Die Mindesterzeugung lag in den betrachteten Situationen bei mindestens vier bis acht Gigawatt und machte damit laut BNetzA den kleineren Teil der gesamten preisunelastischen Erzeugungsleistung aus. Der konventionelle Erzeugungssockel lag bei 14 bis 19 Gigawatt. Insgesamt lag die preisunelastische Erzeugungsleistung bei 18 bis 26 Gigawatt. Die Vorhaltung negativer Regelleistung durch konventionelle Kraftwerke hatte dabei einen bedeutenden Anteil an der Mindesterzeugung. Dieser Anteil könnte sich verringern, wenn mehr Erneuerbare-Energien-Anlagen am Regelenergiemarkt teilnehmen dürfen.
Auch fossil betriebene KWK-Anlagen tragen wesentlich zum starren und technisch nicht notwenigen Erzeugungssockel bei. Diese können zusätzlich zu den Wärmeerlösen teilweise gleich mehrere Förderungen einnehmen, was dazu führt, dass sie nicht ausreichend auf Marktpreise reagieren. Dazu zählen Eigenverbrauchsprivilegien und teilweise vermiedene Netzentgelte.
„Nicht nur Großkraftwerke, sondern auch die fossil-betriebene Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) muss deutlich an Flexibilität gewinnen, damit der überflüssige konventionelle Erzeugungssockel abgebaut werden kann. Fossil-betriebene KWK-Anlagen müssen auch tatsächlich flexibel betrieben werden, was heute nicht der Fall ist.“ Bei der Ausgestaltung der neuen Regeln zum Redispatch müsse daher darauf geachtet werden, dass der Einspeisevorrang von Erneuerbaren Energien vor allen fossilen Optionen durchgesetzt wird, bekräftigt Peter. Zurecht verweist die Bundesnetzagentur darauf, dass die Erneuerbaren Energien in Zukunft immer mehr Systemdienstleistungen übernehmen werden und dies auch können.
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