„Endlich wurde bei der Bioenergie die Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge im EEG ausgesetzt und der Güllebonus flexibilisiert“, so Peter. „Wenn jetzt noch die Hemmnisse im Baugesetzbuch abgebaut werden, um zusätzliches Biogas auf den Markt zu bringen, ist die Sache rund.” Bioenergie sei eine zentrale Säule für den flexibel steuerbaren Ausgleich der volatil produzierenden Wind- und Solaranlagen. „Flexibilität ist der Garant für das Stromsystem der Zukunft”, so Peter. Das Hauptstadtbüro Bioenergie hat den Beschluss in einer Pressemitteilung kommentiert.
Auch bei der Windenergie haben sich Verbesserungen ergeben: „In den nächsten drei Jahren können durch Repowering 45.000 MW Leistung ans Netz gebracht werden. Hier hilft es, dass eine leichtere Änderung des Anlagentyps ermöglicht wird.“ Darüber können Betreiber im Falle einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage von einzelnen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen abweichen. „Jede Kilowattstunde erneuerbaren Stroms sichert die Energieversorgung, deshalb sind Ausnahmen sinnvoll. Bei der Windenergie muss aber noch mehr passieren, um schneller zu genehmigen und Flächen bereitzustellen“, so Peter.
Zusätzliche Potenziale will die Bundesregierung auch mittels einer Krisensonderausschreibung bei der Solarenergie heben. Ohne Nachbesserungen bei den Auktionsbedingungen und eine Ergänzung durch weitere Maßnahmen werde sich der gewünschte Solarbooster-Effekt nicht einstellen. Vielmehr drohe eine Unterzeichnung künftiger Ausschreibungen. Der Bundesländervorbehalt für die Sonnenstromernte in benachteiligten Gebieten müsse fallen und die Investitionsbedingungen zum Beispiel von Landwirten in die Photovoltaik verbessert werden. Auch seien weitere Anpassungen im Bau- und Steuerrecht vonnöten, um die Solarenergieproduktion in Deutschland im Strom- und Wärmesektor schnell zu erhöhen und die jüngst heraufgesteckten Ausbauziele auch zu erreichen. Der BSW hatte seine Anforderungen in einer Pressemitteilung verkündet.
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