Aufgrund der Aufgaben der immer sichtbarer werdenden Klimakrise muss der Rechtsrahmen für Erneuerbare Energien überarbeitet werden, insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die derzeitig zu niedrigen Ausbauzahlen Erneuerbarer Energien sind ungeeignet, um die Herausforderung der Klimawandelfolgenanpassung rechtzeitig zu bewältigen. Auch das Klimaschutzpaket stellt dies nicht sicher. Unter den heutigen Bedingungen können nicht einmal die nach Ansicht des BEE zu niedrigen Ausbauziele des Klimaschutzpakets erreicht werden. Fest steht jedoch: Je länger gewartet wird, desto schwieriger und desto teurer wird die Umstellung unserer Energiesysteme auf Erneuerbare Energien.
Verantwortungsvolle Politik ist daher, sich ehrlich zu machen und den Ausbau von Erneuerbaren Energien zu beflügeln, anstatt ihn begründet durch eine der Energiebranche und Gesellschaft aufgezwungenen Akzeptanzdebatte weiterhin auf niedrigem Niveau zu halten. Es ist schlicht unzutreffend, dass der Ausbau von Erneuerbaren Energien in der Gesellschaft in Frage gestellt wird.
Den Ausbau weiter gering zu halten oder zu bremsen ist verfehltes Management. Günstige Erneuerbare Energie ist ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft und ein Garant für die Akzeptanz des Systemumbaus in der Gesellschaft.
Ausbaubeschränkungen führen zu höheren Kosten und zu einer Ökostromlücke. Diese Lücke nicht entstehen zu lassen und dabei sichtbare Vorteile für Wirtschaft und Gesellschaft zu generieren ist hingegen gutes Management.
Aus dieser Verantwortung ergeben sich Pflichtaufgaben. Diese sind als Sofortprogramm umzusetzen, um den erheblichen Ausbaueinbruch bei der Windenergie an Land zu adressieren, um einen vergleichbaren Markteinbruch beim Ausbau der Solardächer zu vermeiden und die für das Energiesystem der Zukunft wichtige Rolle der Biomasse zu sichern.
Die Ergebnisse des Windgipfels vom September 2019 und der Arbeitsplan von Herrn Altmaier vom 7. Oktober 2019 sollen schnell umgesetzt werden. Die Einführung einer bundesweit gültigen Abstandsregel stellt jedoch einen vermeidbaren Fehler dar und sollte nicht umgesetzt werden. Pauschale Abstandsregelungen fördern nicht die Akzeptanz. Hingegen kann stärkere Beteiligung von Standortkommunen und Bürgern Akzeptanz langfristig sichern. Vorschläge hierfür liegen vor (t1p.de/ovuv, sowie t1p.de/8g77). Damit die Energiewende gelingt, muss die Windenergie auch künftig ihre Rolle in Norddeutschland erfüllen. Dafür ist die Streichung des Netzausbaugebiets unerlässlich.
Die Abschaffung des 52 GW – Deckels ist überfällig und unverzüglich gesetzgeberisch in einem Eilverfahren noch vor einer großen EEG-Novelle umzusetzen. Andernfalls entsteht eine monatelange Förderlücke mit gravierenden Schäden für die Energiewende und Solarbranche. Die PV-Ausbaukorridore und -Auktionsvolumen sind umgehend derart anzuheben, dass bis Ende der 20er Jahre mindestens 146 Gigawatt Photovoltaik in Deutschland installiert werden. Der Degressionsmechanismus im EEG (atmender Deckel) muss entsprechend zielgerichtet angepasst werden. Die Flächenkulisse für Standorte von PV-Freiflächenanlagen ist deutlich zu erweitern. Zudem muss zügig eine Anschlussregelung für Ü20-Anlagen mit der Zielsetzung beschlossen werden, dass diese mindestens 10 weitere Jahre kostendeckend und barrierearm als Volleinspeiser und Eigenverbraucher weiter betrieben werden können. Die EEG-Umlage für PV-Eigenverbrauch und für solare Mieterstrommodelle muss als große Marktbarriere für die Photovoltaik abgeschafft werden. Vorschläge hierfür liegen vor (t1p.de/am95).
Die Einführung eines Stabilisierungspfades für die Nutzung von Biomasse im Stromsektor ist empfehlenswert und wurde im Klimaschutzprogramm 2030 von der Bundesregierung beschlossen. Durch Weiterentwicklung des Ausschreibungsverfahrens und durch eine Verbesserung der Flexibilitätsprämie kann die Rolle der Partnertechnologie von Wind- und Photovoltaik zukunftssicher definiert werden. Die sichert eine flexible Fahrweise von Biogasanlagen, einen Ausbau der Wärmebereitstellung sowie eine Maximierung der Treibhausgaseinsparung durch Effizienzsteigerung und Substratänderungen. Vorschläge hierfür liegen vor (t1p.de/rlw5).
Die Erhöhung des Ausbauziels für Offshore-Windenergie auf mindestens 20 GW bis 2030 sollte schnell umgesetzt werden. Eine langfristige Ausbauplanung bis 2035 (30 bis 35 GW) und auch für das Jahr 2050 sollte zeitnah erfolgen. Als Sofortmaßnahme ist die Vergabe von freien Netzkapazitäten bis zu 2 GW notwendig, um Folgen einer sich aktuell einstellenden Ausbaulücke abzufedern. Vorschläge hierfür liegen vor (t1p.de/qqjh, sowie t1p.de/8fra).
Das naturverträgliche Ausbaupotenzial der Wasserkraft und der Geothermie in Deutschland wird aktuell nicht gehoben. Da diese Anlagen sehr lange in Betrieb sind, erachten wir eine den Zubau sichernde Unterstützung über das EEG als angemessen. Für die Wasserkraft sollte eine neue Vergütungsklasse für Anlagen größer 150 kW mit 19,5 ct/kWh eingeführt und die Degression abgeschafft werden. Die Tiefen Geothermie bietet eine hervorragende Möglichkeit Strom- und Wärmeproduktion zu koppeln. Eine 5-prozentige Degression ab 2021 entzöge der Tiefen Geothermie die verlässliche Entwicklungsgrundlage. Vorschläge hierfür liegen vor (t1p.de/1hgy, sowie t1p.de/lwcf).
Darüber hinaus ist es ebenfalls verantwortungsvoll, sich die nötige politische Agilität und Handlungshoheit über die Ausgestaltung des Rechtsrahmens für Erneuerbare Energien weiterhin zu erhalten. Nach Ansicht des BEE ist das EEG keine Beihilfe. Dies soll auch so bleiben. Bei der Umsetzung von Maßnahmen im EEG diesen Aspekt besonderes zu berücksichtigen, zeugt von gutem Management.
Neben einer Reform des EEG sollten die Rahmenbedingungen außerhalb des EEG verbessert werden, damit EEG-Anlagen Zusatzerlöse generieren und so ihren Vergütungsbedarf senken können. Dies gilt insbesondere für die Festlegung ambitionierter CO2-Preise für fossile Brennstoffe.
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