Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Mitglied im BEE zu werden. Eine enge Vernetzung lohnt sich besonders, da Sie durch den Austausch mit unseren Fach- und Landesverbänden die Energiewende aktiv mitgestalten und an den verschiedenen Gremien und Lenkungsausschüssen des BEE teilnehmen können.
Wie Sie durch Ihre Mitgliedschaft in unserem Netzwerk profitieren, erläutern wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns!
Im BEE können sowohl Vereine, Verbände und Stiftungen, als auch Unternehmen und Privatpersonen werden, sofern sie die Zwecke und Aufgaben des BEE gemäß Satzung anerkennen und aktiv unterstützen.
Die Satzung des BEE sieht folgende Arten der Mitgliedschaft vor:
Korporative Mitglieder im Sinne dieser Satzung sind Vereine und Verbände als Rechtssubjekte mit eigener Rechtspersönlichkeit, die als eingetragener Verein, rechtsfähige Stiftung oder in einer vergleichbaren Rechtsform organisiert sind.
Korporative Mitglieder erhalten Stimmrecht und können aktiv in den Arbeitsgruppen des BEE mitarbeiten und ihre Positionen einbringen.
Die Mitgliedsunternehmen jener korporativen BEE-Mitglieder erhalten ebenfalls mittelbare Mitgliedschaft im BEE.
Als ordentliche Mitglieder werden gemäß der BEE-Satzung spartenübergreifend tätige Unternehmen aus ausgewählten Branchen bezeichnet. Dazu zählen z. B. Energieversorgungsunternehmen, Versicherungen, Banken, Anwaltskanzleien und Berater.
Ebenso wie korporative Mitglieder erhalten auch Unternehmen, die als ordentliche Mitglieder Teil des BEE sind, Stimmrecht. Auch sie können aktiv in den Arbeitsgruppen des BEE mitarbeiten und ihre Positionen einbringen.
Fördermitglieder können laut Satzung Einzelpersonen, Unternehmen und sonstige Organisationen werden, die Zweck und Aufgaben des BEE anerkennen und unterstützen.
Fördermitglieder können in Ämter des BEE gewählt werden. Allerdings haben sie kein Stimmrecht, sowie kein Rede-, Antrags- und aktives Wahlrecht.