Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c…
7. November 2019
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) nimmt Stellung zum Diskussionsentwurf zur Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35 Einkommensteuergesetz) vom 04. November 2019 und möchte anmerken, dass für die Prüfung und Bewertung von Aussagen und Änderungen die angesetzt Frist von etwas mehr als 24 Stunden für die Verbändeanhörung erneut viel zu kurz ausfällt. Eine tiefgreifende Prüfung ist daher nicht möglich. Die Stellungnahmenbeschränkt sich aufgrund der knappen Frist auf Anmerkungen zu einzelnen Bestandteilen von Anlage 6 (Erneuerung der Heizungsanlage).
In gut zwei Drittel der Neubauten aus dem Jahr 2019 werden ganz oder teilweise Erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung genutzt. Dies belegen heute…
Kurzgutachten des Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden im Auftrag des BEE
Der Anteil der Energieeffizienz an Kostensteigerungen im Wohnungsbau ist gering. Das belegt ein aktuelles Gutachten des Instituts für technische…