11. November 2025
» Da sich die Quote für Treibhausgase (THG) als unmittelbar der THG-Minderung dienendes
Klimaschutzinstrument bewährt hat, spricht sich der Bundesverband Erneuerbare
Energie e. V. (BEE) für deren Erhalt (neben dem ETS-2) sowie eine ambitionierte Anhebung
aus. Um langfristige Planungssicherheit bzw. Investitionssicherheit gewährleisten,
sollte die THG-Minderungsquote zudem bis zur Klimaneutralität im Jahr 2045 fortgeschrieben
werden.
» Der BEE unterstützt die Einführung von Kaufanreizen für Elektroautos, wie beispielsweise
die Abschreibungsmöglichkeit für E-Autos als Dienstwagen, die Wiedereinführung
eines Umweltbonus oder die Anwendung eines Bonus-Malus-Systems, das alle auf EE
basierenden Antriebstechnologien explizit mit einbezieht. Auch eine mögliche Einführung
eines Social-Leasing-Programms für E-Fahrzeuge nach französischem Vorbild
sieht der BEE positiv.
» Aus Sicht des BEE ist zudem eine steuerrechtliche Besserstellung erneuerbarer Kraftstoffe
notwendig. Durch eine Anpassung der Energiesteuerrichtlinie könnte sichergestellt
werden, dass erneuerbare Kraftstoffe nicht pauschal nach Volumen oder Energiegehalt,
sondern nach ihrem tatsächlichen Treibhausgaspotenzial besteuert werden.
» Die LKW-Mautbefreiung ist grundsätzlich ein gutes Instrument, um die Treibhausgasreduzierung
im Mobilitätsbereich zu fördern. Allerdings ist die aktuelle Ausgestaltung
mangelhaft, da LKW, die erneuerbare Kraftstoffe wie Bio-LNG, B100 oder HVO100 nutzen,
bei der CO2-Maut genauso behandelt wie Fahrzeuge, die fossile Brennstoffe verwenden.
Der BEE spricht sich daher für die Ausweitung der Mautbefreiung für LKW aus,
die nachweislich erneuerbare Kraftstoffe nutzen.
» Entsprechend der EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative
Kraftstoffe (AFIR) sollte der Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur für alle auf Erneuerbaren
Energien (EE) basierenden Antriebstechnologien vorangetrieben werden. Darüber
hinaus braucht es dringend Anreize für private Investitionen in diese Lade- und
Tankinfrastrukturen. Zudem sollte durch entsprechende Vorgaben die Transparenz über
Preise auch an privaten Ladepunkten gesteigert werden.
» Um ein Level-Playing-Field im Rahmen der Erfüllung der Vorgaben der Clean-Vehicle-
Directive herzustellen, sollten Kommunen dazu verpflichtet werden, die Infrastruktur
für alle sauberen Fahrzeugtypen bereitzustellen. Die aktuelle CO2-Flottengrenzwert-
Regulatorik wird der Vielfalt der Klimaschutzoptionen nicht gerecht. Der BEE
empfiehlt deshalb zu prüfen, inwiefern diese Regulatorik umgestaltet werden kann,
um ein Level-Playing-Field zwischen den verschiedenen auf EE basierenden Antriebstechnologien
zu ermöglichen, beispielsweise durch Nutzung des Carbon Correction
Factors (CCF).
» Das Konzept des Vehicle-to-Grid (V2G) bietet aus Sicht des BEE eine Vielzahl von Vorteilen
für das Stromsystem. Aktuell bestehen jedoch noch erhebliche Hürden, die einer
breiten Einführung von V2G und der Nutzung der damit einhergehenden Potentiale im
Weg stehen. Hier sollte dringend Abhilfe geschaffen werden.
Die Verkehrswende ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Während die CO2-Emissionen
im Strom- und Industriesektor sinken, stagnieren die Emissionen im Mobilitätsbereich seit
einigen Jahren bei rund 145 Millionen Tonnen CO2. Um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor
zu erreichen, braucht es ein Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen und Technologien.
Eine große Rolle spielt hier der sogenannte “fuel switch”, also der Umstieg von fossilen Kraftstoffen
auf Elektromobilität und erneuerbare Kraftstoffe. Auch die Verkehrsverlagerung auf
umweltschonendere Verkehrsträger sowie der Ausbau des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs
sind von großer Bedeutung. Dies ermöglicht klimaschonenden Individualverkehr und stärkt die
deutsche Automobilindustrie.
Der Ausbau der Elektromobilität ist nicht nur für den Verkehrssektor von enormer Bedeutung.
Im Rahmen der Sektorenkopplung stellen batterieelektrische Fahrzeuge auch eine zentrale
Flexibilitätsoption für das Stromsystem dar und steigern so die Kosteneffizienz der Energiewende.
Um den Ausbau der Elektromobilität zu beschleunigen, sind politische Maßnahmen der
neuen Bundesregierung notwendig.
Um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen, reicht der Ausbau der E-Mobilität
allein nicht aus. Wie der BEE in seinen Mobilitätsszenarien 2024 errechnet hat, bleibt selbst bei
Erreichen der ambitionierten Ziele für den Ausbau der E-Mobilität und einer ambitionierten
Umsetzung weiterer Klimschutzmaßnahmen wie Verkehrsverlagerung und Vermeidung eine
Deckungslücke (siehe Abbildung 1).
Abb. 1: Fossile Deckungslücke – Bedarf an zusätzlicher fossiler Energieminderung
Abbildung 1: Der BEE hat in seinen Mobilitätsszenarien 2045 untersucht, wie sich die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bis 2045 entwickeln, wenn die Annahmen für die E-Mobilität, die Verkehrsnachfrage, die Effizienz und die Verkehrsverlagerung variiert werden. In den Szenarien „TREND“ (Business-as-usual), „AMBIT“ (ambitionierte Entwicklung) und „REGIO“ (Variante des AMBIT Szenarios, das eine Regionalisierung des Verkehrs annimmt) werden die Effekte unterschiedlich hoher E-Mobilitätsanteile auf die Minderungsziele verglichen. Trotz Erreichen der Ziele für die Elektromobilität, sehr ambitionierter Effizienz- und Verkehrsverlagerungsannahmen und einer Regionalisierung der Mobilität werden selbst im ambitioniertesten Szenario REGIO die Klimaschutzziele verfehlt. Siehe: www.bee-ev.de/service/publikationen-medien/beitrag/bee-mobilitaetsszenarien-2045.
Erneuerbare Kraftstoffe können einen wichtigen Beitrag zur Schließung dieser Lücke leisten.
Der BEE plädiert daher dafür, für alle auf EE basierenden Antriebstechnologien ein Level-Playing-
Field herzustellen. Das Zusammenspiel der verschiedenen erneuerbaren Optionen macht
die Verkehrswende in allen Anwendungsbereichen zum Erfolg.
Zu den auf EE basierenden Antriebstechnologien gehören:
» Elektro-Fahrzeuge (BEV und PHEV), die Strom mit wachsendem EE-Anteil nutzen,
» Fahrzeuge, die E-Fuels nutzen (synthetische Kraftstoffe, die aus grünem Wasserstoff und erneuerbaren CO2-Quellen wie Biomasse oder Direct Air Capture (DAC)-Verfahren hergestellt wurden),
» Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) für grünen Wasserstoff, der mit EE-Strom erzeugt wurde,
» Fahrzeuge, die nachhaltige zertifizierte Biokraftstoffe nutzen, wie Biodiesel, Bioethanol, HVO, Bio-CNG oder Bio-LNG.
Im Folgenden werden die konkreten Maßnahmen dargestellt, die aus Sicht des BEE für die
Umsetzung einer effizienten Verkehrswende erforderlich sind.
Das Bundes-Imissionsschutzgesetz (BImschG) regelt in § 37a die bis zum Jahr 2030 auf 25
Prozent steigende THG-Minderungsverpflichtung. Verpflichtet sind Unternehmen, die fossile
Kraftstoffe in den Verkehr bringen. Die Höhe der THG-Minderungsverpflichtung und damit
der Beitrag zur THG-Minderung errechnet sich aus der im jeweiligen Kalenderjahr in Verkehr
gebrachten Menge fossiler Kraftstoffe und dem jeweils anzuwendenden Prozentsatz der
Minderungsverpflichtung. Für den Fall, dass betroffene Unternehmen die vorgegebene Quote
nicht erfüllen können, besteht die Möglichkeit, am THG-Quotenhandel teilzunehmen
Die THG-Quotenregelung hat sich als Instrument, das unmittelbar der THG-Minderung dient,
bewährt. Sie ist als wichtiges Klimaschutzinstrument unbedingt neben dem ETS-2 (Emissionshandelssystem
für Gebäude und Verkehr) auch über das Jahr 2030 hinaus beizubehalten. Der
BEE spricht sich deshalb für eine ambitionierte Anhebung der THG-Minderungsquote aus
(berechnet auf Basis der aktuellen Mehrfachanrechnungsmöglichkeiten). Eine nur geringfügige
Erhöhung der THG-Quote für das Jahr 2027 ist keinesfalls ausreichend, um die Überschussmengen
aus den Jahren 2024, 2025 und 2026 auszugleichen. Der BEE schlägt deshalb vor, die
für das Jahr 2028 vorgesehene THG-Quotenhöhe auf das Jahr 2027 vorzuziehen und anschließend
auf diesem Niveau aufsteigend fortzuschreiben. Um langfristige Planungssicherheit bzw.
Investitionssicherheit (Option synthetische Kraftstoffe) zu gewährleisten, sollte die THG-Minderungsquote
zudem bis zur Klimaneutralität im Jahr 2045 fortgeschrieben werden.
Hinsichtlich der Regelung zu Mindestanteilen bestimmter Kraftstoffe plädiert der BEE für eine
pragmatische Regelung: Wird die entsprechende Quotenverpflichtung in einem Kalenderjahr
überschritten, sollte sie in den Folgejahren angehoben werden – ähnlich der bestehenden
Regelung für die E-Mobilität innerhalb der THG-Minderungsquote.
Des Weiteren ist eine Verbesserung der Betrugsprävention unerlässlich. Dies erfordert strengere
Kontrollen, eine verbesserte Zertifizierung, eine Reform des Vertrauensschutzes und die
Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer.
Schließlich sieht der BEE auch in höheren Beimischungen von Biodiesel (z. B. B10 und B30)
und Bioethanol (E20) zu fossilen Kraftstoffen eine wichtige Möglichkeit, den CO2-Ausstoß im
Verkehrssektor zu senken und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Gleichzeitig eröffnen sie Chancen, die Nachfrage nach erneuerbaren Kraftstoffen zu steigern,
die Entwicklung fortschrittlicher Technologien zu fördern sowie die Rohstoffdiversifizierung
und Versorgungssicherheit zu stärken.
Die aktuelle Bundesregierung will den Anreiz zum Kauf von Elektro-Fahrzeugen stärken. Die
vom Bundestag beschlossene Abschreibungsmöglichkeit für Firmen, die E-Autos beispielsweise
als Dienstwagen kaufen wollen, ist ein starkes Signal. Weitere (steuerrechtliche) Maßnahmen,
wie die Wiedereinführung eines Umweltbonus (staatliche Kaufprämie) oder die Anwendung
eines Bonus-Malus-Systems, das alle auf EE basierenden Antriebstechnologien explizit
mit einbezieht, können zusätzliche Anreize schaffen.
Nach französischem Vorbild könnten auch in Deutschland Social-Leasing-Programme die
Verkehrswende unterstützen. Bislang sind die Kaufpreise für europäische E-Fahrzeuge noch
relativ hoch. Social-Leasing-Programme ermöglichen es, Fahrzeuge mit EE-basierten Antriebstechnologien
zu reduzierten Monatsraten zu leasen. Dies würde für weitere Teile der Gesellschaft
einen finanziellen Anreiz schaffen, von fossilen Kraftstoffen auf EE-basierte Antriebstechnologien
umzusteigen.
Der BEE spricht sich auch für die steuerrechtliche Besserstellung erneuerbarer Kraftstoffe aus.
Sichergestellt werden könnte das beispielsweise durch eine Anpassung der Energiesteuerrichtline
(2003/96/EG). Kraftstoffe sollten hierin nicht pauschal nach Volumen oder Energiegehalt
besteuert werden, sondern nach ihrem tatsächlichen Treibhausgasminderungspotenzial („CO₂-
Äquivalente“). Erneuerbare, nahezu klimaneutrale Kraftstoffe (z. B. nachhaltige Biokraftstoffe,
E-Fuels aus grünem Strom) könnten dadurch deutlich geringere Steuersätze erhalten als Diesel
oder Benzin. Damit könnten sie zu geringeren Preisen angeboten werden.
Zentral ist es hierbei, Planungs- und Investitionssicherheit für privatwirtschaftliche und
kommunale Akteure sicherzustellen. Die schnelle Einstellung des „Umweltbonus“ für den Kauf
von Elektro-Pkw 2023 hatte zu erheblichen Umsatzeinbußen geführt. Konsistenz muss bei der
Schaffung von Kaufanreizen zum Maßstab werden.
Aktuell werden LKW, die erneuerbare Kraftstoffe wie Bio-LNG, B100 oder HVO100 nutzen,
bei der CO2-Maut genauso behandelt wie Fahrzeuge, die fossile Brennstoffe verwenden. Im
Gegensatz dazu sind LKW mit Elektromotoren noch bis Ende 2025 von der Maut befreit, da sie
als „emissionsfrei“ gelten.
Nach Ansicht des BEE ist die Mautbefreiung grundsätzlich ein gutes Instrument zur Förderung
der Treibhausgasreduzierung im Mobilitätsbereich. Sie sollte deshalb verlängert und im Sinne
eines Level-Playing-Fields zwischen verschiedenen EE-basierten Antriebstechnologien umgestaltet
werden.
Konkret spricht sich der BEE für die Rückerstattung der LKW-Maut für den nachweislichen
Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe aus. Ähnlich der bereits bestehenden Energiesteuer-Rückerstattung
für Agrardiesel sollte für Logistikunternehmen eine Möglichkeit geschaffen werden,
die CO2-Komponente der Maut zurückerstattet zu bekommen, wenn sie klimaneutrale Kraftstoffe
einsetzen. Dies würde einen wichtigen Anreiz schaffen, damit mehr LKW auf diese
umweltfreundlicheren Alternativen umsteigen.
Als Grundlage für eine effiziente Verkehrswende braucht es den erheblichen Ausbau der
Lade- und Tankinfrastruktur für alle auf EE basierenden Antriebstechnologien, entsprechend
der EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR). Hier
muss die Beschleunigung des Ausbaus und der Abbau von Bürokratie im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig plädiert der BEE für die integrierte Planung von Lade- und EE-Kraftstoff-Tankinfrastruktur
gemeinsam mit dem Aus- bzw. Umbau der Strom- und Gasnetzinfrastruktur im
Rahmen der Netzentwicklungspläne (NEP).
Darüber hinaus sind Anreize für private Investitionen in Lade- und Tankinfrastrukturen für alle
auf EE-basierenden Antriebstechnologien notwendig. Im Gebäudebereich plädiert der BEE
für eine ambitionierte Reform des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG).
Zielgerichtete Vorgaben für die Vorbereitung und den Bau von privater Ladeinfrastruktur in
Mehrfamilienhäusern sollten hier Eingang finden, ebenso wie der Abbau von Hürden bei der
Installation von Wallboxen. Die Regelungen sollten auch für gewerbliche Immobilien und Bürogebäude
gelten.
Zudem sollte die Transparenz über Preise an Ladesäulen weiter gesteigert werden, indem die
Vorgaben zur einheitlichen Preisdarstellung an öffentlichen Ladepunkten konsequent auch
für Privathaushalte und kleinere Betreiber eingeführt werden. Dadurch profitieren alle Nutzerinnen
und Nutzer von klar erkennbaren, vergleichbaren Informationen zu den Ladekosten,
ähnlich wie sie es heute schon von öffentlichen Tankstellen gewohnt sind
Die Clean-Vehicle-Directive bzw. ihre deutsche Umsetzung im Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
schreibt Kommunen bei Neuanschaffungen einen Mindestanteil „sauberer Fahrzeuge“
vor. Dazu zählen neben Fahrzeugen mit erneuerbaren Kraftstoffen auch E-Fahrzeuge.
Vom Anteil „sauberer Fahrzeuge“ wiederum soll ein Mindestanteil aus E-Fahrzeugen bestehen
(sogenannte „emissionsfreie Fahrzeuge“). Da Kommunen mittelfristig keine mehrfachen Infrastrukturen
für die Betankung ihrer jeweiligen Flotten vorhalten, bedeutet der Mindestanteil an
E-Fahrzeugen de facto einen Ausschluss anderer „sauberer Fahrzeuge“.
Um eine Diskriminierung dieser anderen sauberen Fahrzeuge zu verhindern und ein Level-
Playing-Field herzustellen, muss sichergestellt werden, dass Kommunen auch die entsprechende
Infrastruktur bereitstellen.
Die EU-Kommission verpflichtet die Automobilhersteller mit CO2-Flottengrenzwerten zum
Verkauf von Fahrzeugen mit Antriebstechnologien, die weniger oder keine CO2-Emissionen
ausstoßen. Berechnungsgrundlage für diese Grenzwerte ist der sogenannte Tank-to-Wheel-
Ansatz, bei dem fossile und erneuerbare Kraftstoffe de facto gleichbehandelt werden.
Angesichts der vielen Möglichkeiten, durch den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe in konventionellen
Verbrennungsmotoren Treibhausgase einzusparen bzw. auszugleichen, wird eine solche
Regulatorik der Vielfalt der Klimaschutzoptionen jedoch nicht gerecht. Der BEE empfiehlt
deshalb, zu prüfen, inwiefern die Regulatorik der CO2-Flottengrenzwerte für die Automobilhersteller
und deren Anwender umgestaltet werden kann, um ein Level-Playing-Field zwischen
den verschiedenen EE-basierten Antriebstechnologien zu ermöglichen.
Eine Möglichkeit zur Anrechnung von erneuerbaren Kraftstoffen ist der Carbon Correction
Factor (CCF). Dieser berücksichtigt den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe im EU-Kraftstoffmix und
reduziert dadurch den Wert der direkten CO2-Emissionen eines Fahrzeugs um die entsprechenden
THG-Einsparungen. Die dafür notwendigen Daten können über das SHARES-Tool der
Europäischen Umweltagentur erhoben werden. Dieses erfasst die Mengen an Erneuerbarer
Energie in allen Mitgliedstaaten, einschließlich aller Arten von erneuerbaren Kraftstoffen, die
Lieferanten zur Erfüllung ihrer RED-Verpflichtungen bereitstellen müssen.
Das Zusammenspiel aller Erneuerbaren Antriebsenergien ermöglicht es, die Bedürfnisse von
Anwendern und Markt gezielt und kosteneffizient abzudecken.
Vehicle-to-Grid (V2G) basiert auf der Idee des bidirektionalen Ladens, bei dem Strom nicht
nur in die Batterie eines E-Fahrzeugs geladen, sondern auch wieder aus dem Fahrzeug ins
Netz abgegeben werden kann. Dieses Konzept bietet zahlreiche Vorteile für das Stromsystem,
insbesondere im Hinblick auf die Integration erneuerbarer Energien, die Flexibilisierung der
Stromnachfrage und die Stabilisierung der Stromnetze.
In Deutschland bestehen derzeit jedoch noch erhebliche Hürden, die einer breiten Einführung
von V2G und damit der Nutzung der hiermit einhergehenden Potentiale im Weg stehen. So
bedarf es einer klaren rechtlichen Einordnung von E-Fahrzeugbatterien als Energiespeicher
sowie einem erleichterten Zugang zu den Energiemärkten. Ebenso ist eine Reform der Abgaben-
und Umlagesystematik dringend erforderlich, um eine doppelte Kostenbelastung durch
die unabhängige Besteuerung von Strombezug und -einspeisung zu vermeiden. Zu guter Letzt
spielen auch wirtschaftliche Anreize eine wichtige Rolle. Damit Fahrzeughalter bereit sind, ihre
Batterie für Netzdienste bereitzustellen, muss dies finanziell attraktiv sein. Hierfür sind neue
Tarifmodelle erforderliche, etwa dynamische Strompreise, die auf Tages- oder Stundenbasis
schwanken und so Anreize für netzdienliches Laden und Entladen setzen.