Für Klimaschutz und einen funktionierenden Wettbewerb brauche es einen wirksamen Preis für CO2. Der BEE, aber auch andere, hätten dafür verfassungskonforme Vorschläge rechtssicher in Form einer CO2-Steuer gemacht. Davon abweichende Vorschläge liefen Gefahr, als Sonderabgabe bewertet und vom Verfassungsgericht verworfen zu werden. „Es ist niemanden geholfen, wenn die CO2-Bepreisung das gleiche Schicksal erleidet, wie etwa der Kohlepfennig, die Brennelementesteuer oder die Maut.
Dr. Peter: Die CO2-Bepreisung muss noch 2020 starten und in klar definierten Schritten zu einem ehrlichen und wirksamen Preis für fossile Energieträger führen“ so Peter. Ein CO2-Preis sei im Wärmesektor sehr notwendig. Im Verkehrsbereich brauche es eine Erhöhung der Treibhausgasminderungsquote. Eine Vermischung des Wärme- und Verkehrssektors sei nicht sinnvoll, da dann der Sektor mit den höheren CO2-Vermeidungskosten den Preis für beide Sektoren vorgebe, zumal ein Höchstpreis auf verfassungsrechtliche Bedenken stoße.
Zwingend notwendig sei auch eine angemessenere CO2-Bepreisung im Stromsektor. Augenblicklich liegt der CO2-Preis hier gerade bei 26 Euro. Dies seien weniger als 15% der Kosten für CO2, die das UBA mit 180 Euro / Tonne angebe. Diese CO2-Kosten-Subventionierung stellten für die Erneuerbaren Energien eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung dar; hiervon seien vor allem Erneuerbare-Energie-Anlagen negativ betroffen, die nicht über das EEG vergütet werden, also vor allem Anlagen, die aus der EEG-Vergütung fielen sowie PPA-Anlagen.
Der BEE halte daher eine CO2-Steuer oder einen angemessenen Mindestpreis im ETS-Sektor für erforderlich. Bis zu dessen Einführung solle zum Ausgleich der Wettbewerbsverzerrung Strom aus Erneuerbare-Energie-Anlagen von der Stromsteuer befreit werden.
Der BEE habe auch Vorschläge vorgelegt, wie Stromkosten reduziert werden könnten, ohne dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Beihilfecharakter bekomme. Eine Kofinanzierung des EEG-Kontos scheide damit aus, da damit das EEG automatisch zur Beihilfe würde.
Der BEE verweist zudem darauf, dass die CO2-Einnahmen an Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden müssten. Dies dürfe aber die CO2-Bepreisung nicht unterlaufen. Vor allem die Union müsse sich hier ehrlich machen. Die Parteivorsitzenden Markus Söder und Annegret Kramp-Karrenbauer und die Unionsfraktion sollten dies zeitnah klären.
Im Gebäudebereich warnt der BEE davor, über eigentlich sinnvolle Ansätze, wie eine steuerliche Förderung der Effizienz, durch die Hintertür Heizungstechnologien mit fossilen Energieträgern zu subventionieren. „Eine Förderung von Öl- und Gasheizungen ist höchst kontraproduktiv für den Klimaschutz“, mahnt Dr. Peter.
Weiterführende Informationen
- BEE-Konzeptpapier zur CO2-Bepreisung
- Erfolgreicher Klimaschutz mit Erneuerbaren Energien
Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab. Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteur:innen der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft.
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