer Ebene abschließend abarbeiten, sodass eine Prüfung im Antragsverfahren für einzelne Windenergieanlagen nicht mehr erforderlich ist.

Photovoltaik

Das Interesse an Photovoltaikanlagen ist in den letzten Monaten, nicht zuletzt angefacht durch den Wunsch nach mehr Energieunabhängigkeit und preiswertem Strom seitens vieler Unternehmen und Privatpersonen, gestiegen. Gleichwohl reicht der bisher von der Bundesregierung geschaffene Marktrahmen noch nicht aus, um den jährlichen Ausbau auf das für die PV-Ausbauziele notwendige Niveau zu verdreifachen. Zwar hat die Bundesregierung u.a. mit dem EEG 2021 und mit dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG) einige regulatorische Hemmnisse für die Photovoltaik abgeschafft. Dennoch bleiben noch wesentliche bürokratische Ausbauhürden bestehen. Die Bundesregierung muss deswegen umgehend u.a. die Genehmigungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen beschleunigen und zügig Netzanschlüsse ermöglichen. Die regulatorischen Auflagen sind hier nach wie vor zu bürokratisch. Die Bedingungen für Prosuming muss der Gesetzgeber ebenfalls wesentlich vereinfachen. Für den notwendigen Ausbau ist zudem eine Ausweitung der Flächenkulisse, u.a. durch die Öffnung der benachteiligten Gebiete für PV-Anlagen notwendig. Schließlich sind steuerliche Auflagen ein großes Hindernis, sowohl bei PV-Freiflächenanlagen als auch für kleinere Anlagenbetreiber*innen. Zentrale BEE-Vorschläge für die Photovoltaik sind u.a. (für weitere Vorschläge und Details siehe die ausführliche Version des BEE-Positionspapiers und die Stellungnahmen des Bundesverband Solarwirtschaft e.V.):

» Prosuming vereinfachen:

  • EVU-Status für Stromverbräuche hinter dem Netzanschlusspunkt abschaffen, damit Eigenversorgung und Weitergabe von im Gebäude selbst erzeugtem Strom von Energieversorgerpflichten befreit sind.

» Netzanschlüsse beschleunigen und entbürokratisieren:

  • Hemmnisse beim Anlagenzertifikat Typ B auflösen.
  • Netzanschlüsse und -Inbetriebnahmen technisch verhältnismäßig gestalten und Regeln vereinfachen.
  • Beschleunigte Realisierung von Kabeltrassen zwischen PV-Freiflächenanlagen und Netzanschlusspunkt ermöglichen (siehe Netzausbau-/Anschluss).

» Flächenkulisse ausweiten im EEG:

  • Generelle Öffnung der benachteiligten Gebiete in Form einer Opt-Out-Regel anstatt unterschiedlicher landesspezifischer EEG-Flächenkulissen. Landwirte sollen durch eine Privilegierung kleiner Freiflächenanlagen in Hofnähe aktiv in den Photovoltaik-Ausbau eingebunden werden.
  • Landwirtschaftliche Gebäude stärker in den Solarausbau integrieren. PV-Systeme auf bestehenden landwirtschaftlichen Gebäuden sollten die gleichen Vergütungssätze zustehen (‚Stadl‘ Regelung).

» Steuerliche Vereinfachung für PV Anlagen auf Freiflächen, für kleine Solaranlagen sowie bei der Stromsteuer auf den Weg bringen:

  • Erbschafts- und Grundsteuerproblematiken für landwirtschaftliche Flächen mit Solaranlagen lösen.
  • Vereinfachungen bei den Meldepflichten bei der Stromsteuer für nicht-stromsteuerpflichtige Anlagen umsetzen.

Bioenergie

Für Biogas wurden kürzlich mit der Novelle des Energiesicherungsgesetz (EnSiG) Verbesserungen im EEG und im Baugesetzbuch erzielt. Jedoch werden deren Wirkung durch Hemmnisse im Genehmigungsrecht begrenzt. So ist es zwingend notwendig, dass Biogasanlagen bei einer übergangsweise erhöhten Gaserzeugung kein neues Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG durchlaufen müssen - die mit der EnSiG-Novelle angekündigte Vollzugshilfe für die Genehmigungsbehörden setzt dem jedoch sehr enge Grenzen. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung regulatorische Hürden abbauen, anstatt zusätzliche regulatorische Vorgaben für die Nutzung von Biogas und Biomethan im Wärme- bzw. Gasnetz oder für Holz in der Wärmeversorgung aufzustellen. Um die Bioenergie langfristig zum dezentral verfügbaren und flexibel steuerbaren Back-Up zu machen, wie in der BEE-Studie zum klimaneutralen Strommarktdesign aufgezeigt, müssen zusätzliche Anreize gesetzt werden. Außerdem liegen weitere Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung vor, ebenso wie Potenziale in Reststoffen und Nebenprodukten, die mobilisiert werden können. Zentrale Maßnahmenvorschläge für die Bioenergie sind (für weitere Vorschläge und Details siehe die ausführliche Version des BEE-Positionspapiers und die gemeinsamen Positionspapiere und Stellungnahmen des Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), des Deutschen Bauernverbands e.V. (DBV), des Fachverband Biogas e.V. (FvB) sowie des Fachverband Holzenergie (FVH)):

» Befristete Erhöhung der Biogasproduktion ohne Neugenehmigung im BImSchG erleichtern:

  • Die Vollzugshilfe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) sollte regelmäßig und in kurzen Intervallen evaluiert und geprüft werden, ob die erwünschte Erhöhung der Biogasproduktion zugelassen wird. Tendenziell ist eine weitere Abschaffung von Restriktionen anzustreben. Für weitere Vorschläge siehe die Stellungnahme der Bioenergieverbände zur EnSiG-Novelle.

» Zusätzliche Potentiale von Biomethan, Holz, Rest- und Abfallstoffen sollten durch regulatorische Erleichterung im EEG und BauGB mobilisiert werden. Dazu gehört unter anderem:

  • Der Einsatz von Biobrennstoffen aus Abfall- und Restbiomassen (insbesondere Holzabfälle) in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen im Geltungsbereich der 44. BImSchV wird aufgrund von bestehenden Rechtsunschärfen im Immissionsschutzrecht deutlich erschwert. Siehe dazu auch die Stellungnahme der Bioenergie-Verbände.
  • Die bauplanungsrechtliche Privilegierung von zentralen Biogasaufbereitungsanlagen. Für weitere Vorschläge zur Überarbeitung des BauGB siehe das entsprechende Positionspapier der Bioenergieverbände. Für weitere Vorschläge zum Ausbau der Biomethaneinspeisung siehe das einschlägige Papier der Bioenergieverbände zu dem Thema.

» Die Rahmenbedingungen für die Flexibilisierung und den Weiterbetrieb bestehender Biogasanlagen nach Ende der EEG-Vergütung sollten im EEG attraktiver gestaltet werden. Für entsprechende Vorschläge siehe die Stellungnahme der Bioenergieverbände zum Osterpaket der Bundesregierung.

Für weitere Vorschläge zur Bioenergie sei auf das Positionspapier der Bioenergieverbände mit Vorschlägen für ein Klimaschutzsofortprogramm verwiesen.

Wasserkraft

Bei der Wasserkraft verhindern zu langwierige und komplizierte Genehmigungsverfahren insbesondere für die kleinen Wasserkraftanlagen, dass das Potential des Repowerings von Bestandsanlagen und der Neubau von Anlagen ausgeschöpft wird. Nachdem im EEG das überragende öffentliche Interesse an der Wasserkraft festgeschrieben wurde, muss dieses nun auch im Fachrecht, wie z.B. dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), verankert werden, damit die neue Rechtslage auch in der Genehmigungspraxis Berücksichtigung findet. Darüber hinaus müssen im WHG, aber auch in den Leitfäden und Handreichungen zur Verfahrensdurchführung durch die Behörden die Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Gleichzeitig müssen die Anforderungen an die Verfahren und Prozesse vereinheitlicht und digitalisiert werden. Wichtige Maßnahmenvorschläge für die Wasserkraft sind (für weitere Vorschläge und Details siehe ausführliche Version des BEE-Positionspapiers):

» Das überragende öffentliche Interesse an der Wasserkraft ist im Genehmigungsrecht allgemein, v.a. im WHG, aber auch Verwaltungsvorschriften der Behörden zu verankern.

» Genehmigungsverfahren beschleunigen, insbesondere durch:

  • Definition eines Unterlagenkatalogs mit standardisiertem Verfahrenshandbuch;
  • Einmalige Nachforderungen, mit klar formulierten Nachforderungskatalog;
  • Vollständigkeitsfiktion, wenn die Genehmigungsbehörde die Vollständigkeit der Antragsunterlagen nach vier Wochen nicht bestätigt oder Unvollständigkeit anmerkt.

» Genehmigungsverfahren vereinfachen, insbesondere durch:

  • Deutliche Reduktion des Umfangs der Unterlagen im Genehmigungsverfahren;
  • Vereinfachung durch Nutzung technischer Standards und Nachweisverfahren;
  • Frühzeitige (Vor-)Abstimmung mit den Fachbehörden bei Verfahrensbeginn;
  • Vollständige Digitalisierung von Genehmigungsverfahren;
  • Rechtssicherheit für die behördliche Schutzgüterabwägung;
  • Förderprogramm zur Verbesserung der Durchgängigkeit und des Fischschutzes

Wärme

Die Wärmewende rückt im Zuge der fossilen Energiepreiskrise noch mehr in den Fokus. Trotzdem bleiben wesentliche Gesetzesänderungen in diesem Bereich noch aus. Viele größere Wärmeprojekte werden in der Umsetzung von langen Genehmigungsverfahren gebremst. Eine gesetzliche Anerkennung im EEG der „Erneuerbaren Wärmetechnologien“ als im öffentlichen Interesse stehend ist eine wichtige Grundvoraussetzung für den zügigen Markthochlauf. Ebenso muss z.B. die baurechtliche Privilegierung von Solarthermie und Geothermie im Außenbereich im BauGB verankert werden. Regulatorische Auflagen für Biomethan, -Gas und Holz müssen verschlankt statt komplexer gemacht werden. Dies betrifft auch Erleichterungen der Auflagen im Förderwesen bzw. im Artenschutz- und Wasserhaushaltsrecht. Zentrale Maßnahmenvorschläge für die Wärme sind (für weitere Vorschläge und Details siehe die ausführliche Version des BEE-Positionspapiers bzw. ein fachliches Positionspapier):

» Die besondere Bedeutung der Erneuerbaren Energien (§2 EEG 2023) sollte in Fachgesetzen festgeschrieben werden. Dies ebenso wie die weitere Festschreibung in den jeweiligen Fachgesetzen kann zu wesentlichen Genehmigungsbeschleunigungen für die einzelnen Technologien sorgen.

» Privilegierung der Geo- und Solarthermie sowie von Biogasaufbereitungsanlagen in §35 BauGB verankern, damit die Flächenausweisung für solche Wärmeprojekte substanziell beschleunigt werden kann.

» Regulatorische Anforderungen in der BEW und BEG, insbesondere die Bio- bzw. Holz- brennstoffe betreffend, vereinfachen.

 

Netzausbau und -Anschluss erleichtern, Flexibilitäten anreizen

Gesetzliche Vereinfachungen für den dringend notwendigen Netzausbau müssen zügig vorgenommen werden. Der Bau von Kabeltrassen zwischen Energieanlagen und Netzanschlusspunkten ist durch eine Duldungspflicht zu beschleunigen. Weiterer Handlungsbedarf besteht in einem verbesserten Smart-Meter Rollout sowie durch die richtigen regulatorischen Voraussetzungen für die Errichtung eines grünen Wasserstoffnetzes, von dem auch die Industrie profitieren kann. Zentrale Maßnahmenvorschläge für den beschleunigten Netzausbau- und Anschluss sind (für weitere Vorschläge und Details siehe die ausführliche Version des BEE-Positionspapiers):

» Duldungspflicht für die beschleunigte Realisierung von Kabeltrassen zwischen PV-Freiflächenanlagen und Netzanschlusspunkt (ähnlich dem Telekommunikationsgesetz) im EnWG einführen.

» Netzausbau und -nutzung hinsichtlich aller Flexibilitätsoptionen (z.B. Wasserstoff, Speicher, Großbatterien etc.) neu bedenken und Integration dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (u.a. in die Verteilernetze) im EnWG und EEG ermöglichen.

» Smart-Meter-Rollout im Messtellenbetriebsgesetz durch Entbürokratisierung wesentlich beschleunigen.

 

 

1 Zur Nachbesserung der bisher von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzespakete haben der BEE und die Fachverbände der Erneuerbaren Branche bereits ausführlich Verbesserungsmöglichkeiten  aufgezeigt (siehe u.a. BEE-Stellungnahme zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz(EEG) 2023).

2 Bericht des EEG Bund-Länder-Kooperationsausschusses - Berichtsjahr 2022 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/EEG-Kooperationsausschuss/2022/bericht-bund-laender-kooperationsausschuss-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=10

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