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Monteur steht mit ausgebreiteten Armen auf der Gondel einer Windenergieanlage
Pressemitteilung

BEE-Statement zur heute im Kabinett verabschiedeten Innovationsausschreibungsverordnung

16. Oktober 2019

„Die neue Verordnung für Innovationsausschreibungen, die heute vom Kabinett beschlossen wurde, beinhaltet einige Verbesserungen gegenüber dem Entwurf vom Juni 2019. Noch in diesem Jahr sollen erste Innovationsausschreibungen stattfinden, wobei die Bundesnetzagentur den Gebotstermin bestimmt.

Aus Sicht des BEE ist vor allem die Förderung von Anlagenkombinationen aus fluktuierenden und steuerbaren Erneuerbare-Energien-Quellen oder auch Speichern ein echter Pluspunkt. Voraussetzung ist dabei, dass mindestens Wind Onshore oder Photovoltaik dabei ist. Somit wird die Einspeisung aus Erneuerbaren Energien über die Innovationsausschreibung und gleichzeitig die Stabilisierung des Stromnetzes unterstützt. Anlagenkombinationen sollen ab 2020 an Ausschreibungen teilnehmen dürfen, im Jahr 2021 sind ausschließlich Anlagenkombinationen zulässig.

Auch an die Erbringung von Systemdienstleistungen wurde gedacht. So müssen Anlagenkombinationen mindestens 25 Prozent ihrer installierten Leistung als positive Sekundärregelleistung erbringen können, ohne dass sich deren Zahlungsanspruch verringert.

Fixe Marktprämiengebote hingegen sieht der BEE weiterhin kritisch. Besonders für die Erneuerbare-Energien-Anlagen in der 2019er-Ausschreibungsrunde dürfte dies zu unnötigen Kosten im EEG führen, verglichen mit Anlagen mit gleitender Marktprämie. Sie reduziert sich in dem Umfang, in dem sich Marktwerte für Erneuerbare Energien erhöhen, etwa in Folge einer effektiven CO2-Bepreisung.

Damit Innovationsausschreibungen nicht ins Leere laufen, müssten die im Arbeitsplan Windenergie an Land des Bundeswirtschaftsministeriums genannten Maßnahmen zur Aufhebung der Genehmigungsblockade deutlich vorgezogen werden. Es braucht Projekte, die sich beteiligen können, damit Innovationsausschreibungen erfolgreich sind.

Zudem ist der Ausbaupfad für 65 Prozent Erneuerbare Energien im Stromsektor endlich zu skizzieren, um Planungen wieder in Gang zu setzen. Pauschale Windabstandsregelungen wirken hier kontraproduktiv, aber auch der PV-Deckel, dessen Beseitigung bereits Teil des Klimapakets ist. Hierfür muss auch bald die gesetzliche Grundlage geschaffen werden."

 

Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab. Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteur:innen der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft.

Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität.

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