„Die Europäische Union hat mit der RED III nicht nur den deutlichen Willen gezeigt, den Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich zu beschleunigen, sondern mit der Richtlinie auch den rechtlichen Rahmen für neue Möglichkeiten der Beschleunigung in den Mitgliedsstaaten gesetzt. Leider nutzt die Bundesregierung diese Steilvorlage aus Brüssel nicht.
Der Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie wird nur begrenzte Beschleunigungswirkung entfalten. Um die Situation bei der Windenergie endlich deutlich zu verbessern, sollte die Bundesregierung den vorliegenden Entwurf dringend überarbeiten. Denn die Chancen, die RED III eröffnet, werden längst nicht ausreichend genutzt, aber stattdessen unklare Rechtsbegriffe eingeführt, die neue Unsicherheiten statt Vereinfachungen schaffen. Für eine echte Beschleunigung des Solarausbaus sollten die Maßnahmen im Bau- und Genehmigungsrecht im Zuge der großen Baugesetzbuch-Novelle eingeführt werden.
Auch die Bioenergie wartet auf die Umsetzung der RED III. Die Bundesregierung ist gut beraten, die Fehler, die jetzt bei Wind und Solar gemacht wurden, nicht zu wiederholen.“
Heute hat der Europäische Rat die Novellierung der Erneuerbaren-Richtlinie beschlossen. BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter:
Heute hat das Europäische Parlament über die novellierte Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) abgestimmt. „Mit der Zustimmung des Parlaments zur…
Die Einigung in den Trilog-Verhandlungen zur Erneuerbare-Energie-Richtlinie (RED III) ist ein wichtiges Element der europäischen Gesetzespakete…