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Eine weiße Wärmepumpe von Nahem
Pressemitteilung

Steuerförderung für energetische Modernisierung einführen

14. Mai 2019

In seinem „Positionspapier zur Einführung von Steueranreizen zum Ausbau Erneuerbarer Wärme und zur energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes“ spricht sich der BEE für die Einführung einer Steuerförderung aus. Ziel dieser Maßnahme soll sein, neben der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden auch den Umstieg auf Erneuerbare Wärmeerzeugung in Gebäuden voranzubringen.

Der BEE macht darin aber deutlich, dass eine stärkere Nutzung Erneuerbarer Wärme nur gelingen kann, wenn mit fossilen Energieträgern befeuerte Heizungen von der Steuerförderung ausgenommen bleiben. Bei Heizungen, bei denen gleichzeitig in einen erneuerbaren und einen fossilen Anlagenteil investiert wird, darf nur der erneuerbare Anlagenteil eine Steuerförderung erhalten. Ansonsten würden Investitionen in fossile Energien durch die Steuerförderung erheblich mehr an Attraktivität gewinnen als Erneuerbare Wärmeerzeugung. Die Erneuerbare Wärmeerzeugung würde am Markt dann gegenüber der fossilen Wärmeerzeugung (bisher 85 % Marktanteil) noch weiter ins Hintertreffen geraten anstatt von der Steuerförderung zu profitieren. Aus der jahrelangen Stagnation des Marktanteils Erneuerbarer Wärme würde dann ein Rückgang.
Im Detail schlägt der BEE folgende Grundsätze für die Einführung einer Steuerförderung für die energetische Gebäudemodernisierung vor:

  • Die Steuerförderung soll die bestehende Investitionsförderung für Gebäudewärme und Gebäudeenergieeffizienz ergänzen und nicht ersetzen. Damit die Gebäude- und die Heizungsmodernisierung durch die steuerliche Förderung attraktiver werden kann, muss die Förderung insgesamt– mit Ausnahme der fossilen Heizungen – höher ausfallen als die alleinige Investitionsförderung heute.
     
  • Die Steuerförderung muss gewährleisten, dass der Förderabstand zwischen Investitionen in die Wärmeerzeugung durch Erneuerbare Energien und durch fossile Energien größer wird und die Marktstellung der Erneuerbaren Wärmeerzeugung gegenüber dem Heizen mit klimaschädlichen fossilen Energien verbessert wird.
     
  • Die Inanspruchnahme der Steuerförderung muss für die Gebäudemodernisierer möglichst einfach sein. Daher soll der Investor zwischen Steuerförderung und Investitionsförderung wählen können. Allerdings müssen Steuer- und Investitionsförderung stattdessen kumulierbar werden, wenn der Förderabstand zwischen fossilen und Erneuerbaren Energien ansonsten nicht gewahrt wird.
     
  • Die Steuerförderung kann angesichts der langen Investitionszyklen im Gebäudesektor nur langfristig eine Wirkung für die Erreichung der ambitionierten Klimaziele im Gebäudesektor entfalten. Sie wird daher aller Voraussicht nach deutlich länger als zehn Jahre lang benötigt. Eine Degression der steuerlichen Förderung ist vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll.
     
  • Die Steuerförderung soll aus Gründen der Gerechtigkeit in Form eines Abzugs von der Steuerschuld gewährt werden, und nicht in Form einer Absetzbarkeit der Kosten vom zu versteuernden Einkommen. Dann profitieren alle Gebäudebesitzer, sofern sie Einkommensteuerzahler zahlen, gleichermaßen.
     
  • Die Steuerförderung muss gewährleisten, dass ambitioniertere Investitionen besser gefördert werden als weniger ambitionierte Investitionen, damit Einzelmaßnahmen oder die Modernisierung zum KfW-Effizienzhaus 115 nicht genauso gut gefördert werden wie die Modernisierung zum KfW-Effizienzhaus 40 oder 55. Das setzt voraus, dass es keinen einheitlichen Fördersatz bei der Steuerförderung gibt, sondern differenzierte Fördersätze. Die müssen genau so hoch sein wie die bei der Investitionsförderung.
     
  • Wenn die Steuerförderung attraktiv sein soll, dann muss sie höher ausfallen als die 10 %, die der letzte Gesetzentwurf vorsah. Außerdem muss dazu der in früheren Gesetzentwürfen vorgesehene lange Zeitraum für die Streckung der Gewährung der Steuerförderung von zehn Jahren deutlich kürzer ausfallen.
     
  • Für eine attraktive und ausgewogene Bemessung der Steuerfördersätze schlägt der BEE dieselben Fördersätze vor, wie er sie für den Gebäudebestand in seinem Positionspapier zur Umsetzung der Förderstrategie des Energieministeriums für den Gebäudebestand vorschlägt. Dies sind Gesamtfördersätze zwischen 15 % für Einzelmaßnahmen der Energieeffizienz und 50 % für ein Effizienzhaus 40 vor (plus ggf. 10 % Innovationsbonus beim Erneuerbaren Wärmeerzeuger).

Mit der Einführung einer solchen Steuerförderung für die energetische Gebäudemodernisierung und die Heizungsmodernisierung kann die Gebäudeenergiewende ein gutes Stück vorankommen. Allerdings wird die Steuerförderung allein nicht ausreichen, um die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung im Gebäudesektor zu erreichen. Dazu sind weitere Instrumente wie z.B. der Einstieg in die CO2-Bepreisung im Wärmemarkt (siehe

BEE-Vorschlag zur Einführung einer Energiesteuer mit CO2-Komponente mit Rückvergütung), maßvolle ordnungsrechtliche Anforderungen auch für den Gebäudebestand (siehe

BEE-Position zum Gebäudeenergiegesetz) und eine weitere Verbesserung der Förderung für Erneuerbare Wärme und Gebäudeenergieeffizienz notwendig (siehe

BEE-Positionspapier zur Umsetzung der Förderstrategie des Energieministeriums). Weitere Maßnahmen beschreibt der BEE in seiner

Wärme- und Kältestrategie:

 

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