Berlin, 10.10.2024: Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) veranstaltet gemeinsam mit dem Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) bereits zum sechsten Mal das Fachseminar zur „Nachhaltigkeit der Holzenergie“. In einer Reihe von Vorträgen mit anschließenden Frage-, Antwort- und Diskussionsmöglichkeiten geht es am Donnerstag, den 5. Dezember, um aktuelle Herausforderungen, die schon jetzt und in naher Zukunft unsere Branche beschäftigen. Die Veranstaltung findet im bewährten Onlineformat statt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.
Hintergrund:
Nicht erst seit diesem Jahr steht die Holzenergie vor einer Vielzahl rechtlicher und regulatorischer Anforderungen sowie Umsetzungspflichten. Insbesondere das Thema Nachhaltigkeit steht im Fokus der Gesetzgebung und allgemeinen Öffentlichkeit. Das nächste Fachseminar möchte einen Überblick geben, mit welchen Neuerungen in naher Zukunft bei den Nachhaltigkeitsanforderungen zu rechnen ist. Es gilt: Früh informiert zu sein, ist essenziell. Das Fachseminar wird die folgenden Themen behandeln:
- Der zentrale Baustein der Nachhaltigkeitsanforderungen, die im November 2023 verabschiedete RED III, ist von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland geschieht dies durch die Anpassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Inwieweit die Bundesregierung von Ausnahmeregelungen Gebrauch macht, ist insbesondere für die Treibhausgas-Minderungspflicht von Bestandsanlagen entscheidend.
- Das Carbon Removal Certification Framework (CRCF) der EU hat das Ziel, die Messung, Berichterstattung und Überprüfung von CO2-Entnahme zu standardisieren und einen freiwilligen Rahmen für ein Zertifizierungsschema zu schaffen. Zu den CO2-Entnahmetechnologien zählt auch Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung (BECCS).
- Die aktuell laufende Überarbeitung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) überführt das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) in den neuen EU-ETS 2. Eine gleichzeitige Anpassung des BEHG gibt der Bundesregierung die Option einer Pflichtenfreistellung für Holzheizkraftwerke unter 20 MW FWL, die als Abfallanlage genehmigt sind. Dabei werden die Weichen gestellt, ob und inwiefern diese Anlagen zukünftig einem Emissionshandelssystem unterliegen.
- Das nationale Emissionshandelssystem sieht vor, dass betroffene Betreiber von Holzenergieanlagen bis zum 31.07.2025 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) erstmals einen verifizierten Emissionsbericht für das Berichtsjahr 2024 einreichen müssen. Dabei haben Anlagenbetreiber umfangreiche Umsetzungsanforderungen zu beachten.
- Einen Nachweis über die Minderung von Treibhausgasemissionen (THG) – bislang nur Erfordernis für Neuanlagen – müssen mit der RED III künftig auch bestimmte Bestandsanlagen erbringen. Da bisher nur wenige Standardwerte vorliegen, ist das Wissen über die Berechnungsmethode der THG-Einsparung von zentraler Bedeutung.
Weitere Informationen: https://www.bioenergie.de/veranstaltungen/fachseminare/Digitales-Fachseminar-BBE-DeSH
Datum: 5. Dezember 2024 // 9:00 - 15:30 Uhr