Der BEE sieht einen CO2-Mindestpreis im Emissionshandel in Höhe von 60 Euro je Tonne als notwendig an. Solange dieser Preis nicht erreicht wird, sollte auch im Stromsektor eine nationale CO2-Bepreisung greifen. Der BEE-Vorschlag für die nationale Komponente im Stromsektor sieht 20 Euro je Tonne CO2 als Steuer vor, einzuführen ab 2020. Im Klimaschutzprogramm 2030 fehlt die wichtige Komponente der CO2-Bepreisung im Stromsektor. Hier gilt es nachzuarbeiten, um glaubwürdig zu bleiben.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze verweist darauf, dass mittlerweile mehr als 28 Staaten und Regionen ein Emissionshandelssystem eingeführt und 29 weitere Staaten, vor allem auf nationaler Ebene, eine CO2-Abgabe haben. Die CO2-Bepreisung ist – sofern richtig angelegt – ein effektives Instrument für Klimaschutz. Eine sozialverträgliche Ausgestaltung, wie sie der BEE seit Jahren fordert, ist dabei von besonderer Bedeutung.
Deshalb muss auch das heute vom Kabinett beschlossene Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (BEHG) für den Wärme- und Verkehrssektor nachgebessert werden, denn neben der grundsätzlichen Prüfung auf Verfassungskonformität des Instruments wird der nationale Emissionshandel im vorgesehenen Rahmen keine Lenkungswirkung entfalten. Auch fehlt im Gesetzentwurf eine eindeutige Klarstellung, dass die Emissionen von festen, flüssigen und gasförmigen biogenen Brenn-, Kraft- oder Heizstoffen vom nationalen Emissionshandel ausgenommen sind sowie eine eindeutige Klarstellung, wie das geplante nationale Emissionshandelssystem im Verkehrssektor mit der dort bereits eingeführten und bewährten Treibhausgasminderungsquote zusammenwirken soll.“
Download BEE-Stellungnahme zum Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (BEHG)
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