Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für die Grüngas- und ölquote vorgelegt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht gute Ansätze…
15. Oktober 2026
BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser: „Wir begrüßen, dass jetzt die Eckpunkte zur Grüngas- und ölquote vorliegen und mit dem Jahr 2045 ein klares Ziel für das Ende der fossilen Gas- und Heizölversorgung im Wärmebereich gesetzt ist. Wichtig wird bei der Ausgestaltung sein, dass ausschließlich auf tatsächlich grüne Gase abgestellt wird, sonst ist auch bei einer Quote von 100 Prozent Klimaneutralität nicht gegeben. Dabei muss die Quote sowohl Anreize für grünen Wasserstoff als auch eine langfristige Perspektive für Biomethan bieten und gegen einen Handel mit gefälschten Zertifikaten abgesichert werden.“
Die Quotenerfüllung soll handelbar sein. Heinen-Esser: „Gerade bei den handelbaren Zertifikaten muss aus den Erfahrungen mit der Treibhausgas-Minderungsquote gelernt werden. Wirklich anrechenbar dürfen nur solche Zertifikate sein, die auf tatsächlich nachvollziehbaren Lieferbeziehungen basieren. Der Handel mit gefälschten Zertifikaten oder bereits im Ausland geförderten Mengen ist zu verhindern.“
Laut Eckpunktepapier ist eine schrittweise Einführung der Quote ab 2028 vorgesehen. Die Quote erhöht sich in einstelligen Prozentschritten auf 50 Prozent bis 2040, ab 2040 um je zehn Prozent jährlich bis zum Ziel von 100 Prozent im Jahr 2045. Anrechnungsfähig sind dabei alle erneuerbaren und kohlenstoffarmen Brennstoffe, die den europäischen Definitionen (RED III, Gas-/Wasserstoff-Binnenmarktrichtlinie) entsprechen.
Die BEE-Präsidentin kommentiert: “Um den größtmöglichen Mehrwert für Emissionsminderung und Wertschöpfung in Deutschland zu erzielen, muss die Quote ausschließlich mit erneuerbaren Gasen erfüllt werden können, sonst ist auch bei einer Quote von 100 Prozent keine Klimaneutralität gegeben. Wasserstoff sollte wegen der vergleichsweise hohen Kosten vorrangig dort eingesetzt werden, wo es keine geeigneten Alternativen gibt. Quotenhöhe und Bilanzierungsdesign müssen so ausgestaltet werden, dass der Einsatz von Biomethan und grünem Wasserstoff gleichermaßen angereizt wird. Es braucht im Sinne der Technologieoffenheit gleiche Chancen für alle erneuerbaren Gase."
Der BEE befürwortet die flexible Ausgestaltung der Quote. So ist in den Eckpunkten vorgesehen, dass eine Übererfüllung der Quote in das Folgejahr übertragbar sein soll (banking). Gleichfalls ist geplant, dass eine Untererfüllung im Folgejahr nachholbar ist (borrowing). Dabei sollte die Möglichkeit zur Zielabweichung jedoch durch einen Korridor eingeschränkt werden, damit die Lenkungswirkung der Quote gesichert wird.
Der BEE blickt optimistisch darauf, die voraussichtlich benötigten Mengen an grünen Gasen und Ölen zu weiten Teilen heimisch produzieren zu können; Insbesondere mit Blick auf große noch nicht genutzte Potenziale an Rest- und Abfallstoffen zur Biomethanerzeugung, frei werdende Mengen an Biodiesel aus dem erwarteten Hochlauf der E-Mobilität im Verkehr sowie einem zurückgehenden Verbrauch von Gas und Öl im Wärmemarkt, der dem Hochlauf der Quote entgegensteht.
Zu Importkriterien für grüne Gase, der Höhe von Strafzahlungen bei Verfehlen der Quote, Obergrenzen für Banking und Borrowing oder dem Zusammenspiel der Quote mit anderen Instrumenten fehlen in den Eckpunkten bislang verbindliche Vorgaben.
“Die Eckpunkte schaffen ein Grundgerüst, auf dem eine gesetzliche Regelung aufbauen kann. Für den tatsächlichen Gesetzentwurf müssen aber an vielen Stellen in Abstimmung mit der Branche noch Konkretisierungen erfolgen”, so die BEE-Präsidentin abschließend.