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Rohr mit Wasserstoff auf einer grünen Wiese und vor blauem Himmel
Pressemitteilung

Stellungnahme: Dekarbonisierung beschleunigen, Gasinfrastruktur anpassen

13. April 2022

BEE Stellungnahme zum Legislativpaket Wasserstoff und Gasmarktdekarbonisierung der EU-Kommission

Das Legislativpaket zu Wasserstoff und Gasmarktdekarbonisierung stellt den zweiten Teil des Fit for 55-Plans der EU-Kommission dar. Es umreißt die Maßnahmen, mittels derer der Gasmarkt an die Ziele des Green Deals angepasst werden soll. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat in einer Stellungnahme dargelegt, dass das Ziel, damit den europäischen Gasmarkt grundlegend zu reformieren und auf die europäischen Klima- und Energieziele auszurichten, nicht erreicht wird, sondern über einige gute Ansätze nicht hinaus geht.

„Das uns zur Stellungnahme vorgelegte Legislativpaket unterscheidet in der Anreizsetzung nicht ausreichend zwischen erneuerbaren und so genannten kohlenstoffarmen Gasen. Dies geht deutlich zulasten des Ausbaus erneuerbarer Gasanteile und verfestigt demgegenüber fossile Strukturen. Die Bemühungen zur Unabhängigkeit von fossilen Gasimporten werden dadurch konterkariert. Um Investitionen in die richtige Richtung zu lenken, sollten Erneuerbare Gase deshalb gegenüber kohlenstoffarmen Gasen klar bessergestellt werden“, kommentiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des BEE.

Der BEE begrüßt grundsätzlich die in dem Legislativpaket enthaltene Festlegung eines finalen Enddatums für die Nutzung von Erdgas. Dieses ist in der aktuellen Fassung mit dem Jahr 2049 viel zu spät angesetzt. Das Enddatum sollte nicht nur deutlich vorverlegt, sondern zusätzlich mit klaren Zwischenzielen flankiert werden. Somit könnte der Übergang erleichtert und Investitionssicherheit gewährleistet werden, so die Einschätzung des Verbandes. Der BEE plädiert daher dafür, konkrete Zwischenziele in die geplante Gasmarktverordnung aufzunehmen.

„Entsprechend den veränderten Bedürfnissen muss auch die europäische Gasinfrastruktur dringend angepasst und auf 100% erneuerbare Gase ausgerichtet werden. Dabei muss oberste Maßgabe sein, ob geplante Infrastrukturmaßnahmen dem Transport sowie der dezentralen Einspeisung und Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff und anderen erneuerbaren Gasen Vorschub leisten“, so Peter weiter. Entscheidend sei dabei, dass Dritte bereits ab 2026 und damit vier Jahre eher als derzeit geplant geregelten Zugang zu den Wasserstoffnetzen erhalten und diesen nicht erst mit den Netzbetreibern verhandeln müssen.

„Angesichts der aktuellen geopolitischen Situation ist zu erwarten, dass mehr Wasserstoffnetze deutlich früher als ursprünglich geplant zur Verfügung stehen müssen. Eine gezielte Beschleunigung des Ausbaus bei gleichzeitiger Schaffung des notwendigen internationalen Regulierungsrahmens muss daher Priorität haben“, so Peter abschließend.

 

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