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Weiße Wärmepumpe mit Rohren im Keller eines Gebäudes
Pressemitteilung

Energetische Gebäudesanierung: Weg in Richtung Erneuerbare Energien eingeschlagen

7. November 2019

„Die Bundesregierung erwartet durch die Einführung der steuerlichen Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung große CO2-Einsparungen im Wärmebereich. Daher ist es besonders wichtig, dass diese zielführend und wirksam auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien ausgerichtet wird“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter anlässlich der morgigen Befassung des Bundesrates mit steuerlichen Aspekten zum Klimaschutz. „Zwar bestehen noch Optimierungsmöglichkeiten in der geplanten Ausgestaltung, doch der grundsätzliche Ausschluss von ausschließlich fossil befeuerten Heizsystemen ist ein Schritt in die richtige Richtung.“

Die Bundesregierung hat mit dem Diskussionsentwurf zur Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetischen Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35 Einkommenssteuergesetz) die steuerliche Förderung weiter konkretisiert. „Der Gesetzgeber macht mit dem Diskussionsentwurf deutlich, dass ausschließlich fossil befeuerte Heizsystemen der Vergangenheit angehören“, so Peter. Dies sei eine gute Nachricht für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Gebäudesektor und ein erster Schritt zur Umsetzung der Klimaziele im Gebäudesektor.

„Aus Sicht des BEE sei es nun absolut notwendig, möglichst hohe und vor allem verbindliche Anforderungen an die vorgesehene „renewable ready“-Vorgabe zu stellen, die bei der Förderung der fossilen Gasbrennwerttechnologie gilt. „Ohne die tatsächliche Umstellung der Heizsysteme auf Erneuerbare Energie wird ein klimaneutraler Gebäudesektor nicht realisiert werden können. Die erneuerbaren Optionen im Wärmebereich stehen längst bereit, um für jeden Anwendungsfall eine passende Lösung zu bieten“, so Peter. In seiner Stellungnahme zum erwähnten Diskussionsentwurf weist der BEE daraufhin, dass der steuerliche Fördersatz von 20 Prozent möglicherweise nicht ausreicht, um spürbare Investitionsimpulse für Erneuerbare Energien zu setzen.“

Download: BEE-Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c Einkommenssteuergesetz)

 

Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab. Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteur:innen der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft.

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