Die Bundesregierung hat mit dem Diskussionsentwurf zur Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetischen Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35 Einkommenssteuergesetz) die steuerliche Förderung weiter konkretisiert. „Der Gesetzgeber macht mit dem Diskussionsentwurf deutlich, dass ausschließlich fossil befeuerte Heizsystemen der Vergangenheit angehören“, so Peter. Dies sei eine gute Nachricht für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Gebäudesektor und ein erster Schritt zur Umsetzung der Klimaziele im Gebäudesektor.
„Aus Sicht des BEE sei es nun absolut notwendig, möglichst hohe und vor allem verbindliche Anforderungen an die vorgesehene „renewable ready“-Vorgabe zu stellen, die bei der Förderung der fossilen Gasbrennwerttechnologie gilt. „Ohne die tatsächliche Umstellung der Heizsysteme auf Erneuerbare Energie wird ein klimaneutraler Gebäudesektor nicht realisiert werden können. Die erneuerbaren Optionen im Wärmebereich stehen längst bereit, um für jeden Anwendungsfall eine passende Lösung zu bieten“, so Peter. In seiner Stellungnahme zum erwähnten Diskussionsentwurf weist der BEE daraufhin, dass der steuerliche Fördersatz von 20 Prozent möglicherweise nicht ausreicht, um spürbare Investitionsimpulse für Erneuerbare Energien zu setzen.“
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