„Viele Maßnahmen im Solarpaket werden die Energiewende weiter voranbringen“, so Peter. Die Flächenkulisse für die Errichtung von Solarparks soll erweitert werden und besondere Anlagen, wie zum Beispiel Agri-PV-Anlagen, erhalten ein eigenes Auktionssegment. Auch vereinfachte Netzanschlussregeln und die Stärkung des Mieterstroms durch die gemeinsame Gebäudeversorgung und Steckersolaranlagen seien zu begrüßen. Zudem profitieren Solar- und Windenergieanlagen vom neuen Wegenutzungsrecht zur Verlegung von Leitungen. Diese Regelung sollte nach Ansicht des BEE auf Speicher und Elektrolyseure erweitert werden.
Auch für die Photovoltaik seien weitere Anpassungen am Gesetzespaket vorzunehmen. Sie betreffen insbesondere den Ausgleich von zuletzt stark gestiegenen Kapitalkosten bei der Förderung neuer Solarstromanlagen auf Gewerbedächern. Mittels zeitlich und mengenlimitierter Resilienz-Boni und -Auktionen sollten zudem Wettbewerbsnachteile während des Aufbaus und der Skalierung solarer Giga-Fabriken in Europa gegenüber Wettbewerbern im Ausland ausgeglichen werden (vgl. Pressemitteilung sowie Stellungnahme des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V.).
Im Bereich der Windenergie sei außerdem die Realisierungsfrist für Projekte zu verlängern. „Berücksichtigt werden müssen die langen Lieferzeiten für Netztechnik, die erst nach dem Zuschlag in der Ausschreibung und einer gesicherten Finanzierung bestellt werden kann. Daher muss die Realisierungsfrist statt der vorgeschlagenen drei Monate auf 12 Monate verlängert werden”, so Peter weiter. Der Bundesverband Windenergie e.V. hatte hierzu eine Stellungnahme verfasst.
„Insgesamt braucht es den weiteren Abbau von regulatorischen Hürden und Hemmnissen für alle Erneuerbaren Energien, Speicher und Sektorenkopplung in den anstehenden Novellierungen von Fachgesetzen, um der Vorgabe Rechnung zu tragen, dass der Erneuerbaren Ausbau im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Hier sind jetzt gerade auch die Bundesländer für die Umsetzung gefragt”, so Peter abschließend.
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