Die Eckpunkte für das GMG bleiben weit hinter den Erwartungen und dem rechtlichen Gebot zurück, eine wirkungsgleiche Alternative zu den bestehenden GEG-Regeln zu formulieren. Es ist nach den bisherigen Festlegungen keineswegs sicher, dass das GMG in der Lage sein wird, die europäischen Vorgaben zur Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien im Gebäudesektor von heute ca. 20 % auf mindestens 49 % bis 2030 (RED III) sicherzustellen. Angesichts der angespannten geopolitischen Lage sollten zudem alle energiepolitischen Gesetze und Novellen auf das Ziel der Steigerung von Unabhängigkeit und Energiesouveränität ausgerichtet werden.
Der BEE sieht die bisherigen ordnungsrechtlichen Vorgaben weiterhin klar im Vorteil gegenüber rein marktlichen Signalen, um Kosteneffizienz und Klimaschutzwirkung sicherzustellen. Jetzt kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der angekündigten Quoten für grüne Brennstoffe, der angekündigten Bio-Treppe sowie insbesondere auf das Festhalten an der bestehenden Fördersystematik an. Für den Einsatz von Wärmepumpen wird es zudem um zusätzliche Anreize in Form von Entlastungen des Strompreises (insb. Absenkung Stromsteuer) gehen.
Die Eckpunkte können den Weg für einen schnellen Ausbau Erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung und zur Treibhausgasneutralität im Gebäudesektor ebnen. Voraussetzung dafür ist die ambitionierte Gestaltung der Erhöhungspfade bei Brennstoffquoten und Bio-Treppe, die Beibehaltung des Verbots fossiler Brennstoffe ab 2045, eine wirksame Mieterschutzregelung bei der Investition in unwirtschaftliche Heizungsanlagen und eine attraktive Heizungsförderung. Gleichzeitig bieten die Eckpunkte die Chance, für Vereinfachungen bei der Investition in neue Heizungsanlagen zu sorgen.
Um hybride Systeme und Technologieoffenheit zu stärken, sollte in den Regelungen zur Biotreppe klargestellt werden, dass alle Erneuerbaren Wärmetechnologien als Erfüllungsoption angerechnet werden können.
1 Zur Streichung von §§ 71 bis 71p und § 72
- Die Eckpunkte zum GMG sehen eine Streichung der 65-Prozent-Regel und des Einsatzverbotes für fossile Brennstoffe ab 2045 vor.
- Die Bundesregierung muss aufzeigen, wie mit den aktuell vorliegenden Eckpunkten die Klimaziele im Gebäudesektor erreicht werden können und langfristige Planungssicherheit geschaffen werden kann.
- Ziel der GMG-Novelle muss sein, beständige Rechtssicherheit zu schaffen und die europäischen und nationalen Vorgaben für den Gebäudesektor zu erreichen.
- Es bleibt unklar, ob das in den Eckpunkten festgehaltene Ziel “dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO2-frei betrieben werden”, ohne die 65 %-Vorgabe und dem Einsatzverbot für fossile Brennstoffe im Jahr 2045 möglich sein wird.
- Eine gleichwertige Wirkung der gesetzlichen Regeln ist jedoch zwingend erforderlich, um u.a. dem Verschlechterungsverbot (Art. 20a GG) zu entsprechen.
- Die Streichung des § 71 bis § 71p dürfte zu einer weiteren Verzögerung beim Umstieg auf Heizungstechnologien führen, die mit Erneuerbaren Energien betrieben werden oder Erneuerbare Fernwärme, weil mehr Gebäudeeigentümer sich für neue Öl- und Gaskessel entscheiden werden, die es noch zu defossilisieren gilt. Dieser Effekt kann nur mit einem höheren Ambitionsniveau bei den neuen Regelungen ausgeglichen werden.
- § 72 Absatz 4, der das Verbot des Einsatzes fossiler Brennstoffe ab 2045 enthält, ist unbedingt zu erhalten oder durch äquivalente Formulierungen zu ersetzen. Nur dann kann der Anspruch der Eckpunkte eingelöst werden, die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.
2 Zur BEG-Förderung
- Der BEE begrüßt, dass die BEG-Förderung beim Heizungstausch unterbrechungsfrei fortgesetzt werden soll.
- Eine attraktive Heizungsförderung bleibt angesichts der fortbestehenden Konkurrenz zu vergleichsweise investitionsarmen Öl- und Heizkesseln unverzichtbar für eine sozial ausgewogene Wärmewende.
- Es muss sichergestellt werden, dass die aktuelle Fördersystematik und eine attraktive Förderhöhe erhalten bleiben, und keine erneute grundlegende Neugestaltung der Förderung vorgenommen wird. Eine solche würde die Inanspruchnahme erneut für Monate bis Jahre in Mitleidenschaft ziehen.
- Gleichzeitig ergeben sich Möglichkeiten zu Vereinfachungen bei der Heizungsförderung. Änderungen bei der Förderung müssen jedoch in jedem Fall maßvoll und ggf. schrittweise erfolgen.
3 Technologieoffenheit und hybride Systeme stärken: Klarstellung in der “Bio-Treppe” erforderlich!
- Die neuen Vorgaben zur Bio-Treppe, die ab dem Jahr 2029 10 % Einsatz CO2-neutraler Brennstoffe in neu installierten Öl- und Gaskesseln vorsehen, fallen hinter den Status Quo zurück. Der bislang im GEG festgelegte Erhöhungspfad sah 15 % ab 2029, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 und 100 % ab 2045 vor.
- Der BEE spricht sich dafür aus, in den Regelungen zur Bio-Treppe klarzustellen, dass die Quotenvorgaben der Bio-Treppe für den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen auch durch Technologien wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Holzheizungen erfüllt werden können. Dazu sollte die Regelung alle Erneuerbaren Wärmetechnologien als gleichwertige Erfüllungsoption für die prozentualen Vorgaben der Bio-Treppe anerkennen. Eine begriffliche Weiterentwicklung zur „Erneuerbaren-Treppe“ würde der Technologieoffenheit Rechnung tragen.
- Es sollte geprüft werden, ob die erste Stufe der Bio-Treppe von Januar 2029 für ab 2026 eingebaute Heizungen vorgezogen werden kann, damit im Markt schnell klar wird, mit welchen Preiseffekten durch die Bio-Treppe gerechnet werden kann, statt nur darüber zu spekulieren.
- Die in den Eckpunkten vorgesehene “Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen” begrüßen wir. Sie stärkt die Akzeptanz der Wärmewende bei Mietern und erhöht die Anreize für Vermieter, in klimafreundliche Wärmeerzeugung zu investieren.
4 Zu den geplanten Biobrennstoffquoten (“Grüngasquote / Grünheizölquote”)
- Eine gut gemachte Biobrennstoffquote für Inverkehrbringer von Öl und Gas ersetzt zwar nicht die Wirkung der 65 %-Nutzungspflicht, leistet aber einen sinnvollen Beitrag, um bestehende Heizungssysteme zu defossilisieren sowie Anreize für einen Heizungstausch zu erhöhen.
- Die anvisierte Quotenhöhe von zunächst 1% in 2028 kann durch die bestehenden Produktionsanlagen ohne weitere Anpassungen erfüllt werden, zumal Gewerbe, Industrie sowie sonstige Sektoren ausgenommen werden sollen. Sie ist daher zu niedrig, um eine signifikante Steigerung des Einsatzes zusätzlicher Brennstoffmengen, geschweige denn Investitionen in neue Produktionsanlagen zu bewirken.
- Eine derart niedrige Quote schafft keinen Preisanreiz zum Austausch bestehender Heizkessel. Der könnte erst durch die folgenden Stufen in den 2030er Jahren entstehen. Ob das erfolgen wird, lassen die Eckpunkte aber offen.
- Wichtig ist es, aus den Erfahrungen mit der THG-Minderungsquote zu lernen und den Handel mit gefälschten Zertifikaten oder bereits im Ausland geförderten Mengen zu verhindern. Hier können die Regelungen zur Treibhausgasminderungsquote im Kraftstoffsektor, die gerade eingeführt werden sollen, als Vorbild dienen.
- Der BEE spricht sich gegen eine Begrenzung der Sektorgeltung der Quoten ausschließlich für den Gebäudesektor aus.
5 Zur Wärmeplanung
- Ein verlängertes Warten auf die Wärmeplanung würde die bestehende Abwartehaltung vieler Gebäudeeigentümer im Hinblick auf den Heizungstausch verstärken.
- Entscheidend ist daher die Beibehaltung der aktuellen Fristen.
- Es braucht zügig Klarheit für die Kommunen, Verbraucher und die Heizungsbranche, dass die Vorgaben für die vor dem Abschluss stehende Wärmeplanung in Städten über 100.000 Einwohner nicht mehr geändert werden, und die Vereinfachungen für Gemeinden unter 15.000 nicht zu weiteren Verzögerungen führen.
6 Zu den Wärmenetzen
- Der BEE begrüßt, dass der Wärmenetz-Ausbau und die Aufstockung und gesetzliche Regelung der BEW-Förderung vorangetrieben werden sollen. Dieses Ziel steht jedoch im Widerspruch zur Streichung der §§ 71-71p und § 72, weshalb unklar bleibt, wie dieser Ausbau effektiv ausgestaltet werden soll.
- Im Zuge der Novelle sollten die Einschränkungen, die GEG und BEW bislang für die Bioenergie beinhalten, abgebaut werden.